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Sanierung des Hauptgebäudes von Schloss Sinning
Eine zweigeschossige barocke Flügelanlage im französischen Stil
Bei einem Pressetermin vor Ort am Mittwoch, den 2. Oktober 2024 um 9.45 Uhr überbringt Rudolf Amann, Ortskurator Augsburg der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale einen symbolischen Fördervertrag über 100.000 Euro für die Sanierung des Hauptgebäudes von Schloss Sinning an Denkmaleigentümer Julius Droßbach. Mit dabei ist Susanne Ehret von Lotto Bayern. Es werden Stuckdecken restauriert und bei der Fassadeninstandsetzung Außenputz- und -malerarbeiten ausgeführt. Das Schloss gehört zu den über 590 Denkmalen, die die DSD dank privater Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Bayern fördern konnte.
1721 erwarb Wilhelm Adam von Weveld das Sinninger Schloss – durch Heirat und durch Kauf. Den Renaissancebau, der um 1660 errichtet worden war, ließ er um einen barocken Flügel und bedeutende Wirtschaftsgebäude erweitern. Von einer prunkvollen französischen Gartenanlage zeugt ein Schlossplan, den Christoph Anton Freiherr von Weveld 1769 durch den Neuburger Kartographen Matthias Schöpfer erstellen ließ. Johann Baptist Freiherr von Weveld wandelte nach seiner Pensionierung im Alter von 53 Jahren den Sinninger Gutsbetrieb in einen industriellen Landwirtschaftsbetrieb mit Ziegelei, Bräuhaus und Gärtnerei um. Damit wurde der Freiherr, der auch junge Landwirte ausbildete, zum größten Arbeitgeber im Umkreis. Schlechte Erträge und die Entwertung des Geldes am „Schwarzen Freitag" 1929 stürzten Gutsbesitzer Wilhelm von Weveld in tiefe Schulden. Sein Nachfolger Heribert von Weveld wurde vom regierenden System zur Zwangsentschuldung durch Verkauf des heute sogenannten „Weveldhauses" in der Neuburger Oberstadt getrieben. Heutiger Besitzer ist Nicolaus Droßbach, Sohn von Gertrud Amalie Freifrau von Weveld und Hubert Maximilian Droßbach.
Zum Objekt:
Das dreigeschossige Schloss wurde um 1660 am Rande eines Ausläufers des Donaumooses im Renaissancestil erbaut. 1727 wurde es im Norden und Osten um eine zweigeschossige barocke Flügelanlage im französischen Stil erweitert. Das Schloss verfügt über einen Rittersaal mit Stuckarbeiten im Régencestil. Über dem Schlossportal befindet sich das aufwändig barockisierte Allianzwappen derer von Weveld und Biedenfeld. Seinerzeit wurde auch ein aufwendiger Barockgarten angelegt.
Fakten statt Mythen: Wie steht es um Deutschlands Biodiversität?
Faktencheck Artenvielfalt bietet Grundlage für Bewertung und Schutz der biologischen Vielfalt
Berlin, 30.09.24 - Wie steht es um die Biodiversität in Deutschland? Diese Frage beantwortet der „Faktencheck Artenvielfalt“, der heute in Berlin vorgestellt wird. Mit dem Bericht, für den 150 Autor*innen über drei Jahre hinweg Daten gesammelt, strukturiert und eingeordnet haben, steht erstmalig ein umfassendes Kompendium zur Einschätzung und Bewertung der biologischen Vielfalt in Deutschland zur Verfügung - nach dem Beispiel des IPBES-Berichts zur Biologischen Vielfalt, der eine globale Betrachtung vornimmt.
Sechs zentrale Lebensräume werden im Faktencheck genauer unter die Lupe genommen: Agrar- und Offenland, Wälder, Gewässer und Auen, Küsten sowie urbane Räume und Boden. Dabei wird auf Trends und Treiber der Veränderung biologischer Vielfalt als auch auf direkte und indirekte Ursachen des Artensterbens eingegangen. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen liefert der Faktencheck nicht nur datenbasierte Erkenntnisse, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen.
