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Das ändert sich 2013
Pünktlich zum Stichtag 1. Januar 2013 müssen Verbraucher eine Vielzahl neuer Gesetze, Verordnungen und Richtwerte beachten. Es gibt einige erfreuliche Veränderungen, aber Neuerungen, die teuer werden oder sogar auf Kosten der Gesundheit gehen können. ÖKO-TEST hat zusammengetragen, was das kommende Jahr bringt, wer davon profitiert und wer dadurch Nachteile hat.


Höhere Förderung für Betriebsrenten
Wer auf Teile seines Gehalts zugunsten einer späteren Betriebsrente verzichtet, wird besser gefördert. Ab 2013 bleiben Einzahlungen bis zu 2.784 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus können weitere 1.800 Euro steuerfrei auf das Betriebsrentenkonto fließen, sofern keine pauschalversteuerte Versorgung aus Zeiten vor 2005 fortgeführt wird. Das gilt für alle Beiträge zu Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Sagt der Betrieb selbst die Rente zu oder besteht eine Versorgung über eine Unterstützungskasse, sind sogar Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Der Pflege-Bahr kommt
Wer sich zusätzlich zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung privat pflegeversichert, erhält ab dem 1. Januar 2013 unabhängig vom Einkommen und auf Antrag einen staatlichen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen in Höhe von 60 Euro pro Jahr (fünf Euro monatlich) - der "Pflege-Bahr". Voraussetzung: Es handelt sich um eine Pflege-Tagegeld-Versicherung und der Kunde zahlt monatlich mindestens zehn Euro aus eigener Tasche. Die Versicherer sollen niemanden aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen dürfen und keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren. Die Versicherung kann aber eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren beinhalten.

Einmal Unisex - immer Unisex
Ab 21. Dezember dieses Jahres werden Unisextarife Pflicht – auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Um Nachteile für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden, hat der Gesetzgeber aber zugleich das Tarifwechselrecht innerhalb der eigenen Gesellschaft eingeschränkt. Wer einen Unisextarif abschließt, kann später nicht mehr in herkömmliche Alttarife seines Versicherers wechseln, die geschlechtsspezifisch kalkuliert sind. Umgekehrt ist der Wechsel aus einem geschlechtsspezifischen Alttarif in einen der neuen Unisextarife aber jederzeit möglich. Nach Angaben der Bundesregierung würden Unisextarife in der PKV ohne diese Einschränkung nicht funktionieren.

Versicherungspflicht für Minijobs
Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte wird zum 1. Januar 2013 von derzeit 400 auf 450 Euro angehoben. Zugleich soll die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Minijobber zählen daher im neuen Jahr automatisch zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rente. Nur wenn sie ausdrücklich darauf bestehen, bleibt der Minijob weiterhin versicherungsfrei. Ansonsten müssen Minijobber im neuen Jahr 3,9 Prozent vom Bruttogehalt als Aufstockungsbeitrag in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, maximal 17,55 Euro. Ist der Arbeitgeber ein Privathaushalt, müssen 13,9 Prozent vom Bruttogehalt, maximal 62,55 Euro, abgeführt werden. Dafür genießen Minijobber jedoch alle Vorzüge der gesetzlichen Rente. So können sie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben, die Riester-Förderung nutzen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungsverlauf schließen.

Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte von 1,95 auf 2,05 Prozent, für Kinderlose von 2,2 auf 2,3 Prozent. Das Geld wird für die Betreuung von Demenzkranken benötigt.

Genau hinschauen beim Elterngeld!
Laut einer im Sommer beschlossenen Gesetzesänderung soll die Berechnung für ab 2013 geborene Kinder vereinfacht und das Elterngeld schneller ausgezahlt werden. Finanziell kann sich dies für viele nachteilig auswirken. Anders als zuvor wird bei der Ermittlung des Einkommens nicht mehr der tatsächliche Nettolohn zugrunde gelegt. Stattdessen zieht der Staat vom Brutto Pauschalsätze für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Diese Pauschalen liegen oft über den aktuellen Beitragssätzen. Dadurch kann das Elterngeld sinken: bei einem Bruttolohn von 2.000 bis 3.000 Euro um monatlich sieben bis zehn Euro. Nach Berechnungen des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) machen die Einbußen schlimmstenfalls jedoch 100 Euro und mehr im Monat aus. Denn besonders stark wirken sich die Änderungen bei der abzuziehenden Lohnsteuer aus: "Freibeträge, etwa für hohe Werbungskosten, die bisher mit dem Nettolohn auch das Elterngeld erhöhten, werden gar nicht mehr berücksichtigt", so der NVL. Auch dem beliebten Trick, durch einen Wechsel in eine günstigere Steuerklasse das Elterngeld zu erhöhen, seien künftig Grenzen gesetzt. Dies gehe nur noch, wenn das Finanzamt die neue Steuerklasse mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes eingetragen habe. Werdende Eltern sollten sich daher gleich zu Beginn der Schwangerschaft Rat bei Lohnsteuerhilfevereinen

