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Neue Art dokumentiert: Orientalische Hornisse
Erstnachweis in Deutschland durch Meldung auf NABU-naturgucker.de
Berlin, 7.10.24 – Der Fund einer Orientalische Hornisse (Vespa orientalis) wurde zum ersten Mal in Deutschland dokumentiert – auf dem Citizen-Science-Meldeportal NABU-naturgucker.de. Die Art kommt ursprünglich in Asien, Nordafrika und Südosteuropa vor und ist bereits aus anderen Ländern in Mitteleuropa bekannt, war aber bisher noch nicht bei uns nachgewiesen worden. Beim Auswerten der Meldungen zur Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) auf NABU-naturgucker.de zeigte sich, dass eine Nutzerin aus Mannheim das Foto einer Orientalischen Hornisse hochgeladen hatte, ohne zu wissen, dass sie damit eine ganz andere, zudem für Deutschland neue Art, gefunden hatte.
„Wir können noch nicht einschätzen, ob diese Art negative Auswirkungen auf unsere heimische Fauna haben wird“, sagt NABU-Insektenexpertin Laura Breitkreuz. „Das wird erst die Zeit zeigen – wie bei allen neuen gebietsfremden Arten.“ Viele dieser Arten sind für unsere Biodiversität völlig harmlos, andere, wie etwa die Asiatische Hornisse, können größere Schäden anrichten.
Der Zufallsfund der Orientalischen Hornisse zeigt, wie wichtig Artenkenntnis heute ist. Denn durch die Klimakrise kommen immer häufiger gebietsfremde Arten nach Deutschland. Breitkreuz: „Es ist daher wichtig, dass die Menschen erkennen, was sie für Arten vor sich haben. Und neue gebietsfremde Arten gegebenenfalls melden. Dabei helfen Portale wie NABU-naturgucker.de.“ Wichtig sei aber, die Tiere nicht zu jagen oder zu bedrängen, sondern sie nur zu beobachten und zu fotografieren. Denn oft werden heimische Arten mit den anderen verwechselt und dann getötet. So leidet die Europäische Hornisse (Vespa crabro) unter der Panik vor der Asiatischen Hornisse, da sie fälschlicherweise für diese gehalten wird. Beobachtungen aller Hornissen sollten mit Belegbildern unter NABU-naturgucker.de/hornissen eingereicht werden.
Eine kleine Sensation mit Streifenmuster
Nachwuchs bei den Schabrackentapiren in der Wilhelma
In der Wilhelma herrscht große Verzückung: Bei den Schabrackentapiren ist am 04. Oktober 2024 wieder ein Jungtier zur Welt gekommen.
Das Tapirhaus bleibt nach der Geburt einige Tage geschlossen, damit die frischgebackene Mutter und ihr Kind ihre Bindung in Abgeschiedenheit festigen können.
Ab Montag, 07. Oktober, können die Besucherinnen und Besucher des Zoologisch-Botanischen Gartens beobachten, wie das Muttertier und ihr Neugeborenes, dessen Geschlecht noch unbekannt ist, gemeinsam ihre Innenanlage erkunden. Der erste Ausflug an die frische Luft wird noch etwas warten müssen bis das Kälbchen vital genug ist.
Die Eltern des Tapirkalbs, das mit seinem gestreiften Tarnmuster an einen Wildschwein-Frischling erinnert, sind die die sechs Jahre alte, aus dem Zoo Edinburgh stammende Maya und der vor acht Jahren in Rotterdam geborene Penang. Vor zwei Jahren hegte das Team der Wilhelma große Hoffnungen, als dort im August 2023 erstmals seit 1979 ein weibliches Tapirkalb geboren wurde. Nach dem anfänglichen Jubel folgte knapp ein Jahr später die Ernüchterung: Das Jungtier namens Mashuri verstarb Ende Juli 2023 an einer Lungenentzündung, die sich in Folge einer eitrigen Verletzung am Fuß entwickelt hatte.
