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ÖKO-TEST Vergleichsportale
Falsche Freunde

Das ÖKO-TEST-Magazin hat in der aktuellen Februar-Ausgabe Internetportale für Kredite, Stromtarife und Kfz-Versicherungen unter die Lupe genommen. Es zeigte sich, dass bei den Angebotsvergleichen sehr viele Fallen auf den Verbraucher warten. Das Resümee der Untersuchung: Finger weg von den erstbesten Vergleichsergebnissen.

An Vergleichsportalen im Internet kommt heute keiner mehr vorbei, wenn man sich einen Überblick verschaffen und sparen will. Doch ÖKO-TEST macht darauf aufmerksam, dass Firmen wie Check24, Finanzcheck und Verivox keine Verbraucherschützer, sondern Wirtschaftsunternehmen sind, die sich über die Provisionen der Produktanbieter finanzieren. Es empfiehlt sich, unbedingt mehrere Portale zu nutzen und die Suchergebnisse zu vergleichen. Denn die ÖKO-TEST-Analyse bewies etwa, dass die Angebote sehr unterschiedlich ausfallen. Verbraucher sollten sich auch vor Lockangeboten in Acht nehmen. Beispiel Kreditvergleich: Hier listeten die Portale Superzinsen auf. Doch die Schnäppchen galten nur für Kunden mit kaum zu erreichender Topbonität. Tatsächlich wurde nach Eingabe der persönlichen Daten aus dem Zinssatz von 2,45 Prozent dann ein persönliches Angebot mit saftigen 4,15 Prozent.

Ärgerlich ist aber auch, wie mit persönlichen Daten umgegangen wird: So löste die Abfrage bei den fünf Vergleichsportalen eine Lawine von Angeboten aus, die von den Portalen oder direkt von den Banken kamen. Auf einer nur für einen Tester eingerichtete Handynummer gingen insgesamt 27 Telefonanrufe und Nachrichten ein. Zudem sank für beide Tester infolge der Kreditanfrage über die Vergleichsportale leicht der Schufa-Wert. Dafür ist eine Anfrage von Auxmoney verantwortlich.

ÖKO-TEST entdeckte des Weiteren einige Fehler. Bei den Stromtarif-Vergleichen stimmten etwa auf keinem Portal alle Preise mit denen der Stromanbieter überein. Auch bei den Kfz-Vergleichen wurde das Verbrauchermagazin fündig: Hier konnte der Kunde bei einem Anbieter etwa den Leistungsfilter auf „Neuwertentschädigung von mindesten 18 Monaten“ einstellen. Im Ergebnis erschienen aber auch Tarife, die bei einem Diebstahl des Fahrzeugs nur für zwölf Monate zahlen.
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Eintrag vom: 18.02.2016  




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