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NABU: Insektenschutzpaket fehlt noch das Ampel-Upgrade
Krüger: Kein Glyphosat durch die Hintertür/Versäumnisse der Vorgängerregierung beheben

Berlin, 25-2-22 – Auf den letzten Drücker hatte die Vorgängerregierung das Insektenschutzpaket bestehend aus Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) vergangenes Jahr noch verabschiedet. Am 1. März 2022 tritt nun das novellierte BNatschG in Kraft. Aus Sicht des NABU ist das Insektenschutzpaket zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Bis Insekten allerdings damit wirksam geschützt werden, ist es noch ein langer Weg.

Vor allem mit Blick auf das umstrittene Unkrautgift Glyphosat fordert der NABU ein unmissverständliches Zeichen. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger merkt an: „In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung versprochen, dass Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt kommt. Hier muss sie also Wort halten und sich gegen eine Wiederzulassung aussprechen.”

Die Anwendung von glyphosathaltigen Mitteln wird laut PflSchAnwV, die schon im September 2021 in Kraft getreten ist, zwar mit dem Auslaufen der Zulassungen verboten. Der Termin des Ausstiegs kann allerdings verschoben werden, sollte die EU-weite Zulassung für Glyphosat Ende 2022 verlängert werden. Dazu wird auf EU-Ebene bereits an einem Antrag gearbeitet. Von einem Ausstieg kann dann also keine Rede sein, denn das nationale Verbot ist vom Ausgang des Zulassungsverfahrens des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene abhängig.

„Abgesehen davon, dass das Paket insgesamt stark verwässert wurde, sieht das neue Bundesnaturschutzgesetzes nun zwar unter anderem ein Verbot einzelner Biozide in Schutzgebieten vor und stellt weitere Biotope unter Schutz. Damit steht der Insektenschutz aber erst ganz am Anfang. Wir erwarten, dass die Versäumnisse der Vorgängerregierung korrigiert werden”, so Krüger weiter.

Denn diese hat beim Insektenschutz zahlreiche Baustellen hinterlassen. Dr. Laura Breitkreuz, NABU-Referentin für Biodiversität und Entomologie: „Es fehlen zum Beispiel konkrete Verbote für Himmelsstrahler, Insekten-Lichtfallen sowie die rechtliche Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser macht die Anwendung von biodiversitätsschädigenden Pestiziden davon abhängig, ob Rückzugsflächen für Pflanzen und Tiere auf und angrenzend an Anwendungsflächen vorhanden sind. Es ist außerdem höchste Zeit, endlich eine allgemeine Strategie zur Reduktion der Risiken durch Pestizide in der gesamten Agrarlandschaft auf den Weg zu bringen. Das sind wichtige Bausteine, um die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität zu kompensieren.”

Mit mehr als 875.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher Kenntnisse.
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Eintrag vom: 25.02.2022  




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