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NABU: Hände weg vom Wolf!
Online-Aktion gestartet - Nein zur geplanten Gesetzesänderung - Protestmail an Bundestagsabgeordnete schicken

Berlin – Der vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedete Änderungsentwurf des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf soll noch diesen Herbst im Bundestag zur Abstimmung kommen. Danach soll der Abschuss von Wölfen, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben, künftig einfacher werden. Doch statt der notwendigen Klarheit bringt der Gesetzesentwurf mehr Unsicherheit für den Umgang mit Wölfen. Die eigentlich notwendigen Ziele, Rechtssicherheit für Weidetierhalter zu schaffen und effektiven Herdenschutz flächendeckend voranzutreiben, werden mit der geplanten Änderung verfehlt. Der NABU appelliert deshalb an die Mitglieder des Bundestages, im Plenum gegen den Entwurf zu stimmen und sich stattdessen für konkrete Hilfen in der Praxis von Weidetierhaltern einzusetzen.

„Der geplante Änderungsvorschlag von Bundesumweltministerin Schulze mag gute Absichten haben, ist jedoch bei näherem Hinsehen eine riskante Scheinlösung“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Den Weidetierhaltern würde mit der Änderung juristisch nicht näher definierter Begriffe eine Rechtssicherheit suggeriert, die in der Realität nicht existiert: Die Entscheidungen landeten am Ende trotzdem als Einzelfälle vor Gericht. Die neuen Begrifflichkeiten sorgten nicht für mehr Klarheit bei der Auslegung betreffender Texte, ganz im Gegenteil, so Miller.

Um die Gesetzesänderung im Bundestag zu stoppen, hat der NABU eine Online-Mobilisierungsaktion „Hände weg vom Wolf!“ gestartet, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern an die Politikerinnen und Politiker zu appellieren, gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu stimmen und sich endlich für praktische und echte Lösungen für die Koexistenz von Mensch, Weidetier und Wolf einzusetzen.

Der NABU fordert stattdessen eindeutige Kriterien und konkretere Definitionen zu Ausnahmegenehmigungen, insbesondere bei wiederholten Übergriffen auf geschützte Nutztiere. Das wäre auch ohne die Öffnung des Gesetzes mit einer Überarbeitung der Auslegungshilfen möglich. Zudem sollten die damit einhergehenden Anforderungen an den Herdenschutz (Stichwort „zumutbare Alternativen“) auf bundespolitischer Ebene geklärt werden. Der Bund sollte einen Rahmen vorgeben, den die Länder umsetzen können. Neben solchen einheitlichen Regelungen und Standards für praktikablen und flächendeckenden Herdenschutz, brauchen Weidetierhalter endlich unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus bedarf es der Beratungsleistung und Forschung zum Herdenschutz, die in Form eines nationalen Herdenschutzkompetenzzentrums gebündelt werden könnten.

„Die Gesetzesöffnung ist nicht nur unnötig und risikoreich für Wölfe, sondern auch für andere streng geschützte Arten in Deutschland“, so Miller. Durch die Änderung könnten Wölfe – und andere streng geschützte Wildtiere wie Biber und Kegelrobben – künftig auch einfacher getötet werden. Die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes öffnen somit Tür und Tor für ungeahnte Konsequenzen im Artenschutz.

Und damit nicht genug: Aus den Reihen der CDU werden Forderungen laut, für Wölfe sogar präventive Abschüsse, also noch bevor Schäden entstanden sind, zu genehmigen. Ein für den Herdenschutz völlig ineffektiver und rechtlich fragwürdiger Vorstoß.
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Eintrag vom: 04.09.2019  




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