Radfahrer haben jetzt dort Vorfahrt
13 Fahrradstraßen in Freiburg – jetzt mit Vorfahrt
Die Schützenallee hat neue, auffällige Piktogramme. In der mit fast 600 Metern längsten Freiburger Fahrradstraße haben die Radfahrerinnen und Radfahrer jetzt außerdem Vorfahrt gegenüber der Andlawstraße und der Glareanstraße. So haben nun die 13 Fahrradstraßen in Freiburg Vorfahrt gegenüber einmündenden Straßen.
Die ersten auffälligen blauen Piktogramme markierten die Mitarbeiter des Garten- und Tiefbauamts (GuT) im Jahr 2009 in der Hindenburgstraße. Ziel ist die bessere Erkennbarkeit der Fahrradstraßen, besonders für die Autofahrerinnen und Autofahrer.
Nach den positiven Erfahrungen sollen alle bestehenden und natürlich die neuen Fahrradstraßen einheitlich mit diesem Piktogramm gekennzeichnet werden. Sieben der 13 Fahrradstraßen haben diese „Hingucker“, neben der Schützenallee wurden zuletzt die Wiwilibrücke und die Sedanstraße umgerüstet. Künftig sollen alle Freiburger Fahrradstraßen durch die Vorfahrtsregelung noch attraktiver für die Radfahrenden werden.
In der Straßenverkehrsordnung sind Fahrradstraßen seit 1988 als eine Sonderform des Radweges verankert, seit 1997 dann mit dem heute verwendeten Verkehrsschild „Fahrradstraße“. Die ersten Fahrradstraßen in Freiburg wurden 1990 mit der Marien- und Luisenstraße eingerichtet. Zuletzt hat das Garten- und
Tiefbauamt (GuT) im Jahr 2015 die Werthmannstraße in der Innenstadt, die Hagelstauden in Haslach-Haid als Teil der Rad-Vorrang-Route FR2 sowie die Bissierstraße im Stühlinger als Fahrradstraßen ausgewiesen.
Aktuell in Planung als Fahrradstraße ist die Straße „In den Brechtern“, die von der Breisgauer Brücke in Lehen nach Umkirch führt. Weitere Fahrradstraßen sind auch im Zusammenhang mit dem Radkonzept 2020 und der weiteren Ausweisung von Rad-Vorrang-Routen angedacht.
Generell gilt in Fahrradstraßen: In den Fahrradstraßen darf neben den Radfahrenden auch anderer Verkehr ausnahmsweise zugelassen werden; dies ist in den Freiburger Fahrradstraßen meist der Fall. In Fahrradstraßen gilt für alle eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrenden ist es erlaubt, nebeneinander zu fahren. Sie dürfen vom Autoverkehr weder gefährdet noch behindert werden. Die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer untereinander ist auch hier selbstverständlich.
Weitere Informationen zum Radfahren in Freiburg online im Internet ... |