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Düngerecht muss Schutz von Umwelt und Gewässern sicherstellen
Berlin: Am späten Donnerstagnachmittag wird der Bundestag über eine Neufassung der Düngegesetzgebung abstimmen. Bereits zuvor hat sich der Landwirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Großen Koalition für die Annahme des Beschlusses ausgesprochen. Damit gilt eine Zustimmung des Bundestags als sicher. Mehrere Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßten den lange diskutierten und mehrfach verschobenen Gesetzentwurf als einen Schritt in die richtige Richtung. Er beinhalte eine Festschreibung zusätzlicher Beschränkungen in nitratsensiblen Gebieten, eine Reduzierung der Obergrenze für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und verbesserte Kontrollmöglichkeiten für die Behörden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der WWF, der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bezweifeln jedoch, dass die vorgesehen Änderungen ausreichen werden, um die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie einzuhalten sowie Umwelt und Gewässer wirksam zu schützen. Damit drohten der Bundesrepublik weiterhin Strafzahlungen in Milliardenhöhe aufgrund zu hoher Nitratbelastungen der Umwelt, insbesondere des Grundwassers.

Die Verbände forderten weitere gesetzliche Nachbesserungen, verstärkte Kontrollen der Betriebe und die Einführung einer bundesweiten Gülle-Datenbank. Nicht zufrieden zeigten sich die Verbände mit der Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern in den Boden und forderten eine maximal einstündige Einarbeitungsfrist. Außerdem bemängelten sie, dass für besonders belastete Regionen keine Stickstoff-Obergrenzen von maximal 130 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr beschlossen wurden. Darüber hinaus sei es wichtig, dass für Betriebe, die mit Festmist arbeiten oder Tiere auf der Weide halten, günstigere Rahmenbedingungen geschaffen und bürokratische Hürden reduziert werden.

„Mit den längst überfälligen Korrekturen geht eine jahrelange Hängepartie dem Ende entgegen. Erst nach Androhung von empfindlichen Vertragsstrafen durch die Europäische Kommission haben sich die Agrarpolitiker endlich auf das vorliegende Gesetzespaket verständigt“, sagte DNR-Generalsekretär Florian Schöne.

„Die neue Düngeverordnung trägt nicht genügend dazu bei, die EU-Nitratrichtlinie tatsächlich einzuhalten. Die Stickstoffeinträge in Bäche, Flüsse, Meere und das Grundwasser müssen dringend und drastisch reduziert werden, dafür sind flächendeckende Hoftorbilanzen für alle Betriebe erforderlich. Leider haben sich die Koalitionsfraktionen lediglich auf die Einführung von Stoffstrombilanzen ab 2023 bzw. für besonders große oder viehintensive Agrarbetriebe ab 2018 geeinigt. Das kommt dann viel zu spät“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

„Die Schwächen des neuen Düngegesetzes stellen eine Planungsunsicherheit für die Landwirte und ein finanzielles Risiko für den Steuerzahler dar. Wir gehen davon aus, dass die neue Gesetzgebung nicht dazu führt, die EU-Nitratziele einzuhalten. Landwirte werden sich also bald auf veränderte Regeln und die Steuerzahler auf eine Milliarden Euro teure Strafzahlung einrichten müssen“, betonte Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland.

„Den Umweltverbänden ist nicht nur der Grundwasser-, sondern auch der Bodenschutz wichtig. Der Einsatz von hochwertigem Kompost zur Bodenverbesserung ist ein Gebot der Kreislaufwirtschaft. Bund und Länder sind daher gut beraten, in der jetzt entscheidenden Düngeverordnung klar zu formulieren, dass ausgewaschener Stickstoff aus Gülle und Gärresten das Grundwasser bedroht und Stickstoffverluste gar nicht erst toleriert werden sollten. Im Kompost ist Stickstoff jedoch mehrheitlich gebunden, ein moderates Aufbringen sollte für dieses Humus bildende Substrat in der Düngeverordnung möglich gemacht und dies eindeutig formuliert werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
 
Eintrag vom: 16.02.2017  




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