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NABU zu Verbrenner-Aus: Richtiges Ende einer Ära
Berlin, 29.6.2022 – Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich in der Nacht zu Dienstag auf ein Ende für Neuzulassungen von Verbrennungsmotoren in der EU ab 2035 geeinigt. Nachdem sich das Europäische Parlament bereits Anfang Juni dafür ausgesprochen hatte, ist ein entsprechendes Gesetz nun Formsache.

Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Angesichts der Erderhitzung ist diese ineffiziente Technologie, die vor allen Dingen viel Wärme produziert nicht mehr zeitgemäß. Der Verbrennermotor ist nach 150 Jahren Geschichte. Mit dieser Entscheidung ebnet Europa den Schritt in Richtung neuer Antriebe und sendet so ein wichtiges Signal an den Rest der Welt. Die elektrische Alternative ist klimafreundlicher und verfügbar.”

Ein Großteil der Autohersteller hat bereits konkrete Pläne für den Umstieg auf E-Autos bis 2035. Die Ladeinfrastruktur in der EU wächst durch ein entsprechendes Gesetz verpflichtend entsprechend der Flotte von E-Autos mit. Die flächendeckende Durchsetzung von E-Autos auf dem europäischen Markt sorgt dafür, dass deren Preis sinkt.

„Die Antriebswende hin zu Batterietechnologie ist besiegelt. Jetzt geht es darum, Ladeinfrastruktur weiter flächendeckend und ressourcenschonend aufzubauen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist das Laden am Arbeitsplatz dafür das effizienteste Mittel der Wahl. Gleichzeitig geht es darum, die Recyclingfähigkeit von Batterien und die Effizienz der Fahrzeuge weiter zu erhöhen.” Nikolas von Wysiecki, Referent für Verkehrspolitik.

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Die abschließenden Verhandlungen von Europäischem Parlament und den Mitgliedsstaaten finden nach der Sommerpause statt.
Mit mehr als 875.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben.
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Eintrag vom: 29.06.2022  




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