Grillen nur an offiziellen Grillstellen im Stadtwald erlaubt. Rauchverbot im Wald gilt bis Ende Oktober
Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert für morgen die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe. Daher bittet das Forstamt Freiburg alle Waldbesucherinnen und Besucher um erhöhte Vorsicht und um strenge Einhaltung der folgenden Regeln.
Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen im Wald sowie in einer Entfernung von 100 Metern zum Waldrand darf auf keinen Fall Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte dringend darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht. Zu diesem Zweck darf ab sofort nicht mehr mit Holz gegrillt werden. Ersatzweise ist ausschließlich Holzkohle zu verwenden.
Zum Löschen der Glut muss ein Kanister Wasser mitgeführt werden, da nur so die Glut sicher gelöscht werden kann. Bitte unterlassen Sie das Grillen auf selbst mitgebrachten Grillgeräten!
Im Wald und in einer Entfernung von 100 Metern zum Waldrand ist das Rauchen von März bis Oktober grundsätzlich verboten.
Waldbrandgefahr geht auch von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben aus, außerdem von Zigarettenkippen, die entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfen werden.
Waldbesucher werden zudem gebeten, Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs oder laubbedeckten Flächen und trockenem Gras parken, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (110) zu informieren. Insbesondere die schnelle Information über einen Brandherd und die daraufhin eingeleitete Bekämpfung trägt dazu bei, das Ausmaß des Schadens einzuschränken und Gefahren für Natur und Mensch zu vermeiden.
Dabei kommt es auch auf eine präzise Ortsbeschreibung an, um die Feuerwehr gezielt zum Einsatzort zu führen sein. Sie können dazu die Rettungspunkte des Forstamtes, allgemein bekannte Parkplätze, Waldwegenahmen, Wanderwege- und MountainbikeBeschilderungen oder ähnliches zur Beschreibung nutzen. |