Ein herber Rückschlag: Schließlich gilt der Bestand des Schabrackentapirs in seiner südostasiatischen Heimat als gefährdet: Laut Schätzungen der Weltnaturschutzunion IUCN gibt es in Malaysia, Myanmar, Thailand und auf der indonesischen Insel Sumatra nur noch 2.500 erwachsene Tieren – bei abnehmender Tendenz. Die Zerstörung ehemals flächendeckender Waldgebiete in Südostasien hat dazu geführt, dass der Bestand des Schabrackentapirs in viele, oft nicht mehr miteinander verbunden Teilpopulationen zersplittert ist. Durch illegale Bejagung wurde die Art weiter dezimiert. Und auch die Reservepopulation in menschlicher Obhut ist nicht groß: Wilhelma-Direktor Dr. Thomas Kölpin, der außerdem als Kurator für asiatische Großtiere fungiert und damit eine besondere Verbindung zu den Schabrackentapiren hat, erklärt: „Das Ex-Situ Zuchtprogramm des europäischen Zooverbandes EAZA für den Schabrackentapir umfasst lediglich rund 50 Individuen – da zählt jedes einzelne Tier. Wir sind zuversichtlich, dass sich das Neugeborene gut entwickelt. Mit Einsetzen der Geschlechtsreife in zwei bis drei Jahren wird es dann hoffentlich selbst zum Arterhalt beitragen.“
Die Familie der Tapire existiert bereits seit ungefähr 50 Millionen Jahren auf der Erde. Selbst in Europa kamen Tapire vor, verschwanden dort aber vor rund 2,7 Millionen Jahren aufgrund von Klimaveränderungen. Heute gibt es fünf Arten – vier davon in Südamerika und eine, nämlich der Schabrackentapir, in Südostasien. Benannt ist die Art nach ihrem Fellmuster: Die weiß gefärbte mittlere Körperpartie wirkt, als hätte man dem schwarzen Tier eine weiße „Schabracke“ übergeworfen – ein im Reitsport geläufiger Begriff für eine bestimmte Art von Satteldecke.
zum Bild oben:
Das am 04. Oktober geborene Tapirkalb, Geschlecht noch unbekannt
Foto: Wilhelma Stuttgart
Fernflieger oder Futtersammler?
Endspurt bei der Vogelwahl: Jetzt noch schnell für den Vogel des Jahres 2025 abstimmen
Berlin, 4.10.24 – Die Abstimmung zur Wahl des Vogel des Jahres läuft auf vollen Touren. Bereits über 100.00 Menschen in ganz Deutschland haben ihre Stimme abgegeben. Am 10. Oktober wird das Ergebnis der öffentlichen Vogelwahl von NABU und seinem bayerischen Partner, dem LBV, verkündet. Aber was machen unsere fünf Kandidaten eigentlich jetzt, wo es richtig herbstlich geworden ist?
Drei der möglichen Jahresvögel sagen dem Schmuddelwetter Tschüss und befinden sich auf dem Zug gen Süden oder bereiten sich darauf vor: Kranich, Hausrotschwanz und Schwarzstorch. Auf Kranichrastplätzen, vor allem in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sieht man in diesen Tagen häufig Kraniche auf abgeernteten Äckern, die nach Getreidekörnern suchen. Für den weiten Flug brauchen sie viel Futter. NABU-Vogelschutzexperte Martin Rümmler: „Für alle fünf Kandidaten gilt: fressen, fressen, fressen und schön Fettreserven anlegen, wenn möglich – egal ob Zug- oder Standvogel.“ Wer gut durch die kalte Jahreszeit kommen will, braucht viel Energie. Die Waldohreule legt sich sogar kleine Futterdepots mit einigen Mäusen an.
Beim Schwarzspecht werden im Herbst die Reviere neu geordnet. Gegenüber anderen Männchen ist er dann aggressiv und droht mit Schwenken seines rotbefederten Kopfes. Rümmler: „Diese Drohkämpfe zwischen Männchen können sehr lang dauern. Auch das kostet die Vögel viel Energie.“ Der Schwarzspecht frisst auch jetzt noch holz- oder totholzbewohnenden Insekten, im Spätherbst und Winter öffnet er Nester von Waldameisen, um sich daran zu bedienen.
