Zu Unrecht abkassiert
Um auch in Niedrigzinszeiten gut zu verdienen, drehen Banken und Sparkassen immer kräftiger an der Gebührenschraube. Doch Kunden müssen sich nicht alles bieten lassen. Bei unberechtigten Entgelten – und deren Liste wird immer länger – lohnt Gegenwehr. ÖKO-TEST gibt Tipps, wie man sein Geld zurückbekommt.
Banken lassen sich immer wieder Neues einfallen, um Kunden still und leise abzukassieren. So verlangen sie etwa Pauschalgebühren für Buchungen oder sogar für Informationen über den eigenen Kontostand. Bisweilen wischen sich wohl auch Privatkunden beim Blick auf die Kontogutschrift verwundert die Augen, weil die Bank bei Münzeinzahlungen bis zu fünf Euro einbehalten hat. Manche Geldhäuser legen hier einen ausgesprochenen Erfindergeist an den Tag, um in Zeiten magerer Zinsen noch kostendeckend arbeiten zu können.
Doch Kunden müssen sich nicht alles bieten lassen. Manche Entgelte sind gar nicht erlaubt. ÖKO-TEST hat daher eine Liste mit Bankgebühren zusammengestellt, die Gerichte längst für unzulässig erklärt haben. So dürfen Banken beispielsweise keine Pauschalgebühren für jedwede Buchung verlangen. Auch haben Kunden das Recht, sich kostenlos über den Kontostand zu informieren. Werden Kontoauszüge länger als 30 Tage nicht abgeholt, darf die Bank für die Zwangszusendung keine Gebühren erheben. Ebenso darf das Geldinstitut nichts für das Führen von Darlehenskonten berechnen.
ÖKO-TEST rät, auf den Kontoauszügen nachzuprüfen, ob ungerechtfertigte Entgelte in Rechnung gestellt wurden. Diese kann man zurückfordern und hat dafür sogar eine Frist von drei Jahren. |