Bürger sollten unkontrolliertes Feuer sofort über die Notrufnummer 112 melden
Aus gegebenem Anlass weist die Feuerwehr darauf hin, dass aufgrund der hohen Temperaturen und der lang anhaltenden Trockenheit die Gefahr von Wiesen- und Waldbränden derzeit als sehr hoch einzustufen ist. Anlass für diese Meldung ist neben dem Großbrand Anfang der Woche in Siegburg, bei dem eine Bahnböschung fast explosionsartig in Brand geriet und das Feuer sich in kürzester Zeit auf mehrere Gebäude ausgedehnt und Menschen verletzt hat, auch ein Brand, der sich nachts auf einem Karlsruher Gartengrundstück ereignet hat. Während die genaue Brandursache in Siegburg noch ungeklärt ist, ist der Brand in Karlsruhe unter anderem auf eine völlige Unterschätzung der aktuellen Gefahrenlage durch den Besitzer zurückzuführen.
Obwohl der Brand in Karlsruhe relativ glimpflich verlief und in keiner Relation zum Brand in Siegburg steht, so zeigt er doch die besondere Gefahrenlage, die aktuell vorherrscht und offensichtlich von vielen Bürgern falsch eingeschätzt wird. Auch der in Karlsruhe Geschädigte fühlte sich auf der sicheren Seite, weil er seinen Garten nach seinen Angaben regelmäßig gewässert hat. Trotzdem kam es zu einem Brand, der in seiner Intensität und Brandausbreitungsgeschwindigkeit selbst die erfahrenen Feuerwehrleute überrascht hat. So zündete in dem Garten unter anderem ein Baum in einer Art und Weise durch, wie es die Feuerwehrleute bislang nur von Weihnachtsbäumen kannten, die lange in der Wohnung standen und entsprechend ausgetrocknet waren.
Die Feuerwehr bittet daher die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, im Bereich von Wiesen, Feldern, Kleingärten und Wäldern äußerst behutsam mit Feuer umzugehen und die bestehenden Verbote unbedingt einzuhalten. So ist das Rauchen in Wäldern und das Grillen außerhalb der zugelassenen Feuerstellen strikt untersagt. Dies gilt explizit auch für Einweggrills, die als besonders gefährlich einzustufen sind. Wegen der akuten Gefahr hat die Forstbehörde für die Grillstellen im Hardtwald ein Nutzungsverbot ausgesprochen. Generell gilt, dass auch an zugelassenen Feuerstellen das Feuer vor dem Verlassen des Platzes unbedingt zu löschen ist. Zudem sind die Wald- und Feldwege dauerhaft freizuhalten, um den Einsatzfahrzeugen im Gefahrenfall den ungehinderten Zugang zu den Einsatzstellen zu ermöglichen.
Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem aufgerufen, ein verbotenes, unkontrolliertes oder außer Kontrolle geratenes Feuer sofort über Notruf 112 zu melden. Bei Bränden in unwegsamem Gelände, bei denen die genaue Ortsangabe schwierig ist, empfiehlt die Branddirektion, einen Treffpunkt zu vereinbaren, um von dort aus die Einsatzkräfte an die Einsatzstelle führen zu können.
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