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NABU zum Windgipfel: Klima- und Artenkrise gemeinsam lösen
Windindustrie muss Auswirkungen auf betroffene Arten ernst nehmen. NABU legt neuen Vorschlag zum Ausbau der Windenergie vor

Berlin, 5.9.19 – Klima- und Artenschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern müssen gemeinsam angegangen werden. Das fordert der NABU anlässlich des heute von Wirtschaftsminister Altmaier einberufenen „Krisengesprächs" zur Windenergie und legt dafür einen entsprechenden Vorschlag vor. Vertreter der Länder, von Umweltverbänden, Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen und der Windindustrie debattieren heute unter anderem den „Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen“ vom Bundesverband WindEnergie (BWE). Aus Sicht des NABU verstoßen die im Aktionsplan enthaltenen Forderungen des BWE gegen europäisches Artenschutzrecht sowie gegen nationale höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei sei es möglich, das bestehende Artenschutzrecht im Genehmigungsverfahren so anzuwenden, dass bei garantiertem gleichzeitigem Schutz betroffener Arten die Windenergie weiter voran gebracht werden könne.

NABU Präsident Olaf Tschimpke: „Der Ausbau der Windenergie stellt für den Bestand speziell betroffener Vogel- und Fledermausarten eine echte Gefährdung dar. Die Windindustrie sollte den Artenschutz endlich ernst nehmen, statt zu versuchen, ihn auszuhebeln. Das absichtliche Gegeneinander-Ausspielen von Klimaschutz und Artenschutz im Papier des BWE ist politisch weder akzeptabel noch zielführend. Es gibt Wege, wie die Klima- und die Artenkrise gemeinsam gelöst werden können.“

Der Vorschlag des NABU, den Windenergieausbau bei gleichzeitigem Artenschutz zu beschleunigen, setzt an der bereits vorhandenen Möglichkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung an. Im Normalfall wird der Bau von Windenergieanlagen untersagt, wenn durch sie ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ für betroffene Einzeltiere besteht, was in seiner kumulativen Wirkung den gesamten Bestand der Art gefährden kann. Nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung ist es möglich, rechtlich von der Ebene des Individuums zu einer Betrachtung der gesamten betroffenen Population einer Art zu kommen. Der NABU schlägt nun vor, vermehrt solche Ausnahmegenehmigungen zu nutzen, jedoch nur wenn gleichzeitig für die betroffenen Arten spezielle Artenschutzprogramme umgesetzt werden und ein darin enthaltenes effektives Monitoring den andauernd guten Zustand der betroffenen Population bestätigt. In die Artenschutzprogramme sollten auch alle anderen Gefährdungsfaktoren wie zum Beispiel illegale Verfolgung oder die Intensivierung der Landwirtschaft miteinbezogen werden, damit der Populationszustand nicht durch die Windenergie verschlechtert werden kann.

Die Artenschutzprogramme sind von den zuständigen Behörden der relevanten Verwaltungsebenen aufzulegen, umzusetzen und zu finanzieren. Teile der Finanzierung können über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch durch die Windenergie selber eingebracht werden. Durch den Vorschlag des NABU würde die Genehmigung von Windkraftanlagen in sensiblen Gebieten erleichtert, in einigen Fällen ist aber auch ein faktischer Ausbaustopp denkbar.

Tschimpke: „Mit unserem Vorschlag könnten mehr Windenergieanlagen gebaut werden, was nicht ausschließt, dass in einigen Fällen auch mehr Vögel zu Tode kommen können. Die Artenschutzprogramme stellen jedoch sicher, dass die windkraftsensiblen Arten in Deutschland insgesamt viel besser geschützt würden als bislang. So kommen wir sowohl im Klima- als auch im Artenschutz einen großen Schritt voran.“
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Eintrag vom: 09.09.2019  




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