Nicht jeder Hausrotschwanz zieht in den Süden, in milden Lagen Deutschlands ziehen sie erst später weg oder versuchen sogar den Winter dazubleiben. Dann suchen sie gerne Nisthilfen auf, um sich dort vor kaltem Wetter zu schützen. Wichtig ist es daher, die Nistkästen im Garten im Herbst zu säubern, damit sich die gefiederten Gäste keine Milben oder Krankheitserreger holen.
Bis zum 10. Oktober, 11 Uhr, kann man eine Stimme für seinen Favoriten online abgeben. Noch am selben Tag wird der Sieger bekanntgegeben. Der „Vogel des Jahres“ ist eine Aktion von NABU und LBV und wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.
Mehr Infos und Stimmabgabe: www.vogeldesjahres.de
Herbstbasteln mit Kastanientieren
Wilde Wochenenden mit Bastel-Workshop
Die Wilhelma lädt am Samstag und Sonntag 5./6. Oktober zum Basteln von Kastanientieren ein. Jeweils von 11 bis 17 Uhr können Kinder in der Wilhelmaschule unter fachkundiger Anleitung lernen, wie man aus herbstlichen Früchten und bunten Blättern anatomisch korrekte Tierfiguren zusammensetzt. Dabei erfahren sie außerdem, warum Spinnen nicht zu den Insekten gehören, wie viele Beine Tausendfüßer wirklich haben und wie genau die Körper dieser Gliedertiere eigentlich aufgebaut sind.
Mitmachen können alle mit einem gültigen Eintrittsticket. Es entstehen keine weiteren Kosten.
Daten im Überblick:
Veranstaltung: Herbstbasteln mit Kastanientieren
Wann: Samstag und Sonntag, 5. und 6. Oktober 2024, 11 – 17 Uhr
Wo: Wilhelmaschule
Kosten: Nur Eintritt
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Die Wilhelmaschule bietet Kindergärten und Schulklassen faszinierende Einblicke in zoologische, botanische und ökologische Themen. Betreut wird diese pädagogische Einrichtung von zwei Diplom-Biologinnen mit langjähriger Erfahrung in der Umweltbildung. Sie werden bei ihrer Arbeit durch ein Team von Biologinnen und Biologen unterstützt.
Wir legen großen Wert auf eine anschauliche und erlebnisorientierte Vermittlung der Lerninhalte. Schulwissen ergänzen wir um die Erfahrung am lebenden Subjekt und wecken Begeisterung für die Vielfalt der Natur. Die Themen richten sich nach dem Lehrplan der Schulen, nach Absprache sind aber auch individuelle Schwerpunkte möglich
Sanierung des Hauptgebäudes von Schloss Sinning
Eine zweigeschossige barocke Flügelanlage im französischen Stil
Bei einem Pressetermin vor Ort am Mittwoch, den 2. Oktober 2024 um 9.45 Uhr überbringt Rudolf Amann, Ortskurator Augsburg der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale einen symbolischen Fördervertrag über 100.000 Euro für die Sanierung des Hauptgebäudes von Schloss Sinning an Denkmaleigentümer Julius Droßbach. Mit dabei ist Susanne Ehret von Lotto Bayern. Es werden Stuckdecken restauriert und bei der Fassadeninstandsetzung Außenputz- und -malerarbeiten ausgeführt. Das Schloss gehört zu den über 590 Denkmalen, die die DSD dank privater Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Bayern fördern konnte.
1721 erwarb Wilhelm Adam von Weveld das Sinninger Schloss – durch Heirat und durch Kauf. Den Renaissancebau, der um 1660 errichtet worden war, ließ er um einen barocken Flügel und bedeutende Wirtschaftsgebäude erweitern. Von einer prunkvollen französischen Gartenanlage zeugt ein Schlossplan, den Christoph Anton Freiherr von Weveld 1769 durch den Neuburger Kartographen Matthias Schöpfer erstellen ließ. Johann Baptist Freiherr von Weveld wandelte nach seiner Pensionierung im Alter von 53 Jahren den Sinninger Gutsbetrieb in einen industriellen Landwirtschaftsbetrieb mit Ziegelei, Bräuhaus und Gärtnerei um. Damit wurde der Freiherr, der auch junge Landwirte ausbildete, zum größten Arbeitgeber im Umkreis. Schlechte Erträge und die Entwertung des Geldes am „Schwarzen Freitag" 1929 stürzten Gutsbesitzer Wilhelm von Weveld in tiefe Schulden. Sein Nachfolger Heribert von Weveld wurde vom regierenden System zur Zwangsentschuldung durch Verkauf des heute sogenannten „Weveldhauses" in der Neuburger Oberstadt getrieben. Heutiger Besitzer ist Nicolaus Droßbach, Sohn von Gertrud Amalie Freifrau von Weveld und Hubert Maximilian Droßbach.
