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Verschiedenes 

Basel: Bestandsentwicklung der Weissstörche im Zolli

Basel: Bestandsentwicklung der Weissstörche im Zolli
Storch (c) Zoo Basel

Der Weissstorch (Ciconia ciconia) galt in den 1950-er Jahren als ausgestorben. Heute ist die Art dank erfolgreichen Wiederansiedlungsprojekten in vielen Regionen erneut heimisch. Auch im Zoo Basel hat sich über die Jahre eine wachsende Population entwickelt. Mit der zunehmenden Zahl an Störchen nehmen zugleich die Herausforderungen zu. Sind Eingriffe an den Storchennestern – den sogenannten Horsten – notwendig, darf der Zolli diese nur mit Bewilligung des zuständigen Amts vornehmen.

Das heutige Vorkommen der Weissstörche (Ciconia ciconia) in der Schweiz ist nicht selbstverständlich: 1950 galt der Weissstorch hierzulande als ausgestorben. Dank gezielter Wiederansiedlungsprojekte erholte sich der Bestand. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung bleibt der Weissstorch auf geeignete Lebensräume angewiesen. Die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft sowie die Entwässerung feuchter Wiesen verringern das Nahrungsangebot – insbesondere zur Aufzucht der Jungtiere. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Elterntiere ungeeignetes Material wie Plastik- oder Gummistücke aufnehmen und an ihre Küken verfüttern, was deren Gesundheit gefährden kann.

Störche zwischen den Gehegen
Im Zolli zählen die Weissstörche zu den wildlebenden Vögeln zwischen den Gehegen. Sie werden nicht gefüttert und versorgen sich selbstständig. Die Tierpfleger:innen beobachten die Störche dennoch aufmerksam und dokumentieren alle Bruten auf den verschiedenen Nestern, den sogenannten Horsten, im Zoogelände. Für die Verantwortlichen ist es wichtig zu wissen, wann die Küken schlüpfen, um den richtigen Zeitpunkt für die Beringung nicht zu verpassen. Dank der Beringung sind die Vögel individuell zu erkennen. Die individuelle Erkennung ermöglicht, wichtige Informationen zur Population zu gewinnen – zum Beispiel zum Zugverhalten, zur Lebenserwartung, zum Bruterfolg oder zu Gefahren, denen die freilebenden Vögel ausgesetzt sind. Die Jungstörche werden jeweils im Juni beringt; direkt auf den Horsten, bevor sie ausfliegen. Bei besonders hoch gelegenen Brutplätzen unterstützt die Berufsfeuerwehr der Rettung Basel-Stadt die Aktion mit Spezialausrüstung.

Immer mehr Störche
Die Beobachtung und Erfassung der Störche im Zolli wird zunehmend herausfordernder. Am 26. Januar 2006 berichtete der Zoo Basel über 20 Jungvögel, die im Jahr 2005 geschlüpft waren. Seither ist die Zahl stetig gestiegen – wenn auch mit natürlichen Schwankungen von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2015 wurden bereits 36 Küken gezählt. 2025 verzeichnete der Zolli 88 Jungstörche. Damit nähert sich die Anzahl Jungvögel erneut dem bisherigen Rekordjahr 2023, in dem 90 Jungtiere erfasst wurden. Die Entwicklung zeigt klar: Die Zahl der brütenden Störche nimmt kontinuierlich zu. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg liegt in der Biologie der Tiere. Störche beginnen in der Regel mit etwa drei Jahren zu brüten. Das bedeutet, dass viele der in den vergangenen Jahren geschlüpften Vögel nun geschlechtsreif sind und in ihre Geburtsregion zurückkehren, um sich einen Nistplatz zu sichern.