"Hundeführerschein" macht Schule
Niedersachsens Hundehalter müssen ab Juli 2013 in einer theoretischen und praktischen Prüfung Sachkunde nachweisen. Das gilt für Halter, die zum ersten Mal einen Hund bekommen oder weniger als zwei Jahre einen Hund besessen haben. Die Prüfungen sollen in Hundeschulen oder Vereinen stattfinden. Die Landesregierung reagierte damit auf vergangene Beißattacken von Hunden. Die Tierrechtsorganisation PETA fordert seit Längerem einen bundesweiten Hundeführerschein, "um Beißvorfälle zu verhindern, aber auch um den Hunden ein besseres und artgerechteres Leben zu ermöglichen". In der Schweiz ist dieser Pflicht. Auch in Berlin und Hessen diskutiert man über einen Hundeführerschein.

Spielzeug wird nicht sicherer
Bereits seit Juli 2011 gilt eine neue EU-Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug. Der chemische Teil tritt im Juli 2013 in Kraft. ÖKO-TEST hat das Regelwerk mehrfach kritisiert: Die Methoden sind zu lasch, Grenzwerte zu hoch und zudem verwässert durch Ausnahmeregelungen. Teilweise verschlechtert sich sogar das Schutzniveau im Vergleich zur alten EU-Richtlinie von 1988. Zum Beispiel darf sich künftig mehr von den giftigen Schwermetallen Blei, Quecksilber, Arsen und Antimon aus Spielzeug lösen. In Bezug auf Blei ist die EU-Kommission inzwischen selbst der Ansicht, dass die Grenzwerte nichts taugen. Die Bundesregierung hat gegen die Spielzeugrichtlinie Klage eingereicht. Ein Streitpunkt ist, dass das geplante Verwendungsverbot von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden "CMR-Stoffen" durch zulässige Maximalgehalte indirekt ausgehoben wird. Hinzu kommt, dass sich die Werte am Chemikalienrecht orientieren. Dabei wird nicht genug berücksichtigt, dass Kinder empfindlicher auf Schadstoffe reagieren. Mit einem Urteil ist laut Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag erst Frühjahr 2014 zu rechnen. Verbesserungen durchs neue Regelwerk gibt es auch: Der Cadmiumgrenzwert wird gesenkt und der Einsatz von 55 allergenen Duftstoffen verboten. Der als fortpflanzungsgefährdend eingestufte Stoff Formamid, den ÖKO-TEST in Puzzlematten nachgewiesen hat, soll geregelt werden - aber erst ab einem sehr hohen Gehalt.

Schornsteinfeger muss selbst bestellt werden
Bislang hatten die Schornsteinfeger ein Gebietsmonopol. Der Schornsteinfeger kam automatisch, überprüfte die Heizungsanlagen und Kamine in den vorgeschriebenen Intervallen. War ein Hausbesitzer unzufrieden, konnte er trotzdem nicht wechseln. Ab Januar 2013 dürfen auch Installateure oder Heizungsbauer mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation die Anlagen kontrollieren. Auch Konkurrenz aus anderen Bezirken oder dem Ausland ist möglich. Ob die Leistungen dadurch billiger werden, wird sich erst zeigen. Auf jeden Fall bedeutet die Neuerung für den Hausbesitzer mehr Bürokratie. Denn bisher kündigte der Kaminkehrer automatisch sein Kommen an und war damit dafür verantwortlich, dass die Anlagen regelmäßig geprüft werden. Jetzt muss man sich selbst darum kümmern und dem Bezirksschornsteinfeger entsprechende Nachweise vorlegen.

EU-Holzhandelsverordnung tritt in Kraft
Ab März 2013 wird der Kampf gegen die Importe von illegal geschlagenem Holz ernsthafter geführt. Denn dann tritt die EU-Holzhandelsverordnung (EU Nr. 995/2010) in Kraft. Sie verbietet, illegal geschlagenes Holz oder Produkte daraus in die Europäische Union zu importieren. Dann gilt: Wer Holz und Holzprodukte als Erster in der EU auf den Markt bringt ("Erstinverkehrbringer"), muss deren legale Herkunft nachweisen. Das ist bei einer Produktionskette vom Baumstamm bis zum Stuhl oder Terrassenbelag nur möglich, wenn die Lieferkette lückenlos zurückverfolgbar ist. Zurzeit gibt es den Nachweis über legal geschlagenes Importholz nur im Rahmen freiwilliger Partnerschaften als Teil des sogenannten FLEGT-Aktionsplans mit einer Handvoll Ländern. Für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bieten Zertifizierungssysteme für kontrollierte Waldbewirtschaftung wie PEFC oder FSC hinreichend Gewähr für die Unbedenklichkeit der Herkunft des entsprechend gekennzeichneten Holzproduktes.