Zum Objekt:
Das dreigeschossige Schloss wurde um 1660 am Rande eines Ausläufers des Donaumooses im Renaissancestil erbaut. 1727 wurde es im Norden und Osten um eine zweigeschossige barocke Flügelanlage im französischen Stil erweitert. Das Schloss verfügt über einen Rittersaal mit Stuckarbeiten im Régencestil. Über dem Schlossportal befindet sich das aufwändig barockisierte Allianzwappen derer von Weveld und Biedenfeld. Seinerzeit wurde auch ein aufwendiger Barockgarten angelegt.
Fakten statt Mythen: Wie steht es um Deutschlands Biodiversität?
Faktencheck Artenvielfalt bietet Grundlage für Bewertung und Schutz der biologischen Vielfalt
Berlin, 30.09.24 - Wie steht es um die Biodiversität in Deutschland? Diese Frage beantwortet der „Faktencheck Artenvielfalt“, der heute in Berlin vorgestellt wird. Mit dem Bericht, für den 150 Autor*innen über drei Jahre hinweg Daten gesammelt, strukturiert und eingeordnet haben, steht erstmalig ein umfassendes Kompendium zur Einschätzung und Bewertung der biologischen Vielfalt in Deutschland zur Verfügung - nach dem Beispiel des IPBES-Berichts zur Biologischen Vielfalt, der eine globale Betrachtung vornimmt.
Sechs zentrale Lebensräume werden im Faktencheck genauer unter die Lupe genommen: Agrar- und Offenland, Wälder, Gewässer und Auen, Küsten sowie urbane Räume und Boden. Dabei wird auf Trends und Treiber der Veränderung biologischer Vielfalt als auch auf direkte und indirekte Ursachen des Artensterbens eingegangen. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen liefert der Faktencheck nicht nur datenbasierte Erkenntnisse, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen.
Dr. Laura Breitkreuz, NABU-Referentin für Biodiversität und Entomologie, sieht als Mitautorin des Faktenchecks das Ende für politische Ausreden: “Der Bericht verdeutlicht unmissverständlich die Notwendigkeit raschen Handelns. Die darin enthaltenen alarmierenden Befunde zu Biodiversitätsverlust und ökologischer Degradation von Lebensräumen erfordern klare, verbindliche Maßnahmen von der Politik im Natur- und Umweltschutz.” Dabei liefert der Faktencheck Artenvielfalt nicht nur eine Momentaufnahme. Es ist jetzt an den politischen Entscheidungsträger*innen, diese wissenschaftlich fundierten Empfehlungen in konkretes Handeln zu übersetzen und rechtlich zu verankern. Dazu zählt beispielsweise die Entwicklung von beschleunigten und vereinfachten Verfahren zur Umsetzung von Naturschutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Schutzgebieten, auf Flächen des Biotopverbundes und von Gewässerentwicklungskorridoren. Die Finanzierung über eine Verstetigung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz muss gesichert und ein angemessener finanzieller Ausgleich für Nutzungseinschränkungen möglich sein. “Gerade in der programmatischen Vorbereitung auf die nächste Bundestagswahl muss dieses Nachschlagewerk herangezogen werden und sollte die Basis des von der Bundesregierung versprochenen Naturflächengesetzes sein,” so Breitkreuz weiter.
