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NABU: EU-Einweg-Plastikrichtlinie wichtiges Signal mit Schwächen
Tschimpke: Einwegflut stoppen, Hersteller in die Produktverantwortung nehmen

Brüssel – Der NABU begrüßt die heute in Brüssel erzielte Einigung zur EU-Richtlinie zu Einwegplastik. Danach sollen spätestens ab 2021 bestimmte Einweg-Plastikprodukte wie Teller, Besteck und Trinkhalme EU-weit verboten werden. „Mit der Entscheidung zeigen Kommission, Parlament und Rat, dass sie mit politischem Willen in wenigen Monaten wirkungsvolle Maßnahmen für den Schutz der Umwelt verabschieden können – auch gegen die Lobbyinteressen der Industrie. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Einweg-Plastikflut zu stoppen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Regulierung von Einweg-Plastik könne als Präzedenzfall für künftige Entscheidungen zum Ressourcenschutz dienen.

Die neue Richtlinie ist Folge der EU-Plastikstrategie, die zum Ziel hat, das Öko-Design von Produkten zu verbessern, Kunststoff besser im Kreislaufwirtschaftssystem zu halten und die Vermüllung der Meere durch Plastik zu stoppen. Neben dem Verbot bestimmter Plastik-Einwegprodukte, umfasst die Richtlinie weitere wichtige Maßnahmen für den Umweltschutz. So wird die Industrie zukünftig im Zuge der erweiterten Herstellerverantwortung verstärkt in die Pflicht genommen. Dies umfasst neben der Abfallsammlung und -entsorgung von Einweg-Produkten, z.B. Zigarettenfiltern, auch Reinigungskosten sowie bessere Verbraucherinformation. Der NABU begrüßt, dass das Kunststoffrecycling durch wieder aufbereitete Kunststoffe gestärkt wird, zum Beispiel durch eine Rezyklateinsatzquote von 30 Prozent in Getränkeflaschen bis 2030.

Der NABU sieht jedoch auch Schwächen bei der Richtlinie: Sie enthält keine verbindlichen Reduktionsziele für den Verbrauch von To-Go-Verpackungen und Einweg-Bechern, die das EU-Parlament ursprünglich gefordert hatte. Eine NABU-Erhebung zeigte jüngst, dass diese Produkte mit knapp 350.000 Tonnen jährlich erheblich zum Abfallaufkommen in Deutschland beitragen.

Nach der Einigung über die EU-Richtlinie liegt es nun an den Mitgliedstaaten, die Vorgaben im Sinne des Umweltschutzes engagiert umzusetzen und konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Dabei ist ein wichtiger Aspekt, dass nicht von Kunststoff-Einweg auf andere Einweg-Materialien umgestellt wird, sondern von Einweg- auf Mehrweg-Nutzungen. „In der aktuellen Diskussion um das Verbot einzelner Produkte dürfen wir nicht das große Ganze aus den Augen verlieren. Die Politik in Brüssel und Berlin muss 2019 konkrete Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung in die Wege leiten. Notwendig sind neben einzelnen Verboten auch fiskalische Instrumente wie Ressourcensteuern, um den absoluten Ressourcenverbrauch zu senken“, betont NABU-Experte für Kreislaufwirtschaft Michael Jedelhauser. Der im November veröffentlichte 5-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ nimmt zwar explizit Bezug zur jetzt verabschiedeten EU-Richtlinie, liefert jedoch nach Meinung des NABU wenig Neues und greift zu kurz, wenn es um die konsequente Förderung von Mehrweglösungen und Abfallvermeidung geht.
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Eintrag vom: 20.12.2018  




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