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Veggie-Produzenten aus Biobranche wehren sich gegen Namensregeln
Eine Reihe namhafter Hersteller pflanzlicher Bio-Produkte haben sich zusammengeschlossen, um sich gegen die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ * auszusprechen. Sie sehen die Ende 2018 von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) veröffentlichten Regeln als nicht umsetzbar an.

- Die DLMBK hat Leitsätze zu veganen und vegetarischen Lebensmitteln erarbeitet - Die Leitsätze kamen ohne Einbeziehung der betroffenen Unternehmen zustande - Die Leitsätze greifen prägend in einen funktionierenden Markt ein - Hersteller wollen die Leitsätze deshalb nicht umsetzen und eigene Vorschläge machen

Seit der Veröffentlichung der neuen Leitsätze herrscht bei Herstellern, Behörden, Händlern und Verbrauchern Unsicherheit darüber, wie diese umgesetzt werden sollen. Die Leitsätze haben, wie auch von Sachverständigen und Rechtsexperten bemängelt **, wenig Praxisbezug und wirken sich sogar zum Nachteil der Verbraucher aus.

Die Regeln, die z.B. vorsehen, dass ein veganes Produkt nicht mehr „Steak“ genannt werden darf, entstanden auf Betreiben des Deutschen Fleischer-Verbands und des Deutschen BauernVerbands ***. Eine solche Beeinflussung der DLMBK ist fragwürdig. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen Leitsätze der DLMBK „unabhängig von Weisungen“ **** beschlossen werden. Die DLMBK darf nur unter ganz bestimmten Bedingungen „prägend“ in den Markt eingreifen – nämlich, wenn es bisher keine Verkehrsauffassung gibt, was hier nicht der Fall ist: Seit Jahrzehnten sind vegane und vegetarische Produkte unter Bezeichnungen zu finden, die sich an tierischen Lebensmitteln orientieren.

Führende Hersteller pflanzlicher Bio-Produkte haben deshalb gemeinschaftlich beschlossen, die Leitsätze in ihrer jetzigen Form nicht anzuwenden. Die Taifun-Tofu GmbH ist hier treibende Kraft. Stattdessen sollen die marktüblichen Bezeichnungen weiter genutzt werden, da es eine beim Verbraucher etablierte Verkehrsauffassung gibt und die Kennzeichnung eines Lebensmittels als vegan oder vegetarisch oder durch ein bekanntes Siegel vollkommen ausreicht, um einer „Verwechslungsgefahr“ vorzubeugen. Die Hersteller bezweifeln, dass für den Verbraucher ein mit den Leitsätzen konformes Konstrukt wie „Veganes Würstchen nach Wienerart auf Basis von Seitan“ verständlicher sein soll als die einfache Bezeichnung „veganer Seitan-Wiener“.

Grundsätzlich begrüßen sie, dass die DLMBK eine klare Definition der Begriffe vegan und vegetarisch anstrebt. In diesem Fall entsteht jedoch der Eindruck, dass das Anliegen des „Verbraucherschutzes“ ein vorgeschobenes ist und es mehr um eine Wettbewerbsschwächung geht – darum, fleischlose Alternativen weniger attraktiv zu machen. Anstatt die Leitsätze in ihrer jetzigen Form umzusetzen, kündigen die Hersteller daher an, eigene Vorschläge für verbraucherfreundliche Richtlinien zu erarbeiten und diese zeitnah zu veröffentlichen sowie der DLMBK zu übergeben.
 
Eintrag vom: 07.06.2019  




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