Herausforderung im und um den Zolli
Die erfolgreiche Wiederansiedlung des Weissstorchs in der Region Basel ist erfreulich. Die Tiere finden derzeit offensichtlich genügend Nahrung und haben sich im Raum Basel gut etabliert. Mit der wachsenden Anzahl Störche gehen jedoch auch einige Herausforderungen einher. Die Horste der Störche sind sehr schwer. Wenn sich mehrere davon auf demselben Baum befinden, kann dies zu Schäden an der Baumstruktur führen. Zudem ist der Kot – insbesondere die darin enthaltene Harnsäure – sehr aggressiv und kann bauliche Anlagen beschädigen. Im Zoo Basel betrifft dies beispielsweise die Netze und Pfeiler der Menschenaffen-Aussenanlagen. Problematisch wird es auch, wenn Horste direkt über Tiergehegen liegen. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass über den Kot Krankheitserreger auf Zootiere – insbesondere Vögel – übertragen werden. Ein weiteres Risiko ergibt sich durch das von den Störchen eingetragene Nistmaterial: Plastikteile oder Gummi können bei Verschlucken zu Verstopfungen im Magen-Darm-Trakt führen und stellen eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Tiere dar.

Schutz des Brutgeschäfts
Der Weissstorch ist in der Schweiz gesetzlich geschützt. Er kehrt jährlich an denselben Nistplatz zurück und ist auf den Erhalt seines Horstes angewiesen. Muss im Zolli aus zwingenden Gründen ein bestehendes Nest verkleinert, entfernt oder mit Abwehrvorrichtungen versehen werden, darf dies ausschliesslich ausserhalb der Brutzeit erfolgen. Solche Eingriffe können notwendig sein, wenn ein Horst abzustürzen droht, ein Baum geschädigt wird, Sanierungsarbeiten an Anlagen anstehen oder der Neststandort eine Gefährdung für Zootiere darstellt. In jedem Fall erfolgt der Eingriff mit Bewilligung des zuständigen Amts.








Verschiedenes 

Die DSD fördert Villinger Stadtmauer

Die DSD fördert Villinger Stadtmauer
Villingen-Schwenningen: Stadtmauer (c) Linge / DSD

Die Sanierung der Stadtmauer schreitet voran

Dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale unterstützt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) den nächsten Bauabschnitt der Mauerwerkssanierung der Villinger Stadtmauer im Bereich des südlichen Pulverturms mit 50.000 Euro. Den dazugehörigen symbolischen Fördervertrag überbringt Dr. Anita Auer, Ortskuratorin Villingen-Schwenningen, im Beisein von Marina Roßmann von Lotto Baden-Württemberg am Dienstag, den 15. Juli 2025 um 14.00 Uhr an Bürgermeister Detlev Bührer. Nach Förderungen in den Jahren 2013 und 2016 kann die DSD die Sanierung der Stadtmauer damit bereits das dritte Mal fördern. Die Villinger Stadtmauer gehört zu den über 430 Denkmalen, die die private DSD, die in diesem Jahr ihr 40-jähriges Jubiläum feiert, dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der GlücksSpirale allein in Baden-Württemberg fördern konnte.

Die Geschichte der Villinger Stadtmauer geht bis ins 13. Jahrhundert zurück und mit einer Länge von etwa 1,7 Kilometern ist sie einer der am besten erhaltenden Stadtbefestigungen Südwestdeutschlands.

Zum Objekt:
Die Stadtbefestigung von Villingen, die sich zu weiten Teilen erhaltenen hat, besteht größtenteils aus der ehemals inneren Stadtmauer des 13. Jahrhunderts. Zur Entstehungszeit war sie allerdings wesentlich höher ausgeführt. Während des Schweizerkrieges 1499 wurde die im Hochmittelalter erbaute Stadtmauer durch Rondelle und Torbastionen verstärkt und seit Ende des 17. Jahrhunderts weiter ausgebaut, bis die Innenmauer gegen Anfang des 18. Jahrhunderts in etwa dem heutigen Aussehen entsprach. Im 19. Jahrhundert wurden Teile der Stadtbefestigung abgerissen, darunter der äußere Wall mit Vortoren, das Niedere Tor und die Gräben. Weitere Verluste folgten im 20. Jahrhundert, als die Stadtmauer an mehreren Stellen durch neue Bauwerke ersetzt wurde.