Ganz Europa wäscht phosphatfrei
Phosphatfreie Waschmittel sind in Deutschland seit den 80er-Jahren üblich. In anderen EU-Staaten sieht es teilweise noch ganz anders aus. So gibt es beispielweise in den Ostsee-Anrainer-Staaten Estland und Litauen bislang gar keine Regelung zu Phosphaten in Waschmitteln. Doch damit ist ab Juni 2013 Schluss. Dann dürfen Waschmittel, wie sie in Privathaushalten verwendet werden, nur noch sehr geringe Mengen an Phosphorverbindungen enthalten. Ab 2017 sollen dann auch strengere Regeln für Phosphate in Geschirrspülmitteln folgen. Phosphate sind vor allem für die Gewässer ein Problem. Sie können zur "Düngung" von Algen und somit zu einem unkontrollierten Wachstum beitragen, was nach Auskunft der EU vor allem in der Ostsee und in der Donau ein Problem ist.

Keine Anbindehaltung mehr für Bio-Rinder
Die Beachtung tierartspezifischer Bedürfnisse ist ein Grundsatz der ökologischen Tierhaltung. Rinder durften danach nur noch per Ausnahmegenehmigung in Ställen mit Anbindehaltung gehalten werden. Diese Ausnahmen laufen zum 31. Dezember 2013 aus. Lediglich Kleinbetriebe mit weniger als 35 Tieren sollen ihre Tiere auch weiterhin angebunden halten dürfen, aber nur wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört mindestens die tiergerechte Gestaltung des Stalls nach den aktuellen Empfehlungen sowie Weidegang im Sommer.

Positivliste für Aromen
Auch wenn ÖKO-TEST Aromastoffe in Lebensmitteln kritisch sieht, ist es erfreulich, dass diese Stoffgruppe einem längst überfälligen Sicherheitscheck unterzogen wurde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Aromastoffe seit 2003 geprüft und daraus eine Positivliste zusammengestellt, die ab dem 22. April 2013 in Kraft tritt. Sieben Aromastoffe, darunter Methyleugenol, Estragol und Capsaicin, mussten wegen toxikologischer Bedenken bereits vom Markt genommen werden.

Bessere Förderung für Elektroautos
Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden bzw. zugelassen wurden, sind ab sofort für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Dasselbe gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge. Um die Nutzung der umweltfreundlichen Fahrzeuge anzukurbeln, will die Bundesregierung den Einsatz von Elektro-Pkw auch als Dienstwagen fördern. Wird ein betriebliches Elektrofahrzeug auch privat genutzt, müssen Arbeitnehmer zwar ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Doch die Kosten für die sehr teure Batterie werden dabei künftig ausgeklammert. Ab 2013 wird der Listenpreis pro kWH der Batteriekapazität um einen Abzugsbetrag von 500 Euro (maximal 10.000 Euro) gekürzt.

Öko-Label für Reifen
Seit 1. November 2012 dürfen nur noch Autoreifen verkauft werden, die ein neues EU-Label tragen. Dieses gibt Auskunft über drei Energiekategorien: Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nassbremsverhalten und Abrollgeräusch. Letzteres wird in Dezibel und drei Schallwellen für unterschiedliche Lärmniveaus ausgewiesen. Über Kraftstoffverbrauch und Nasshaftung informiert der bekannte Ampelfarbcode von Grün (Klasse A) bis Rot (Klasse G), wobei A die höchste Güte anzeigt. Das Label gilt auch für Winterreifen, obwohl Kriterien, wie der Schneegriff, bislang noch nicht erfasst werden. Da wesentliche Eigenschaften wie Abrieb, Aquaplaning, Trockenhandling nicht abgedeckt sind, sollten sich Verbraucher weiterhin vor allem an Reifentests orientieren.

Nanoteilchen müssen deklariert werden
Die EU-Kosmetikverordnung löst 2013 die deutsche Kosmetik-Verordnung ab. Damit müssen die Hersteller von kosmetischen Produkten künftig auch eventuell vorhandene Nanomaterialien oder CMR-Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, an die Behörden melden. Spätestens ab Juli 2013 werden für den Verbraucher auch eventuelle Nanokomponenten in Kosmetika auf der Verpackung gekennzeichnet. Zudem werden verpflichtende Sicherheitstests für Nanomaterialien eingeführt.

Kennzeichnungspflicht für mit Bioziden ausgerüstete Klamotten
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Biozidverordnung im September 2013 müssen Produkte wie Textilien, aber auch Lacke, Farben und Co., die antimikrobiell oder gegen Schädlinge ausgerüstet sind, entsprechend gekennzeichnet sein. Zukünftig soll damit für Verbraucher deutlich erkennbar sein, welche Chemikalie die Socken vor Muff und Keime schützt oder den Träger einer Outdoorjacke vor dem Mückenstich. Zusätzlich ist kenntlich zu machen, ob es sich bei den eingesetzten Substanzen um Nanomaterialien handelt. Das Biozidgesetz stärkt zudem den Informationsanspruch der Verbraucher: Lieferanten ausgerüsteter Artikel sind auf Anfrage binnen 45 Tage verpflichtet, kostenlos über die biozide Behandlung zu informieren.
 
Eintrag vom: 31.12.2012  




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