Dr. Laura Breitkreuz, NABU-Referentin für Biodiversität und Entomologie, sieht als Mitautorin des Faktenchecks das Ende für politische Ausreden: “Der Bericht verdeutlicht unmissverständlich die Notwendigkeit raschen Handelns. Die darin enthaltenen alarmierenden Befunde zu Biodiversitätsverlust und ökologischer Degradation von Lebensräumen erfordern klare, verbindliche Maßnahmen von der Politik im Natur- und Umweltschutz.” Dabei liefert der Faktencheck Artenvielfalt nicht nur eine Momentaufnahme. Es ist jetzt an den politischen Entscheidungsträger*innen, diese wissenschaftlich fundierten Empfehlungen in konkretes Handeln zu übersetzen und rechtlich zu verankern. Dazu zählt beispielsweise die Entwicklung von beschleunigten und vereinfachten Verfahren zur Umsetzung von Naturschutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Schutzgebieten, auf Flächen des Biotopverbundes und von Gewässerentwicklungskorridoren. Die Finanzierung über eine Verstetigung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz muss gesichert und ein angemessener finanzieller Ausgleich für Nutzungseinschränkungen möglich sein. “Gerade in der programmatischen Vorbereitung auf die nächste Bundestagswahl muss dieses Nachschlagewerk herangezogen werden und sollte die Basis des von der Bundesregierung versprochenen Naturflächengesetzes sein,” so Breitkreuz weiter.
Der Bericht richtet sich an Fachleute aus Wissenschaft, Politik, und Naturschutz sowie an alle, die sich für den Erhalt der Artenvielfalt in Deutschland engagieren möchten. Finanziert wurde das Projekt im Rahmen der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das gesammelte Wissen wurde so zusammengefasst, dass jede*r auf die Daten zugreifen kann: https://www.feda.bio/de/
Hilfe für die ortstypische Dachdeckung der Jurahäuser in Mörnsheim
Ortskurator der Deutschen Stiftung Denkmalschutz überbringt symbolischen Fördervertrag
Für die Neueindeckung zweier Jurahäuser mit den ortstypischen Jurakalkplatten überbringt Lothar Grimm vom Ortskuratorium Fränkische Stadtbaumeister der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) am Freitag, den 27. September 2024 um 11.00 Uhr im Kirchenweg 1 in Mörnsheim einen symbolischen Fördervertrag über 30.000 Euro. Den symbolischen Vertrag nimmt Eva Martiny, die Vorsitzende des Jurahausvereins, im Beisein von Mörnsheims Bürgermeister Richard Mittl entgegen. Die beiden derzeit leerstehenden Häuser sollen nach der Instandsetzung als Wohnung bzw. Ferienwohnung dienen.
1416 und 1723 erbaut, waren sie lange Zeit bewohnt von Steinbrechern der Jurakalksteinbrüche, in denen bis heute der Solnhofener Plattenkalk gebrochen wird. Die noch vorhandene, Jahrhunderte währende Sozial- und Wirtschaftskultur prägt in Teilen noch bis heute den Hausbau, das Leben und den Alltag im mittleren Altmühltal. Sie ist heimatstiftend für die Menschen der Region. Die Gemeinde Mörnsheim im Landkreis Eichstätt gilt als Ort mit einem noch außergewöhnlichen Bestand an historischen Jurahäusern. Bei der denkmalgerechten Instandsetzung der Häuser wird noch weitere Hilfe benötigt.
Zum Objekt:
Die Jurahäuser sind eine regionaltypische Hausform im Altmühljura. Dieser Haustyp ist geprägt durch seine kubische Form, eher kleine Fenster und Dächer mit flacher Neigung, die durch Kalkplatten gedeckt sind.
Das Haus Kirchenweg 1 wurde 1416 erbaut, der spätmittelalterliche Wohnbau ist in weiten Teilen erhalten, wenn auch in schlechtem Bauzustand. Das mit dem Hausnamen „Kutscher“ verbundene Gebäude Kirchenweg 2 wurde 1723 erbaut. Auch hier ist in kleinräumiger Bauweise die historische Bausubstanz erhalten. Beide Häuser haben über der Stube eine jeweils bauzeitliche Bohlen-Balken-Decke und einen ineinander eingebundenen Dachstuhl.
Verantwortung für das Tierwohl
Wilhelma begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes
Am heutigen Donnerstag, 26. September diskutiert der Bundestag erstmalig den Entwurf für das neue Tierschutzgesetz. Als Mitglied im Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) unterstützt die Wilhelma als wissenschaftlich geführter Zoo eine praxisnahe und empirische Überarbeitung des deutschen Tierschutzgesetzes.
„Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes können wir in Deutschland den Tierschutz weiter stärken und eine verantwortungsvolle sowie bedürfnisorientierte Tierhaltung sicherstellen. Gleichzeitig fordern wir, dass durch die Änderung des Tierschutzgesetzes, Verstöße angemessen geahndet und bestraft werden können“, erläutert Dr. Thomas Kölpin, Direktor der Wilhelma. In der Vergangenheit konnten Behörden Gesetzesverstöße aufgrund von mangelnden Personalressourcen nicht im erforderlichen Maß vollziehen. „Deshalb ist aus unserer Sicht ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich“, so Dr. Kölpin.