Veranstaltungen 

Botanische Führung im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe

Botanische Führung im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe
© Stadt Karlsruhe, GBA, Paul Kuhnert

Gartenbauamt stellt Sommerblumen in den Mittelpunkt

Zum Beginn der Sommermonate lädt das Gartenbauamt am Sonntag, 20. Juli 2025, wieder zu einer Führung im Zoologischen Stadtgarten mit dem Thema „Sommerblumen“ ein. Treffpunkt ist um 10:30 Uhr beim Eingang Nord (Nancyhalle). Die Führung ist kostenfrei, jedoch ist der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte erforderlich. Diese kann über das Online-Ticketbuchungssystem oder vor Ort an den Kassenhäuschen erworben werden.

Knapp 30.000 im Stadtgarten gepflanzte Sommerblumen in rund 200 verschiedenen Arten und Sorten versprechen, dass dieser Rundgang durch den Zoologischen Stadtgarten zu einem abwechslungsreichen Erlebnis wird.

Die Mitarbeiter des Gartenbauamtes erläutern Planungsgrundsätze der Pflanzungen und geben Anregungen zu Verwendungs- und Pflegehinweisen. Gerne beantworten die Fachleute Fragen zur Garten- und Balkongestaltung mit Sommerblühern sowie zu Ansprüchen und Pflege der Pflanzen.

zum Bild oben:
Knapp 30.000 im Stadtgarten gepflanzte Sommerblumen in rund 200 verschiedenen Arten und Sorten laden zu einem abwechslungsreichen Rundgang ein.
© Stadt Karlsruhe, GBA, Paul Kuhnert

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Verschiedenes 

Zuchterfolg bei den Okapis in der Wilhelma

Zuchterfolg bei den Okapis in der Wilhelma
Zuchterfolg bei den Okapis in der Wilhelma (c) Wilhelma Stuttgart

Nachwuchs bei den Waldgiraffen im Zoologisch-Botanischen Garten Stuttgart

Bereits Anfang Juni 2025 hat in der Wilhelma ein Okapi-Kalb das Licht der Welt erblickt. Mittlerweile folgt das männliche Jungtier, das von den zuständigen Tierpflegerinnen und Tierpflegern den Namen Makasi bekommen hat, seiner Mutter Nyota immer häufiger auf die Außenanlage. Okapis sind kurzhalsige Waldgiraffen. Ihren natürlichen Lebensraum bilden die tropischen Regenwälder der Demokratischen Republik Kongo. Sie ernähren sich fast ausschließlich von Blättern, was sie in zoologischen Gärten zu anspruchsvollen Pfleglingen macht. Okapis erreichen eine Schulterhöhe von rund 1,5 Metern. Trotz ihrer Größe wurde die Art, obwohl sie den Menschen im Kongo lange bekannt war, von europäischen Forschungsreisenden sehr spät entdeckt und erst Anfang des 20. Jahrhunderts wissenschaftlich beschrieben.

Daniel Wenning, Leiter des Reviers für afrikanische Huftiere in der Wilhelma, verrät, warum sich das Kalb erst jetzt, im Alter von rund einem Monat, draußen zeigt: „Okapis sind so genannte Ablieger. Das bedeutet, dass die Jungtiere in den ersten Lebenswochen regungslos an einem versteckten Ort verharren. Nur zum Säugen laufen sie aktiv zum Muttertier und kehren dann an ihren Liegeplatz zurück. Da Okapi-Kälber vollkommen geruchlos sind und rund 50 Tage nach der Geburt erstmals Kot absetzen, sind sie in der Natur für Fressfeinde kaum aufzuspüren – zumal ihre Fellzeichnung eine perfekte Tarnung am Waldboden darstellt. Mittlerweile ist unser Jungtier aber in einem Alter, in dem es aktiver wird und immer besser zu sehen ist.“

Die Eltern von Makasi sind die 13 Jahre, in der Wilhelma geborene Nyota und der 18 Jahre alte Bulle Imba. Beim ihm handelt es sich um eine Nachzucht aus den USA. Über den Zoo im schweizerischen Basel, wo er seit 2013 zum Arterhalt beitrug, kam er 2024 in die Wilhelma. Kuratorin Dr. Ulrike Rademacher freut sich, dass sich so schnell Nachwuchs eingestellt hat: „Da Imba in den USA zur Welt gekommen ist und damit mit den wenigsten in europäischen Zoos lebenden Okapis näher verwandt ist, ist er genetisch sehr wichtig.“

