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Feste feiern in der freien Landschaft – Was gibt es zu beachten?
Licht durchfluteter Karlsruher Wald. © UA Karlsruhe
 
Feste feiern in der freien Landschaft – Was gibt es zu beachten?
Wildlebende Tiere schützen

Noch ist es nicht Sommer, aber manche Feier wird schon geplant. Vielleicht wird auch überlegt, sich in der freien Landschaft zu treffen und zu feiern. Das geht am besten im Einklang mit der Natur, die durch Feste jedoch sehr leicht beeinträchtigt werden kann. Manche Dinge müssen deswegen bei Auswahl von Ort und Zeit beachtet werden: Ist ein Schutzgebiet betroffen? Findet die Veranstaltung in der Brut-, Balz- oder Aufzuchtzeit von wildlebenden Arten statt?

Grundsätzlich sollen naturschutzrechtliche Störungen von wildlebenden Arten gering gehalten werden. Am besten ist es, mit der Planung frühzeitig zu beginnen, denn es gibt ein paar Punkte zu beachten: Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten müssen von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt genehmigt werden. In Naturschutzgebieten ist hierfür das Regierungspräsidium zuständig. Wichtig zu wissen: Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung.

Zum Feiern grundsätzlich besser geeignet sind Flächen außerhalb von Schutzgebieten, insbesondere wenn sie befestigt sind.

Auf Wildtiere achten

Auch der Zeitpunkt der Veranstaltung kann Auswirkungen haben. Zwischen Anfang April und Ende Juli ist Brut-, Balz- und Aufzuchtzeit und die Störungen der wildlebenden Arten besonders beeinträchtigend. Im Tagesverlauf ist die Zeit von den frühen Abendstunden über die Nacht bis zu den frühen Morgenstunden besonders sensibel.

Umwelt- und Arbeitsschutz hilft weiter

Der Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe, Fachbereich Ökologie, berät gerne frühzeitig zu naturschutzfachlichen Fragen bei der Planung des Standorts und des Zeitpunktes einer Veranstaltung unter Telefon 0721/133-3101 oder per E-Mail: umwelt-arbeitsschutz(at)karlsruhe.de.
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Eintrag vom: 13.03.2025  




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