Wie gute Tierhaltung definiert werden kann, haben neben den Mitgliedern des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ) auch der Bundesverband für fachgerechte Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) sowie der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) in einem gemeinsamen Positionspapier erarbeitet. Dieses Positionspapier unterstützen 42 namhafte Verbände aus den Bereichen Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft. Darin wird vor allem betont, dass die Verantwortung für das Tier und dessen Wohlbefinden an erster Stelle stehen.
EU möchte Wolf nicht länger streng schützen
NABU mahnt Rückkehr zu konstruktiver Debatte an
Brüssel/Berlin - Die Bundesregierung unterstützt einen Vorschlag von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dieser sieht vor, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abzusenken. Der NABU lehnt diese Veränderung im Interesse eines starken Natur- und Artenschutzes ab.
„Den Schutzstatus der Wölfe zu senken, bringt den Weidetierhaltern keine Vorteile, könnte aber den Artenschutz generell enorm schwächen“, erklärt Marie Neuwald, Wolfs- und Beweidungsreferentin des NABU. „In der stark emotionalisierten Debatte wird bewusst nicht thematisiert, dass auch in der bestehenden Rechtslage der Abschuss von Wölfen, die ernste Schäden verursachen, angeordnet werden kann. Es mangelt jedoch an klaren Vorgaben über Kriterien, Zuständigkeiten und den Vollzug vor Ort. Daran wird auch ein abgeschwächter Schutz im Völker- und EU-Recht nichts ändern. Wer annimmt, dass durch den erleichterten Abschuss von Wölfen das Risiko von Rissen verschwindet, irrt. Auch wenige Wölfe können großen Schaden anrichten, wenn sie auf ungeschützte Herden treffen. Daher wird Herdenschutz immer ein Teil der Lösung sein müssen. Alle Akteure, auch die Bundesregierung, sollten ihre Energie auf echte Fortschritte konzentrieren, statt in Scheinlösungen zu investieren.“
Eröffnung von Großterrarium für australische Reptilienart
Buntwarane: Australischer Neuzugang in der Wilhelma
Am 20. September 2024 wurde in der Wilhelma ein neues Großterrarium eröffnet: Bewohnt wird die 21 m² große Anlage, die sich im Aquarium/Terrarium schräg gegenüber vom Eingang zur Krokodilhalle befindet, von zwei Buntwaranen.
Buntwarane sind ursprünglich in lichten Wäldern im Osten Australiens beheimatet. Sie können ein Gewicht von rund 14 Kilogramm und eine Körperlänge von bis zu zwei Metern erreichen. Als sehr gute Kletterer sind Buntwarane in der Lage, sogar in den Bäumen auf die Jagd zu gehen und dort vor allem kleine Beuteltiere und Vögel zu erbeuten. Namensgebend für den Buntwaran ist seine Färbung mit meist gelblichen Mustern und Querbinden auf der eigentlich dunklen Haut. Wilhelma-Direktor Dr. Thomas Kölpin freut sich über die Neuzugänge: „Mit den Buntwaranen hat ein unverwechselbares Reptil aus Australien bei uns Einzug gehalten. Im vergangenen Jahr haben wir die Terra Australis eingeweiht. Seitdem gehören Koala, Quokka & Co. zu unseren Publikumslieblingen. Zur Artenvielfalt des fünften Kontinents gehören natürlich nicht nur die Beuteltiere. Ich freue mich sehr, dass wir nun auch in unserem Aquarium/Terrarium eine weitere Art aus Down Under begrüßen dürfen.“
Das neue Großterrarium zeigt eine australische Felslandschaft: Diese wurde mit Hilfe von Kunstfels auf einer Konstruktion aus Stahlgewebe anhand von echten Beispielen aus Australien naturgetreu modelliert. Vollendet wurde das Gesamtbild durch Illusionsmalereien, die der Anlage eine räumliche Tiefe verleihen und den Besucherinnen und Besucher einen Eindruck vom natürlichen Lebensraum des Buntwarans vermitteln. Sowohl Kunstfels als auch die Malereien wurden von dem aus Berlin stammenden Künstler Uwe Thürnau erstellt, der schon in zahlreichen Zoos und Museen der Natur nachempfundene Kulissen erschaffen hat. Beim Bau der Anlage wurden unter anderem sechs Paletten Spezialbeton verarbeitet. Die bis zu 250 Kilogramm schweren Glasscheiben mussten mit einem speziellen Hebefahrzeug einzeln in die Konstruktion eingesetzt werden. Die Baukosten betrugen rund 150.000 €. Die Hälfte dieser Summe wurde vom Verein der Freunde und Förderer der Wilhelma finanziert.