Wilhelma-Direktor Dr. Thomas Kölpin ergänzt: „Aufgrund der heimlichen Lebensweise des Okapis und teils schwer zugänglichen Habitaten in einem politisch instabilen Raum existieren keine zuverlässigen Bestandszahlen. Fest steht: Die Spezies ist stark bedroht. Die Rodung von Regenwäldern und die Wilderei setzen der Population stark zu. Gerade für Arten wie das Okapi haben wir Zoos daher eine besondere Verantwortung. Mit mittlerweile 15 erfolgreichen Nachzuchten seit 1989 hat die Wilhelma einen erheblichen Beitrag für die europäische Reservepopulation geleistet. Außerdem geben wir – wie alle Zoos, die Okapis halten – finanzielle Unterstützung für das Okapi Conservation Project im kongolesischen Ituri Forest.“





Verschiedenes 

Das Wohnhaus in der Hauptstraße 42 in Wilhermsdorf

Das Wohnhaus in der Hauptstraße 42 in Wilhermsdorf
Wilhermsdorf: Wohnhaus Hauptstraße 42 (c) Peter Schabe / DSD

Teil eines schönen Denkmalensembles

Für die Restaurierungsarbeiten an den Fenstern, den Außen- und den Innentüren an dem ehemaligen Wohnhaus in der Hauptstraße 42 in Wilhermsdorf stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) dank zahlreicher Spenden sowie der Lotterie GlücksSpirale 30.000 Euro zur Verfügung. Den dazugehörigen Fördervertrag überbringt bei einem Pressetermin vor Ort am Mittwoch, den 9. Juli 2025 um 14.00 Uhr Dr. Andrea Kluxen, Ortskuratorin Nürnberg der DSD, an Bürgermeister Uwe Emmert. Das ortsbildprägende Denkmal ist nunmehr eines von über 640 Objekten, die die DSD, die in diesem Jahr ihr 40-jähriges Jubiläum feiert, dank privater Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Bayern fördern konnte.

Zum Objekt:
Als Kleinhaus mit markantem Mansarddach ist das sogenannte Schrammhaus Teil einer eindrucksvollen Häuserzeile, die von vier sehr unterschiedlichen, auf das 18. Jahrhundert zurückgehenden Gebäuden gebildet wird. Aufgrund der geringen Größe und des ausgeprägten Torbogens zum westlichen Nachbarhaus scheint das Haus ursprünglich zu diesem Anwesen als Hofhaus zu gehören. Andererseits spricht die Besitzergeschichte dafür, dass es sich um ein besitzrechtlich eigenständiges Tropfhaus handelt. Der Grundriss wies ursprünglich nur je einen Raum mit vorgelegtem Flur auf, später kam nordseitig ein kleiner Anbau hinzu. Ein letzter größerer Umbau erfolgte um 1900, als die Straßenfassade erneuert wurde.

Das Holz für den Dachstuhl wurde laut dendrochronologischer Untersuchung 1794 geschlagen. In der Dacheindeckung haben sich die für Wilhermsdorf einzigartigen Knick-Mansard-Ziegel erhalten. Die Raumschnitte sind sehr kleinteilig und die Deckenhöhe misst keine 1,90 Meter. Das Schrammhaus bildet zusammen mit dem ortstypischen Holztor und den heute zum Anwesen zählenden Bauteilen des Haupthauses mit Hof in der Hauptstraße 40 und der Scheune in der Hauptstraße 44a ein schönes Denkmalensemble.





Verschiedenes 

Zukunftsfähige Landwirtschaft nicht wegschieben!

Wir haben es satt!"- Bündnis fordert beim Treffen deutscher Agrarminister*innen: Umwelt- und Tierschutz für Bäuerinnen und Bauern wirtschaftlich machen!

