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Regierungsgutachten schlägt höhere Grundpreise für Verbraucher vor
- Private Verbraucher sollen bei den Stromkosten erneut für zusätzliche Privilegien der Industrie aufkommen.
- vzbv fordert: Der Anstieg beim Grundpreis muss gestoppt werden.
- Die Netzkosten müssen künftig fair finanziert werden.

Heute wird die EEG-Umlage für das Jahr 2019 bekanntgegeben. Auch wenn sie aller Voraussicht nach leicht sinkt – bei gleichzeitig steigenden Börsenpreisen –, bleiben Stromkosten ein Ärgerthema für Privathaushalte: Die Offshore-Netzumlage, die zum Jahr 2019 eingeführt wird, geht vor allem zu ihren Lasten, während die Industrie entlastet wird. Zudem kommt ein Gutachten im Auftrag der Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass private Verbraucher zusätzlich zum Netzentgelt ein anschlussbezogenes Entgelt bezahlen sollen. Das würde die unfaire Finanzierung der Stromkosten weiter verschärfen, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

„Die Bundesregierung treibt die unfaire Verteilung der Stromkosten weiter voran. Private Verbraucher werden über die Offshore-Netzumlage erneut für zusätzliche Industrieausnahmen zur Kasse gebeten. Und es droht weiteres Ungemach bei den Netzentgelten. Die Bundesregierung darf die Stromkosten nicht weiter zu Lasten der privaten Haushalte umschichten”, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Offshore-Netzumlage zu Lasten der Verbraucher

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz nicht länger über die Netzentgelte finanziert werden, sondern in die neue Offshore-Netzumlage umgeschichtet werden. Das führt zwar dazu, dass je nach Region Netzentgelte für die privaten Verbraucher sinken. Allerdings fällt die Entlastung für die Industrie deutlich höher aus.

So soll nach Angaben des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz in seinem geographischen Bereich ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr nur zehn Euro einsparen. Das entspricht einem Prozent der Stromrechnung oder weniger. Aus den veröffentlichen Zahlen von 50Hertz lässt sich ableiten, dass der Einsparungseffekt eigentlich dreimal so hoch sein müsste. Die Differenz kommt damit anderen zugute: Nach Angaben von 50Hertz kann ein Industriebetrieb mit 4.000 Betriebsstunden im Jahr vier Millionen Euro bzw. 20 Prozent seiner Netzentgelte einsparen.

Und damit nicht genug: Bei der neuen Offshore-Netzumlage wird die Industrie analog der EEG-Umlage fast vollständig von den Kosten befreit, während die privaten Verbraucher den vollen Betrag und zusätzlich die Ausnahmen der Industrie stemmen müssen. Die Bundesregierung hat bereits angedeutet, dass die neue Umlage, die heute bekanntgegeben wird, 2019 mindestens bei 0,345 Cent/kWh liegen wird. Für den Durchschnittshaushalt ergibt sich also eine Zusatzbelastung von mindestens 13,80 Euro. Unter dem Strich zahlen die privaten Verbraucher wieder einmal drauf.

Neue Kostenbelastung droht

Kritisch aus Verbrauchersicht ist auch die Idee, dass private Verbraucher zusätzlich zum Netzentgelt pro Netzanschluss ein anschlussbezogenes Entgelt bezahlen sollen. Diesen Schritt schlägt eine aktuelle, von der Bundesregierung beauftragte Studie vor. Der vzbv lehnt das in einer Stellungnahme zur Studie ab. Denn damit würde sich der Grundpreis am Netzentgelt weiter erhöhen. Das gilt insbesondere für Haushalte, die sich nicht zu einem Gemeinschaftsanschluss zusammenlegen lassen.

„Der Vorschlag ist alarmierend. Private Verbraucher sind bereits jetzt von einem starken Grundpreisanstieg von etwa 63 Prozent in den letzten fünf Jahren betroffen. Sollte ein anschlussbezogenes Entgelt kommen, würde das einen weiteren deutlichen Anstieg der Grundpreise bedeuten. Das ist nicht tragbar. Das Netzentgelt für private Verbraucher muss gesenkt und gerechter verteilt werden“, so Klaus Müller.

Hintergrund: Netzentgelte

Netzentgelte werden für den Bau und den Betrieb der Netze erhoben und machen etwa ein Viertel des Strompreises der privaten Verbraucher aus. Die Zusammensetzung der Netzentgelte wurde zuletzt im Jahr 2017 geändert: Mit der Reform des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes werden ab 2019 die Anschlusskosten für die Offshore-Windparks in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aus den Netzentgelten herausgelöst und in die Offshore-Netzumlage überführt. Die Höhe dieser Umlage wird am 15. Oktober zusammen mit der EEG-Umlage für 2019 bekannt gegeben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihren Anteil an den Netzentgelten vorläufig für 2019 schon bekanntgegeben. Die Höhe des Entgeltes der Verteilnetzbetreiber steht noch aus.
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Eintrag vom: 15.10.2018  




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