Der Bericht richtet sich an Fachleute aus Wissenschaft, Politik, und Naturschutz sowie an alle, die sich für den Erhalt der Artenvielfalt in Deutschland engagieren möchten. Finanziert wurde das Projekt im Rahmen der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das gesammelte Wissen wurde so zusammengefasst, dass jede*r auf die Daten zugreifen kann: https://www.feda.bio/de/
Hilfe für die ortstypische Dachdeckung der Jurahäuser in Mörnsheim
Ortskurator der Deutschen Stiftung Denkmalschutz überbringt symbolischen Fördervertrag
Für die Neueindeckung zweier Jurahäuser mit den ortstypischen Jurakalkplatten überbringt Lothar Grimm vom Ortskuratorium Fränkische Stadtbaumeister der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) am Freitag, den 27. September 2024 um 11.00 Uhr im Kirchenweg 1 in Mörnsheim einen symbolischen Fördervertrag über 30.000 Euro. Den symbolischen Vertrag nimmt Eva Martiny, die Vorsitzende des Jurahausvereins, im Beisein von Mörnsheims Bürgermeister Richard Mittl entgegen. Die beiden derzeit leerstehenden Häuser sollen nach der Instandsetzung als Wohnung bzw. Ferienwohnung dienen.
1416 und 1723 erbaut, waren sie lange Zeit bewohnt von Steinbrechern der Jurakalksteinbrüche, in denen bis heute der Solnhofener Plattenkalk gebrochen wird. Die noch vorhandene, Jahrhunderte währende Sozial- und Wirtschaftskultur prägt in Teilen noch bis heute den Hausbau, das Leben und den Alltag im mittleren Altmühltal. Sie ist heimatstiftend für die Menschen der Region. Die Gemeinde Mörnsheim im Landkreis Eichstätt gilt als Ort mit einem noch außergewöhnlichen Bestand an historischen Jurahäusern. Bei der denkmalgerechten Instandsetzung der Häuser wird noch weitere Hilfe benötigt.
Zum Objekt:
Die Jurahäuser sind eine regionaltypische Hausform im Altmühljura. Dieser Haustyp ist geprägt durch seine kubische Form, eher kleine Fenster und Dächer mit flacher Neigung, die durch Kalkplatten gedeckt sind.
Das Haus Kirchenweg 1 wurde 1416 erbaut, der spätmittelalterliche Wohnbau ist in weiten Teilen erhalten, wenn auch in schlechtem Bauzustand. Das mit dem Hausnamen „Kutscher“ verbundene Gebäude Kirchenweg 2 wurde 1723 erbaut. Auch hier ist in kleinräumiger Bauweise die historische Bausubstanz erhalten. Beide Häuser haben über der Stube eine jeweils bauzeitliche Bohlen-Balken-Decke und einen ineinander eingebundenen Dachstuhl.
Verantwortung für das Tierwohl
Wilhelma begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes
Am heutigen Donnerstag, 26. September diskutiert der Bundestag erstmalig den Entwurf für das neue Tierschutzgesetz. Als Mitglied im Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) unterstützt die Wilhelma als wissenschaftlich geführter Zoo eine praxisnahe und empirische Überarbeitung des deutschen Tierschutzgesetzes.
„Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes können wir in Deutschland den Tierschutz weiter stärken und eine verantwortungsvolle sowie bedürfnisorientierte Tierhaltung sicherstellen. Gleichzeitig fordern wir, dass durch die Änderung des Tierschutzgesetzes, Verstöße angemessen geahndet und bestraft werden können“, erläutert Dr. Thomas Kölpin, Direktor der Wilhelma. In der Vergangenheit konnten Behörden Gesetzesverstöße aufgrund von mangelnden Personalressourcen nicht im erforderlichen Maß vollziehen. „Deshalb ist aus unserer Sicht ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich“, so Dr. Kölpin.
Wie gute Tierhaltung definiert werden kann, haben neben den Mitgliedern des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ) auch der Bundesverband für fachgerechte Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) sowie der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) in einem gemeinsamen Positionspapier erarbeitet. Dieses Positionspapier unterstützen 42 namhafte Verbände aus den Bereichen Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft. Darin wird vor allem betont, dass die Verantwortung für das Tier und dessen Wohlbefinden an erster Stelle stehen.
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