10. Juli 2025: Das Bündnis „Wir haben es satt!“ – ein Zusammenschluss aus Bäuer*innen, Verbraucher*innen sowie Organisationen der Umwelt-, Tier- und Klimaschutzbewegung, dem Slow Food Deutschland angehört – protestiert heute gegen weitere Rückschritte in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Anlass ist die „Sonder-Agrarministerkonferenz“ in Berlin, bei der sich die deutschen Agrarminister*innen auf eine gemeinsame Position zur GAP nach 2027 verständigen wollen.

Dem Artensterben und der Klimakrise zum Trotz wurden in den vergangenen beiden Jahren unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung wichtige ökologische Mindeststandards der GAP drastisch abgesenkt. Mindestens eine Million Hektar Agrarflächen zum Schutz der Biodiversität wurden in der EU bereits 2024 aufgegeben – das entspricht der Fläche von ca. 1,4 Millionen Fußballfeldern. Geht es nach der EU-Kommission, soll noch in diesem Jahr der Schutz des Dauergrünlandes so reduziert werden, dass rund 125 Millionen Tonnen zusätzliches CO2 freigesetzt werden. Der Schaden beschränkt sich dabei nicht allein auf den Umwelt-, Klima- und Tierschutz: Ausgerechnet die Bäuer*innen, die bereits heute besonders ressourcenschonend wirtschaften und ihre Tiere besonders artgerecht halten, werden wirtschaftlich geschwächt. Diese Entwicklung wird durch eine weiterhin extrem ungerechte Verteilung der Agrar-Gelder nochmals verstärkt. Nach wie vor gilt das Motto: Wer viel Land hat, bekommt viele Fördermittel.

Unter der Überschrift „Zukunftsfähige Landwirtschaft nicht wegschieben – Umwelt- und Tierschutz für Bäuer*innen wirtschaftlich machen!“ fordert das „Wir haben es satt!“- Bündnis von den Agrarminister*innen der Länder sowie dem ebenfalls an der Konferenz in der NRW-Landesvertretung in Berlin teilnehmenden Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU):

Umwelt-, Klima- und Tierschutz müssen sich für Bäuer*innen lohnen – Ökoregelungen sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ausbauen statt abschaffen!
Für gerechte Erzeuger*innenpreise – Bäuer*innen am Markt stärken statt ausbremsen, Vertragspflicht umsetzen!
Für eine sozialverträgliche Agrarpolitik – Fördergelder endlich gerecht vergeben statt nach dem Gießkannenprinzip!
Fördergelder nur für gute ökologische, soziale und Tierschutzstandards – Grundanforderungen effizient gestalten statt permanent schleifen!

Fakt ist: Zwischen 2021 und 2027 wird die EU rund 385 Milliarden Euro ihres Haushalts in die Landwirtschaft investiert haben – das ist ein Drittel ihres Budgets. Trotz vieler Lippenbekenntnisse hat eine Ausweitung der Fördermittel für konkrete Maßnahmen von Bäuer*innen im Umwelt-, Klima- und Tierschutz nicht stattgefunden.

Dazu Jan Plagge, Präsident von Bioland:
„Die GAP ist eines der zentralen Instrumente nicht nur zur Sicherung der Ernährung und zur Stärkung des ländlichen Raums, sondern auch zur Erreichung ökologischer und gesellschaftlicher Ziele. Dieser Hebel muss in Zukunft viel stärker als bisher genutzt werden, indem Landwirt*innen für ihre Bemühungen, nachhaltig zu wirtschaften, einkommenswirksam entlohnt werden. Dafür braucht es ein starkes eigenes Agrarbudget – und den politischen Willen der Mitgliedstaaten, Mittel für eine zukunftsfähige Landwirtschaft freizusetzen. Wir fordern die AMK auf, einen Plan für die deutsche Position zur GAP ab 2028 zu beschließen, der eine nachhaltige Transformation anstrebt und damit langfristige Ernährungssouveränität gewährleistet. Gesellschaftliche Leistungen für Umwelt-, Klima- und Tierschutz müssen viel stärker als bisher einkommenswirksam ausgestaltet werden.“

