Der Weissstorch (Ciconia ciconia) galt in den 1950-er Jahren als ausgestorben. Heute ist die Art dank erfolgreichen Wiederansiedlungsprojekten in vielen Regionen erneut heimisch. Auch im Zoo Basel hat sich über die Jahre eine wachsende Population entwickelt. Mit der zunehmenden Zahl an Störchen nehmen zugleich die Herausforderungen zu. Sind Eingriffe an den Storchennestern – den sogenannten Horsten – notwendig, darf der Zolli diese nur mit Bewilligung des zuständigen Amts vornehmen.
Das heutige Vorkommen der Weissstörche (Ciconia ciconia) in der Schweiz ist nicht selbstverständlich: 1950 galt der Weissstorch hierzulande als ausgestorben. Dank gezielter Wiederansiedlungsprojekte erholte sich der Bestand. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung bleibt der Weissstorch auf geeignete Lebensräume angewiesen. Die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft sowie die Entwässerung feuchter Wiesen verringern das Nahrungsangebot – insbesondere zur Aufzucht der Jungtiere. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Elterntiere ungeeignetes Material wie Plastik- oder Gummistücke aufnehmen und an ihre Küken verfüttern, was deren Gesundheit gefährden kann.
Störche zwischen den Gehegen
Im Zolli zählen die Weissstörche zu den wildlebenden Vögeln zwischen den Gehegen. Sie werden nicht gefüttert und versorgen sich selbstständig. Die Tierpfleger:innen beobachten die Störche dennoch aufmerksam und dokumentieren alle Bruten auf den verschiedenen Nestern, den sogenannten Horsten, im Zoogelände. Für die Verantwortlichen ist es wichtig zu wissen, wann die Küken schlüpfen, um den richtigen Zeitpunkt für die Beringung nicht zu verpassen. Dank der Beringung sind die Vögel individuell zu erkennen. Die individuelle Erkennung ermöglicht, wichtige Informationen zur Population zu gewinnen – zum Beispiel zum Zugverhalten, zur Lebenserwartung, zum Bruterfolg oder zu Gefahren, denen die freilebenden Vögel ausgesetzt sind. Die Jungstörche werden jeweils im Juni beringt; direkt auf den Horsten, bevor sie ausfliegen. Bei besonders hoch gelegenen Brutplätzen unterstützt die Berufsfeuerwehr der Rettung Basel-Stadt die Aktion mit Spezialausrüstung.
Immer mehr Störche
Die Beobachtung und Erfassung der Störche im Zolli wird zunehmend herausfordernder. Am 26. Januar 2006 berichtete der Zoo Basel über 20 Jungvögel, die im Jahr 2005 geschlüpft waren. Seither ist die Zahl stetig gestiegen – wenn auch mit natürlichen Schwankungen von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2015 wurden bereits 36 Küken gezählt. 2025 verzeichnete der Zolli 88 Jungstörche. Damit nähert sich die Anzahl Jungvögel erneut dem bisherigen Rekordjahr 2023, in dem 90 Jungtiere erfasst wurden. Die Entwicklung zeigt klar: Die Zahl der brütenden Störche nimmt kontinuierlich zu. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg liegt in der Biologie der Tiere. Störche beginnen in der Regel mit etwa drei Jahren zu brüten. Das bedeutet, dass viele der in den vergangenen Jahren geschlüpften Vögel nun geschlechtsreif sind und in ihre Geburtsregion zurückkehren, um sich einen Nistplatz zu sichern.
Herausforderung im und um den Zolli
Die erfolgreiche Wiederansiedlung des Weissstorchs in der Region Basel ist erfreulich. Die Tiere finden derzeit offensichtlich genügend Nahrung und haben sich im Raum Basel gut etabliert. Mit der wachsenden Anzahl Störche gehen jedoch auch einige Herausforderungen einher. Die Horste der Störche sind sehr schwer. Wenn sich mehrere davon auf demselben Baum befinden, kann dies zu Schäden an der Baumstruktur führen. Zudem ist der Kot – insbesondere die darin enthaltene Harnsäure – sehr aggressiv und kann bauliche Anlagen beschädigen. Im Zoo Basel betrifft dies beispielsweise die Netze und Pfeiler der Menschenaffen-Aussenanlagen. Problematisch wird es auch, wenn Horste direkt über Tiergehegen liegen. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass über den Kot Krankheitserreger auf Zootiere – insbesondere Vögel – übertragen werden. Ein weiteres Risiko ergibt sich durch das von den Störchen eingetragene Nistmaterial: Plastikteile oder Gummi können bei Verschlucken zu Verstopfungen im Magen-Darm-Trakt führen und stellen eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Tiere dar.
Schutz des Brutgeschäfts
Der Weissstorch ist in der Schweiz gesetzlich geschützt. Er kehrt jährlich an denselben Nistplatz zurück und ist auf den Erhalt seines Horstes angewiesen. Muss im Zolli aus zwingenden Gründen ein bestehendes Nest verkleinert, entfernt oder mit Abwehrvorrichtungen versehen werden, darf dies ausschliesslich ausserhalb der Brutzeit erfolgen. Solche Eingriffe können notwendig sein, wenn ein Horst abzustürzen droht, ein Baum geschädigt wird, Sanierungsarbeiten an Anlagen anstehen oder der Neststandort eine Gefährdung für Zootiere darstellt. In jedem Fall erfolgt der Eingriff mit Bewilligung des zuständigen Amts. |