Nach rund zwölf Wochen reiner Bauzeit war das neue Terrarium am 23. August 2024 bezugsbereit: Die beiden Warane durften einziehen. Um eine schonende Eingewöhnung zu gewährleisten, war die Anlage die ersten Wochen durch eine Zwischenwand von den Blicken der Besucherinnen und Besuchern abgeschirmt. Wie alle Reptilien sind Buntwarane wechselwarm und entsprechend wärmeliebend. Für eine wohlige Grundtemperatur von 28°C sorgen Heizflächen, die unterhalb des Terrariums im Untergeschoss des Gebäudes installiert sind. Über einen im Kunstfels integrierten Lüftungskanal kann zusätzlich warme Luft in das Terrarium strömen. Mehrere Strahler gewährleisten, dass den Tieren Wärmespots mit einer Temperatur von 38°C zur Verfügung stehen und sie ausreichend UV-Strahlung erhalten. An diesen Punkten können die Warane oft beim Wärmetanken beobachtet werden. Für ein Bad steht ihnen ein beheiztes Wasserbecken zur Verfügung. Die Tiere können sich jederzeit in so genannte Schlupfkästen zurückziehen. Diese sind so angeordnet, dass die Tierpflegerinnen und Tierpfleger aus den Bereichen hinter den Kulissen einen direkten Blick auf die Reptilien haben. Die durch einen Schieber von der Anlage getrennten Schlupfkisten können mitsamt den Tieren entnommen werden, sodass beispielsweise ein stressarmer Transport im Falle von Untersuchungen in der Krankenstation möglich ist.
zu Bild oben:
Seit Freitag, dem 20. September 2024 können in der Wilhelma zwei Buntwarane in ihrem neuen Großterrarium beobachtet werden
Foto: Wilhelma Stuttgart/Birger Meierjohann
Europäische Kommission erklärt Finkenjagd auf Malta für illegal
Europäische Kommission erklärt Finkenjagd auf Malta für illegal
Tennhardt: Überfälliger Schritt für die konsequente Umsetzung des Vogelschutzes in Europa
Berlin/Valletta, 20. Sept. – Die Europäische Kommission hat die Finkenjagd auf Malta für illegal erklärt. Der NABU begrüßt diese Entscheidung und wertet sie als längst überfälligen Schritt. „Das Fangen und Töten freilebender Vögel ist laut EU-Vogelschutzrichtlinie verboten“, so Thomas Tennhardt, NABU-Direktor Internationales. „Ausnahmen sind für Mitgliedsstaaten unter gewissen Umständen jedoch zulässig. Seit seinem Beitritt in die EU macht sich Malta diesen Umstand immer wieder zunutze, zuletzt mit einer Ausnahmeregelung im Jahr 2020, mit der der Fang sieben verschiedener Finkenarten wieder genehmigt wurde.“
Die offizielle Begründung für die Ausnahmeregelung seien Forschungszwecke – ein Deckmantel, um die Finkenjagd, die bei der lokalen Inselbevölkerung Tradition habe, weiterführen zu können. Dies habe jetzt auch die Europäische Kommission so eingeordnet, woraufhin der Europäische Gerichtshof die Finkenjagd auf Malta offiziell für verboten erklärt hat.
„Das Urteil sendet eine klare Botschaft an die maltesische Regierung, den Finkenfang endgültig zu beenden und ist ein wichtiger Schritt für die konsequente Umsetzung des Vogelschutzes in Europa“, so Tennhardt weiter. „Neben einem Verbot zum Finkenfang muss nun ein Jagdverbot auf Turteltauben und Wachteln folgen. Die Ausnahmegenehmigungen sind es, die der illegalen Jagd auf Malta Tür und Tor öffnen und eine Kontrolle der Schutzbestimmungen fast unmöglich machen.“
Aktuell verlassen über 100 Millionen Zugvögel ihre Brutgebiete in Deutschland und begeben sich auf ihre bis zu 14.000 Kilometer langen Zugwege in die Überwinterungsgebiete auf der Südhalbkugel. 25 Millionen von ihnen finden dabei unter anderem auf Malta den Tod. Die getöteten Vögel werden verkauft, als Delikatesse verzehrt, als Trophäe ausgestellt oder einfach entsorgt. Bei der Jagd kommen Leimruten, Fangnetze und Gewehre zum Einsatz – Methoden, die vielerorts längst verboten sind.
