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Klimaschutz ist nicht verhandelbar
Kohlekommission legt Abschlussbericht vor - Die Bilanz ist enttäuschend

Am frühen Samstagmorgen legte die im Juni 2018 einberufene Kommission «Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung», kurz Kohlekommission, ihren Abschlussbericht vor. Vorgesehen ist eine Reduktion der Kohleverstromung von heute 45 Gigawatt auf weniger als die Hälfte bis 2030. Eine belastbare Einigung zur Einführung eines CO2-Preises konnte nicht erreicht werden. Aus Sicht der EWS hat die Kommission ihr Ziel klar verfehlt.

Wenig ambitionierter Ausstiegsfahrplan teuer erkauft

Nach langwierigen und kontroversen Verhandlungen einigte sich die Kohlekommission am Samstagmorgen in ihrem Abschlussbericht auf einen Kohleausstieg bis spätestens 2038. Dieser sieht vor, bis zum nächsten Jahr zusätzlich nur 7 Gigawatt Braun- und Steinkohlemeiler vom Netz zu nehmen; 5,5 Gigawatt gehen ohnehin vom Netz. Bis 2030 sollen dann noch mal rund 12 Gigawatt an Kohlekapazität aus dem deutschen Strommix verschwunden sein.

Die EWS begrüßen grundsätzlich die Einigung über den Einstieg in den Kohleausstieg, kritisieren aber, dass der Kompromiss für die Erreichung der Pariser Klimaschutzziele nicht ausreichend sei. Zudem sei die Zustimmung der Industrie und Kraftwerksbetreiber mit enormen finanziellen Zusagen erkauft worden – einmal mehr zum Leidwesen der privaten Endverbraucher.

Lediglich ein Prüfauftrag zum CO2-Preis

Die EWS fordern gemeinsam mit zahlreichen Unternehmen und Verbänden seit geraumer Zeit die Einführung eines wirksamen, sozialverträglichen CO2-Preises für die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Die sektorenübergreifende Bepreisung von CO2-Emmissionen ist nach unserer Überzeugung das effektivste und vernünftigste Instrument, um den CO2-Ausstoß schnell zu verringern. Uns bleibt wenig Zeit, wenn wir die Erderwärmung noch wirksam begrenzen wollen. Leider lagen die Positionen von Industrie und Umweltverbänden in der Kommission so weit auseinander, dass lediglich ein vager Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Einführung einer CO2-Bepreisung formuliert wurde. Wir halten dies für ein Armutszeugnis, zumal sich inzwischen selbst große Konzerne klar für die schnelle Einführung einer wirksameren CO2-Bepreisung aussprechen.

Risiken durch Revisionsverfahren

Die Kohlekommission plant für den Kohleausstieg umfassende Revisionsverfahren in 2023, 2026 und 2029. Diese sollen dazu dienen, die Fortschritte zu überprüfen und abhängig von Parametern wie u.a. Versorgungssicherheit, Strompreisniveau und Strukturentwicklung zu entscheiden, ob nachgebessert werden muss. «Wir sehen in diesem Vorgehen die große Gefahr, dass, je nach politischer Gemengelage, der wenig ambitionierte Klimaschutzfahrplan der Kommission noch weiter verwässert werden könnte», so Sebastian Sladek, Vorstand der EWS Schönau eG.

Das Ziel, endlich Planungssicherheit für kurzfristig wirksamen und bedingungslosen Klimaschutz zu schaffen, hat die Kommission klar verfehlt. Klimaschutz ist nicht verhandelbar, deswegen fordern wir, dass ausgeschlossen wird, den Kohleausstieg und andere unumgängliche Klimaschutzmaßnahmen immer weiter in die Zukunft zu verschieben. Das anstehende Klimaschutzgesetz muss an dieser Stelle klarere Vorgaben machen – und zwar auch für die Bereiche Verkehr und Gebäude.
 
Eintrag vom: 27.01.2019 Autor: EWS Schönau




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