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NABU zu Kohlendioxid-Grenzwerten: EU-Kommission bremst Europas Klimaziele
Miller: Vorgezogene Weihnachtsbescherung für die Autoindustrie

Brüssel/Berlin – Der heute von der Europäischen Kommission vorgestellte Gesetzesentwurf zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Neuwagen bleibt nach Ansicht des NABU meilenweit hinter den Anforderungen bestehender Klimaschutzziele zurück. Unverständlich sei das offene Ohr, das die Autoindustrie trotz des Dieselskandals, geschönter Kraftstoffverbräuche und Kartellvorwürfen offenkundig nach wie vor in höchsten Politikkreisen genieße.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Man kann den Kommissionsentwurf nur als eine vorgezogene Weihnachtsbescherung für die Autoindustrie bezeichnen. Nahezu allen Wünschen, die der Verband der Automobilindustrie in Brüssel angemeldet hat, wurde entsprochen. Das ist nicht nur vor dem Hintergrund der gerade laufenden Bemühungen auf der Bonner Klimakonferenz, die Erderwärmung zu begrenzen, blanker Hohn, sondern bremst auch das Erreichen deutscher und europäischer Klimaziele.“

Nach dem deutschen Klimaschutzplan sollen bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 Prozent reduziert werden. Während in allen anderen Bereichen bereits Fortschritte erzielt werden konnten, blieben ausgerechnet die CO2-Emissionen des Verkehrssektors im Automobilland Deutschland in den vergangenen 25 Jahren unverändert hoch und stiegen zuletzt sogar wieder an. Um den Verkehrssektor auf den Zielpfad zu bringen, ist in etwa eine doppelt so hohe Reduktionsleistung notwendig, wie jetzt von der EU-Kommission vorgeschlagen.

Dietmar Oeliger, NABU-Leiter Verkehrspolitik: „Die künftige Bundesregierung muss sich darüber im Klaren sein, dass sie mit den CO2-Grenzwerten den zentralen Hebel zur Erreichung der Sektorziele im Verkehr in der Hand hält. Wenn auf europäischer Ebene die Anforderungen gegenüber den Autoherstellern so schwach ausfallen, muss national ein ganzes Paket an Einzelmaßnahmen – von der Erhöhung der Mineralölsteuer, über eine fahrleistungsabhängige Maut bis hin zur Abschaffung des Dienstwagenprivilegs – umgesetzt werden. Ansonsten muss in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass das Wort Klimaschutz in Deutschland nur noch in Sonntagsreden etwas zu suchen hat.“

Der NABU setzt sich dafür ein, dass im weiteren Verfahren bei der Einbindung des EU-Parlaments und des EU-Rates doch noch ein verbindlicher Grenzwert von 70g CO2/km nach dem neuen Prüfzyklus (WLTP) im Jahr 2025 sowie einem unter realen Fahrbedingungen zu erfüllenden Zielwert von 35 bis 45g CO2/km im Jahr 2030 erreicht wird, die einer Minderung von knapp 70 Prozent innerhalb von zehn Jahren entsprächen. Angesichts des erwarteten Technologiewechsels, hin zu Elektroautos, eine anspruchsvolle, aber keineswegs unmögliche Aufgabe. Ohnehin sei eine Quote für Elektrofahrzeuge eine sinnvolle Ergänzung, um den Weg in Richtung Elektromobilität zu ebnen und durch eine entsprechende Rahmengesetzgebung, etwa den planbaren Aufbau der Infrastruktur, Netzintegration oder den Aufbau entsprechender Kapazitäten an zusätzlichem erneuerbaren Strom einzuleiten.
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Eintrag vom: 09.11.2017  




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