Reinhild Benning, politische Leiterin Landnutzung bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), macht deutlich:
„Einige Agrarminister*innen wollen Umweltstandards schleifen und mehr pauschale Hektarprämien. Das mästet jedoch einseitig Großgrundbewirtschafter*innen und Großgrundbesitzer*innen. Diese können mit Millionensubventionen jährlich den Bäuer*innen immer mehr Land wegkaufen. Über 50 Prozent der Agrarflächen in Deutschland gehören Nicht-Landwirt*innen wie Holdings und Stiftungen. Ein Beispiel ist die Lukas-Stiftung, die mit Aldi-Nord verbunden ist: Ihre 19 Tochterbetriebe haben rechnerisch Anspruch auf insgesamt rund 3 Millionen Euro Agrarsubventionen jährlich. Zugleich zählt Aldi zu den vier Supermarktkonzernen, die rund 85 Prozent des Lebensmittelhandels in Deutschland beherrschen. Diese Marktmacht erlaubt Aldi und Co., die Erzeuger*innenpreise zu drücken, während sie selbst hohe Gewinne verbuchen. Wir fordern einen Stopp für pauschale Hektarsubventionen, den konsequenten Einsatz öffentlicher Gelder für Umwelt- und Tierschutz sowie eine Pflicht zu schriftlichen Verträgen und kostendeckenden Preisen für die Erzeuger*innenbetriebe, damit diese in höhere Standards investieren.“

Ottmar Ilchmann, agrarpolitischer Sprecher der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Vorsitzender des AbL-Landesverbandes Niedersachsen, kommentiert:
„Die Verteilung eines Großteils der GAP-Mittel nach dem Gießkannenprinzip ist unfair und uneffektiv. Die sozialen und agrarstrukturellen Ziele der EU-Agrarpolitik, allen Betrieben ein auskömmliches Einkommen zu ermöglichen, sind nur zu erreichen, wenn die Gelder deutlich zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden als bisher. Dies erfordert gestaffelte Prämienhöhen, um kleine und mittlere Betriebe besonders zu unterstützen. Der Erhalt vieler und vielfältiger Betriebe ist eine Voraussetzung für den sozialen Zusammenhalt im ländlichen Raum und für die Krisenfestigkeit einer regionalen Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln.“

Und Olaf Bandt, Bundesvorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), betont:
„Öffentliche Gelder gehören in die Förderung gesellschaftlicher Leistungen – für Klima, Artenvielfalt und Tierschutz. Das schützt nicht nur bäuerliche Betriebe, sondern auch unser Trinkwasser, unsere Lebensmittelqualität und die Natur, die viele Menschen in Stadt und Land schätzen. Die Agrarminister*innen dürfen den Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft nicht schleifen, sondern müssen ihn endlich umsetzen.“

Social Media:
Bei Instagram finden Sie bereits während der Kundgebung Bilder und Videos von der Aktion: https://www.instagram.com/wir_haben_es_satt

Hintergrund-Informationen:
Verbände aus Landwirtschaft, Umwelt-, Natur-, Klima-, Verbraucher- und Tierschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit haben mit der Broschüre „Zukunft gestalten“ bereits im Jahr 2023 einen Vorschlag für eine ökologischere und gerechte GAP nach 2027 vorgelegt. Das Papier der Verbände-Plattform finden Sie online

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Veranstaltungen 

Lehrreiche Ferienerlebnisse in der Wilhelma

Lehrreiche Ferienerlebnisse in der Wilhelma
(c) Wilhelma

Sommerferienprogramm im Zoologisch-Botanischen Garten Stuttgart

Das Team der Wilhelmaschule bereitet sich wieder intensiv auf die Sommerferien vor: Das Ferienprogramm in der Wilhelma verspricht nämlich auch dieses Jahr spannende und zugleich lehrreiche Erlebnisse für Besucherinnen und Besucher im Grundschulalter.