Um die Zugvögel auf ihrer gefährlichen Reise zu schützen, sind der NABU und seine Partner aus dem BirdLife-Netzwerk seit vielen Jahren im Mittelmeerraum im Einsatz. Mit Vogelschutz-Camps, Informationskampagnen und der Errichtung von Schutzgebieten erzielen sie Erfolge gegen die illegale Jagd in Ägypten, auf Malta und Zypern.
Nachwuchs bei den Luchsen
Jungtiere aus dem Zoo Karlsruhe könnten später ausgewildert werden
Die Luchse Eva und Viorel im Zoo Karlsruhe haben Nachwuchs bekommen. Die zwei etwa sechs bis acht Wochen alten Jungtiere sind jetzt das erste Mal von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Nach im Frühjahr beobachteten Paarungen hatten die Verantwortlichen bereits im Mai mit kleinen Luchsen gerechnet, was aber nicht eintrat. „Das ist sensationell, dass es doch noch geklappt hat, obwohl es so spät im Jahr eher unwahrscheinlich war“, sagt Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt.
Die Freude beim Zoochef ist auch deshalb so groß, da die Nachkommen von Viorel und Eva von ihrer Genetik her potentiell für eine Auswilderung geeignet sind. Luchse waren ursprünglich auch in den Wäldern Baden-Württembergs heimisch und wurden vor rund 200 Jahren ausgerottet. In den vergangenen zwei Jahrzehnten konnten immer wieder Zuwanderungen von einzelnen – allerdings ausschließlich männlichen – Luchsen nachgewiesen werden.
Um die Situation der Luchse im Land und damit auch in den angrenzenden Vorkommen zu verbessern, wurde im vergangenem Winter der erste Luchs, ein Weibchen, im Land zur Bestandsstützung ausgewildert. Das weibliche Tier starb allerdings an der Infektionskrankheit Staupe, die nur äußerst selten durch Füchse auf Luchse übertragen wird. Trotz dieses Tiefschlags stehen alle Beteiligten weiter uneingeschränkt hinter den Auswilderungen, ohne die keine eigenständige Luchspopulation im Schwarzwald denkbar ist.
Das vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) ins Leben gerufene Projekt zur Bestandsstützung der Luchse im Schwarzwald wird von der Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Kooperation mit dem Landesjagdverband, dem WWF Deutschland und dem Zoo Karlsruhe als Partner umgesetzt. Die Zootierärzte sind auch die Veterinäre des Projekts.
Dr. Roller: „In unserem naturnahen Gehege haben sie gute Voraussetzungen.“
„Wie schön wäre es, wenn auch aus dem Zoo Karlsruhe mal ein Tier für diese Auswilderungen ausgewählt werden würde. Vielleicht ja schon von diesen beiden Jungtieren, die wir jetzt auf den Überwachungskameras entdeckt haben“, freut sich Zootierarzt Dr. Marco Roller. „In unserem naturnahen Gehege haben sie schon mal gute Voraussetzungen. Das zeigt sich schon alleine dadurch, dass wir sie im starken Bewuchs bislang nicht gesehen hatten.“ Die Anlage im Zoo wurde direkt abgesperrt, um die Tiere mit möglichst geringem Menschenkontakt aufwachsen zu lassen.
Im Tierpark Oberwald, der Dependance des Zoo Karlsruhe mitten im Wald, wird noch in diesem Jahr zusätzlich ein 5.000 Quadratmeter großes Gehege gebaut. Darin sollen zukünftig junge Luchse, nachdem sie nicht mehr auf das Muttertier angewiesen sind, auf eine Auswilderung vorbereitet werden. Die Anlage wird vier etwa gleich große Teilbereiche erhalten sowie ein kleineres Separationsgehege. Die geschätzten Baukosten von rund 300.000 Euro werden vom WWF Deutschland, der Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe sowie aus Projektgeldern des MLR bezahlt.
Neben Bestandsstützungen in Baden-Württemberg könnten weitere Projekte in Deutschland und Europa mit Luchsen aus Karlsruhe versorgt werden. Aktuell gibt es mehr als 20 Paare im Erhaltungszuchtprogramm in Tiergärten des Europäischen Zooverbands EAZA, deren zukünftige Jungtiere für Auswilderungen infrage kommen, unter anderem Eva und Viorel im Zoo Karlsruhe.
zum Bild oben:
Auf dem Foto der Überwachungskamera sind zwei Luchsjungtiere zu sehen.
© Zoo Karlsruhe
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