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NABU zu EU-Notverordnung: Politischer Fehltritt
Krüger: Eilgesetzgebung ist falscher Weg – EU muss zukunftsfähigen Rechtsrahmen für Erneuerbare-Energien-Richtlinie entwickeln

Brüssel/Berlin, 19.12.22 - Heute haben die Energieminister der EU-Mitgliedstaaten eine Notverordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien verabschiedet. Diese geht vor allem zurück auf das Betreiben der deutschen Bundesregierung. Der NABU hält seine Kritik daran aufrecht. In jedem Fall ist die durch diese Regelung gewonnene Zeit nun für eine grundlegende Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu nutzen.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Mit der Notverordnung ist ein schadhafter Wildwuchs von Erneuerbaren zu Lasten der Natur zu befürchten. Die Bundesregierung riskiert, jahrzehntelang bewährte und für den Natur- und Klimaschutz wichtige Planungs- und Umweltstandards aufzugeben. Um das Umsetzungschaos zu mindern, muss Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck jetzt von einer Hauruck-Novelle der parallel verhandelten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED IV) absehen. Stattdessen sind EU-weit Vorgaben für eine Raumplanung zu entwickeln, die Naturschutz und Klimaschutz gleichermaßen in den Blick nehmen.“

Raphael Weyland, EU-Umweltrechtexperte des NABU, ergänzt: „Erneuerbare Energien pauschal als im überwiegenden öffentlichen Interesse zu betrachten, ohne die ökologische Wertigkeit des Standorts zu berücksichtigen, wie es die Notverordnung tut, verschärft die Naturkrise. Die damit einhergehenden Eingriffe in bestehendes Umweltrecht führen auch zu Rechtsunsicherheiten und damit letztlich nicht zur Projektbeschleunigung. Mit der Notverordnung sind zudem Teile der vierten Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie überholt. Um die Natur- und Klimakrise gemeinsam anzugehen, müssen nun beschleunigt natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder und Seegraswiesen wiederhergestellt werden.“

Die EU-Notverordnung sieht der NABU auch deswegen kritisch, weil sie verschiedene gefährliche Präzedenzfälle schafft. So werden unter dem Deckmantel der Energiewende Bereichsausnahmen von der UVP-Richtlinie, der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie geschaffen, ohne diese Rechtsakte selbst ändern zu wollen. Nicht zuletzt wird unter Berufung auf eine Notfallkompetenz das Europäische Parlament ausgehebelt.

Besonders denkwürdig ist das Gesetzesvorhaben auch deswegen, weil es der Energierat offenbar nicht besonders ernst meint mit Klimaschutz und Erneuerbaren. Denn parallel zur Debatte um die Notverordnung hat er heute seine Zustimmung zur Anhebung eines wichtigen Erneuerbaren-Zieles verweigert. Konkret ging es darum, dass die EU-Kommission mit REPowerEU auch vorgeschlagen hatte, das bestehende Ziel von 40 Prozent Erneuerbaren im Bruttoendenergieverbrauch auf 45 Prozent anzuheben. Diese Änderung lehnten die Mitgliedstaaten aber ab.
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Eintrag vom: 23.12.2022  




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