An den Donnerstagen, 7., 14. und 21. August 2025 steht von 10.00 bis 15.00 Uhr unter dem Motto „Down Under“ die Tier- und Pflanzenwelt des roten Kontinents im Mittelpunkt. Die Kinder dürfen, angeleitet von erfahrenen Zoopädagoginnen und Zoopädagogen, Beschäftigungsmaterialien für die Beuteltiere im Nachttierbereich der Terra Australis basteln – und direkt im Anschluss zuschauen, wenn die Tiere diese ausprobieren. Außerdem gilt es, zusammen die Herausforderung zu meistern, die härteste Nuss der Welt, die Macadamia-Nuss, zu knacken. Das Programm ist für Kinder von 8 bis 10 Jahren geeignet. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 € pro Kind, inklusive Eintritt.

Das Programm „Fell und Federn“ richtet sich an die 6 bis 8 Jahre alten Kinder. Es findet am Freitag, 8., Dienstag, 12. und Montag, 18. August von 9:00 bis 12:00 Uhr statt. Die kleinen Forscherinnen und Forscher beobachten gemeinsam einige der tierischen Bewohner der Wilhelma und nehmen dabei in Augenschein, womit der Körper dieser Tiere bedeckt ist. In einem Sammelalbum werden dann Federn, Fell und Schuppen eingeklebt. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 € pro Kind.

Am Mittwoch, 20. und Dienstag, 26. August sowie am Mittwoch, 3. September, können die 7 bis 10 Jahre alten Kinder von 10.00 bis 15.30 Uhr in der Wilhelma einen „Tag am Meer“ verbringen. Sie lernen dabei, tropische Fische zu bestimmen und dürfen einen Blick hinter die Kulissen des Aquariums werfen. Auch auf die Bedrohung der Unterwasserwelt durch Plastikmüll wird hingewiesen – und was man dagegen tun kann. Außerdem wird gemeinsam Meeresdeko gebastelt, die man als Erinnerung mit nach Hause nehmen darf. Zum Abschluss des Tages am Meer schauen sich alle zusammen die Fütterung der Seelöwen an. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 € pro Kind.

Die Teilnehmerzahl ist pro Termin auf 12 Kinder begrenzt. Einzelne Termine sind bereits ausgebucht. Anmeldungen werden per E-Mail an wilhelmaschule@wilhelma.de entgegengenommen.

Weitere Informationen online

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Verschiedenes 

Die Kapelle von Schloss Türnich in Kerpen

Die Kapelle von Schloss Türnich in Kerpen
Kerpen: Schloss und Schlosskapelle Türnich (c) Rossner / DSD

Ein außergewöhnliches Denkmal mit Treuhandstiftungen

Für die Schlosskapelle Türnich in Kerpen wurde zur Wiederherstellung und regelmäßigen Pflege 2005 die treuhänderische Stiftung Schlosskapelle Türnich eingerichtet. Die Kapelle ist ein einmaliges Gesamtkunstwerk des Rheinischen Historismus. Das dazugehörende stattliche Herrenhaus ließ Carl-Ludwig Freiherr von Rolshausen von 1757 bis 1766 errichten. Der zweigeschossige Bau des Maison de plaisance und der vorgelagerte Wirtschaftshof umgibt ein doppeltes Grabensystem und ein Park. Knapp einhundert Jahre später kaufte Karl Eugen Reichsgraf von und zu Hoensbroich das Schloss. Um 1890 begannen mit Franz-Eugen von und zu Hoensbroich Umbauten am Herrenhaus. Der frühe tragische Tod seiner Frau Herminegilde veranlasste ihn dazu, von 1893 bis 1898 an der Nord-Ost-Ecke des barocken Hauses eine kostbar ausgestattete einschiffige Kapelle nach einem Entwurf des Regierungsbaumeisters Heinrich Krings aus Köln anbauen zu lassen – ein kleines Schatzkästlein.

Wirkt die Schlosskapelle in Türnich von außen eher unscheinbar, offenbart sich im Inneren der besondere Wert des späthistoristischen Gesamtkunstwerks. Der der Heiligen Elisabeth von Thüringen geweihte Gebetsraum zeigt einen kostbar mit Marmor, Mosaiken und Malereien verkleideten Innenraum im neobyzantinischen Stil, den kreuzgratige Gewölbefelder überspannen. Der Altar in der Ostapsis besteht aus weißem Carrara-Marmor mit Porphyr- und Onyxsäulen, Alabaster-Engeln und Bleikristallkugeln. Das Apsis-Fresko zeigt das Jüngste Gericht von Franz Guillery, einem Lieblingsmotiv der Nazarener. Gerade aufgrund der Malereien Guillerys zählt die Elisabethkapelle zu den wichtigsten Bauten aus der Spätphase des Rheinischen Historismus.

