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Vogelgrippe in Karlsruhe: Vorsichtiger Optimismus
Alle 20 Pelikane waren mit Vogelgrippe infiziert / Foto: Timo Deible/Zoo Klrh
 
Vogelgrippe in Karlsruhe: Vorsichtiger Optimismus
Zoo erhält Ausnahmegenehmigung / Infizierte Tiere müssen nicht getötet werden / Keine neuen Verdachtsfälle

Im Zoo Karlsruhe gibt es seit Tagen keine neuen Todesfälle mehr bei den Enten, Gänsen und Pelikanen, die sich mit der "hochpathogenen aviären Influenza", auch bekannt als Vogelgrippe, angesteckt hatten. "Es macht uns vorsichtig optimistisch, dass wir nach den 27 toten Tieren bei rund 90 Ansteckungen keine weiteren großen Verluste mehr haben könnten", sagt Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt.

Wenn die Vogelgrippe sich weiterhin beständig aus dem Karlsruher Zoo zurückzieht, müssen aus jetziger Sicht keine Tiere vorbeugend getötet werden. Dies verlangt eigentlich die EU-Gesetzgebung nach der amtlichen Bestätigung des Ausbruchs einer Seuche der Kategorie A - in diesem Fall der aviären Influenza. Für den Zoo hat die Stadt Karlsruhe nun einer Ausnahmeregelung unter Widerrufsvorbehalt zugestimmt. Diese greift für bestimmte Tierkategorien, wie geschützte oder gefährdete Arten oder Tiere mit hohem genetischem, kulturellem oder pädagogischem Wert. Voraussetzung dafür ist eine Risikobewertung im Hinblick auf die Gesundheit der Tiere und natürlich hohe Biosicherheitsmaßnahmen. Betroffene Tiere müssen – wie im Zoo sofort geschehen – isoliert und überwacht werden, bis kein Risiko mehr zur Verbreitung des Virus besteht. Proben untersucht regelmäßig das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe.

"Dürfen Einheiten durchseuchen lassen"
"Wir werden ganze Einheiten positiver Tiere durchseuchen lassen dürfen, warten also ab, dass sich das Immunsystem der Tiere mit dem Virus auseinandersetzt und dieses eliminiert", erläutert Zootierarzt Dr. Lukas Reese. "Für diese Möglichkeit sind wir extrem dankbar", betont Reese. "Damit sind wir der erste Zoo in Deutschland, der in dieser Form vorgeht. Das geht aber auch nur, da der Zoo, das Veterinäramt, das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und die Task Force Tierseuchenbekämpfung des Landes an einem Strang ziehen. Dieses Vorgehen, wenn es erfolgreich ausgeht, könnte auch Vorbild für ähnliche Fälle in anderen deutschen Zoos und Veterinärämtern sein", erklärt Dr. Marco Roller, ebenfalls Zootierarzt in Karlsruhe.

Die Aufstallung der Vögel erfolgt im Zoo Karlsruhe in 25 streng voneinander getrennten epidemiologischen Einheiten, welche regelmäßig klinisch untersucht und auf das Virus getestet werden. Auf der Basis von Stichproben werden so je Probenrunde mehr als 500 Tupfer durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe untersucht bis sichergestellt werden kann, dass die Tiere kein Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe mehr bergen.

Der Zoo Karlsruhe hatte in seinem Antrag zur Ausnahmeregelung von der Tötungspflicht dargelegt, dass über ein Fünftel des gesamten Zoobestandes in Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen enthalten sind. Zahlreiche hoch bedrohte Arten werden hier gehalten, deren Verlust unwiederbringlich wäre.

Keine neuen Verdachtsfälle - vorsichtiger Optimismus
"Dass wir seit der Isolierung keine neuen Verdachtsfälle außerhalb der zwei betroffenen Gruppen haben, bestärkt uns in dem vorsichtigen Optimismus, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir haben zwar etwa ein Drittel der positiv getesteten Tiere verloren, die anderen zeigen aber bislang keine Symptome. Die weiteren Gruppen konnten wir durch die sehr hohen Biosicherheitsmaßnahmen vor einer Ansteckung schützen. Da können wir auf das bislang Erreichte schon etwas stolz sein", stellt Zoochef Reinschmidt heraus.

"Damit wir als Zoo wieder als frei von der Vogelgrippe eingestuft werden können, müssen all unsere Vögel zweimal im Abstand von 42 Tagen negativ getestet werden. Dann dürfen wir alle Biosicherheitsmaßnahmen abbauen", beschreibt Reese das weitere Vorgehen. In der zuletzt durchgeführten Testreihe seien die meisten Tests der betroffenen Tiere jedoch noch positiv gewesen. Der Zoologische Stadtgarten bleibt aktuell weiter geschlossen, um eine Verschleppung des Virus möglichst auszuschließen.

Stallpflicht für Hausgeflügel
Für Hausgeflügel in privater oder gewerblicher Haltung hat die Stadt Karlsruhe zu Beginn der Woche eine Stallpflicht beschlossen. Diese gilt entlang der großen Fließgewässer, mit ihren Zu- und Abflüssen, jeweils in einem Abstand von beidseitig 500 Metern und wird zunächst bis zum 15. März befristet sein. Geflügelhalterinnen und -halter können auf einer Online-Karte sehen, ob sie von der Maßnahme betroffen sind. Zu Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Strauße.

Die sogenannte Aufstallung hat in geschlossenen Ställen zu erfolgen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Lediglich bei Hobby- und Rassegeflügelhaltungen darf die Abdeckung für die Aufstallung nach oben hin auch aus einem kleinmaschigen Netz bestehen. Dies gilt sowohl für gewerbliche wie für private Haltungen.

Vogelgrippe
Die Vogelgrippe tritt meist in Gebieten mit hoher Dichte an Geflügel auf sowie auch an den Hauptflugrouten der Zugvögel – wie hier am Oberrhein. Es wird vermutet, dass Wildvögel als Reservoir bei der Virusverbreitung eine Rolle spielen, vor allem wildes Wassergeflügel, welches das Virus nicht nur an Land sondern auch ins Wasser ausscheidet und es so über mehrere Wege verbreitet. Die Übertragung erfolgt von Tier zu Tier über Sekrete aus dem Atem- und Geschlechtstrakt sowie über infizierte Kotausscheidungen.

Hinweis an die Bevölkerung:

Tote Wasservögel und Greifvögel in freier Wildbahn oder auf dem eigenen Grundstück können bei der Feuerwehr über die 112 oder die Behördennummer 115 gemeldet werden. Alle anderen Vogelarten sollten nicht gemeldet werden und können selbst entfernt werden.

zum Bild oben:
Bei den Pelikanen waren alle 20 Tiere mit der Vogelgrippe infiziert. Zwar sind 14 Tiere gestorben, bei den sechs verbliebenen Tieren zeigen sich jedoch keine Symptome. Sie müssen durch die Ausnahmegenehmigung nicht getötet werden.
Foto: Timo Deible/Zoo Karlsruhe
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Eintrag vom: 17.02.2022  




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