| | | Tierwohlkennzeichnung ist ein Fortschritt, Einstiegsstufe deutlich zu niedrig | Statement von Klaus Müller zur Vorstellung des staatlichen Tierwohlkennzeichen-Systems
In einer Pressekonferenz hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am 06.02.2019 Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen-System vorgestellt. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
„Ein staatliches dreistufiges Tierwohlkennzeichen ist ein Schritt in Richtung mehr Wohl der Tiere. Allerdings gilt es zunächst nur für Fleisch von Schweinen.
Mit dem heute von der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgestellten staatlichen Tierwohllabel erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher klare und verlässliche Informationen darüber, wie Tiere gelebt haben. Ein solches Tierwohlkennzeichen begrüßen wir. Es war lange überfällig.
Das neue staatliche Tierwohllabel ist freiwillig und sieht drei Stufen vor: Stufe 1 bringt zwar Verbesserungen über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus, im Ergebnis aber nur zu geringe Verbesserungen für die Haltung von Schweinen. 20 Prozent mehr Platz im Stall reichen nicht aus, um von mehr Tierwohl zu sprechen. Es kann allenfalls ein erster zeitlich begrenzter Schritt sein. Mit den Stufen 2 und 3 können deutlichere Fortschritte bei der Haltung von Schweinen erreicht werden.
Handel und Gastronomie stehen nun in der Verantwortung, entsprechende Angebote vorzuhalten. Für den Verbraucher muss am Produkt erkennbar sein, für welche Stufe beim Tierwohl er bezahlt. Ab 2020 brauchen wir nur noch eine Tierwohlkennzeichnung, um keine Verwirrung zu stiften.
Das Bundesministerium muss nun auch die Chance nutzen, insgesamt für mehr Tierwohl zu sorgen. Für alle Tierarten muss es gesetzliche Mindeststandards geben. Mit dem Tierwohllabel für die Haltung von Schweinen ist ein Anfang gemacht. Unabhängige Kontrollen der Ställe müssen für Einhaltung und Akzeptanz der Kennzeichnung sorgen. Das Tierwohlkennzeichen muss zudem Auftakt für eine verbindliche europäische Haltungskennzeichnung sein.“ | Mehr | | Eintrag vom: 11.02.2019 | |
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