Der Kölner Goldschmied Hermeling – bekannt als Schöpfer des Kölner Ratssilbers – schmückte das Kreuz nach byzantinischen Mustern mit Perlen, Edelsteinen und Emaillen. Er gestaltete auch die Leuchter und Wandornamente. Auf dem Fußboden ist in einem zentralen Mosaik die Sonne dargestellt, die die Sternbilder umkreisen. Der Boden wurde mit weiteren Mosaikelementen in der Kapelle von der Rheinischen Mosaikwerkstätte Peter Beyer & Söhne geschaffen. In den Fenstern, die von der Kölner Werkstatt Schneider und Schmolz angefertigt wurden, sind Szenen aus dem Leben der heiligen Elisabeth von Thüringen, der Patronin der Kapelle, dargestellt. So liest sich die Schlosskapelle Türnich wegen der hier beteiligten Kunsthandwerker wieder wie das Who is Who-Lexikon des Kölner Kunsthandwerks um 1900.

Kapellen wie die in Türnich bilden unter den sakralen Bauten eine ganz besondere Gruppe. Der kleine Betraum kann sich in Kirchen, Schlössern und Privathäusern befinden oder auch allein und freistehend errichtet sein. Seine Übersichtlichkeit und Privatheit rühren die Besucher eher an als so manche große Stadtkirche. Allgemein dienen Kapellen dem Gottesdienst oder der Andacht. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat in den 40 Jahren ihres Bestehens über 275 Schlosskapellen, Gruftkapellen, Gnadenkapellen, Hospitalkapellen, Wallfahrtskapellen und Kapellen auf dem Lande dank der Hilfe ihrer Förderer unterstützt. Manche davon mehrfach und jahrelang, manche nur ein einziges Mal. Manchmal wurde ein Kanzelaltar restauriert wie in der Johanniskapelle in Quedlinburg, Fresken wie in der Peterskapelle in Spay oder der Mosaikboden in der Gnadenkapelle in Kevelaer – die Maßnahmen variieren wie die Größe der Bauten.

Kapellen liegen manchen Menschen derart am Herzen, das die Betroffenen dafür eine treuhänderische Stiftung in der Obhut der Deutschen Stiftung Denkmalschutz errichten. Aus einem fest angelegten Kapital kann zunächst die Restaurierung des Bauwerks und danach dauerhaft die erforderliche regelmäßige Baupflege gewährleistet werden. Diese – wie die Kapelle zur Erinnerung an Herminegilde – auf die Ewigkeit angelegte Unterstützung für bestimmte Zwecke oder Einzeldenkmale hat sich zu einem wichtigen Förderinstrument entwickelt, das aus der deutschen Denkmallandschaft nicht mehr wegzudenken ist. Mittlerweile vertritt die DSD rund 300 Stiftungen treuhänderisch. Die Treuhandstiftungen sind ein eindrucksvolles Zeichen für bürgerschaftliches Engagement, weshalb die Deutsche Stiftung Denkmalschutz das Stiftungskonzept auch mit einem eigens eingerichteten Stifter-Service fördert.

Seit ihrer Gründung vor 40 Jahren förderte die private Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) über 6.880 Maßnahmen an „Sakralen Bauten“, darunter 275 Kapellen. Die 1985 gegründete spendensammelnde Stiftung unterstützt engagierte private, kirchliche und kommunale Denkmaleigentümer beim Erhalt ihrer Bauwerke. Denkmalpflege als staatliche Aufgabe wird mit bürgerschaftlicher Unterstützung zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Die DSD konnte bisher für den Erhalt von 7.400 Denkmalen unserer Baukulturlandschaft mehr als eine dreiviertel Milliarde Euro zur Verfügung stellen und damit ein deutliches Zeichen setzen.







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