Weitere Tiere verstorben / Zoologischer Stadtgarten muss vorübergehend geschlossen werden
Um eine Verschleppung der „hochpathogenen aviären Influenza“ innerhalb des Zoologischen Stadtgartens zu verhindern, schließt die Einrichtung ab Freitag, 4. Februar, vorübergehend ihre Tore.
Nachdem bei einem Graureiher in der Karlsruher Günther-Klotz-Anlage die als Geflügelpest oder auch Vogelgrippe bekannte Krankheit bestätigt wurde, steht nun fest, dass auch verstorbene Tiere im Karlsruher Zoo mit dem Virus infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte heute zunächst drei Verdachtsfälle – zwei Hawaiigänse und ein Pelikan – bestätigt. Zwischenzeitlich sind weitere Tiere verstorben. Dabei handelt es sich um zwei weitere Pelikane aus der im Zoo gehaltenen Gruppe. Zudem wurden zwei Wildvögel, die sich auf dem Gelände des Zoos aufgehalten hatten, ebenfalls tot aufgefunden.
Da das Virus über kontaminierte Schuhe, Kleidung und über Gegenstände weiter verbreitet werden könnte, dürfen sich zunächst keine Zoogäste auf dem Gelände aufhalten. Der Zoo hat bereits epidemiologische Einheiten seiner Vögel gebildet, die nun in enger Absprache mit den Amtsveterinären von den Zootierärzten beprobt werden können.
Wer bereits Karten für einen Zoobesuch in den kommenden Tagen erworben hat, kann sich per E-Mail unter besucherservice@zoo.karlsruhe.de melden. Die Tickets werden dann zurückerstattet oder auf einen späteren Besuch umgebucht.
Zum Hintergrund: Beim Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest liegt die oberste Priorität in der Verhinderung der Verschleppung des Virus in Wirtschaftsgeflügelbestände und private Geflügelhaltungen, um die mit den daraus folgenden Restriktionen verbundenen hohen wirtschaftlichen Schäden für die Geflügelwirtschaft zu verhindern. Die erforderlichen Maßnahmen basieren auf Rechtsverordnungen der EU und des Bundes.
- - -
Schutzmaßnahmen werden sofort eingeleitet
Nachdem bei einem Graureiher in der Karlsruher Günther-Klotz-Anlage "hochpathogene aviäre Influenza", auch bekannt als Vogelgrippe, bestätigt wurde, gibt es nun auch drei Verdachtsfälle im Zoo Karlsruhe. Dabei handelt es sich um zwei Hawaiigänse und einen Pelikan. Die Proben der verstorbenen Tiere werden aktuell an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) weitergeleitet.
Exotenhaus vorübergehend gesperrt
Der Zoo Karlsruhe beginnt umgehend mit Schutzmaßnahmen für den weiteren Vogelbestand. Das Exotenhaus wird vorübergehend für die Zoogäste gesperrt. Viele weitere Vogelarten, die im Außenbereich leben, werden ebenfalls geschützt. Einige werden in Innenbereiche gebracht, manche Volieren werden so abgehängt, dass kein Eintrag durch Wildvögel erfolgen kann. Als Vorsichtsmaßnahme, um keine weiteren Wildvögel anzulocken, wurde bereits im vergangenen Dezember entschieden, Stadtgarten- und Schwanensee vorerst nicht wieder zu befüllen.
Auch in den einzelnen Revieren des Zoos gibt es seit Wochen bereits Schutzmaßnahmen, die jetzt nochmals verschärft werden. "Die Vogelgrippe ist bei Wildtieren weit verbreitet. Bislang hatten wir immer Glück, dass es die eigenen Bestände bei uns im Zoo nicht getroffen hat. Falls sich die Verdachtsfälle bestätigen, hoffen wir jedoch, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet", sagt Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt.
- - -
Geflügelpest bei einem Graureiher in Karlsruhe bestätigt
Geflügelhaltern werden strikte Sicherheitsmaßnahmen angeraten
Bei einem in der Günther-Klotz-Anlage gefundenen Graureiher hat sich der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Das Tier war Anfang vergangener Woche entdeckt worden und musste wegen schwerer Krankheitssymptome eingeschläfert werden. Die Untersuchungen im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe sowie dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erbrachten dieselbe Diagnose – der Reiher litt an "hochpathogener aviärer Influenza", auch bekannt als Geflügelpest.
Die Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest gilt als hoch. Anfang des Monats wurde die Geflügelpest bei einem Greifvogel in Donaueschingen und bei einer Rothalsgans im Tierpark in Heidelberg nachgewiesen. Geflügelhalter sollten deshalb auf strikte Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen achten, erklärt das städtische Ordnungs- und Bürgeramt (OA), das auch für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen zuständig ist. Es gelte, den Eintrag des Virus über Schuhe und Kleidung in die eigene Geflügelhaltung zu vermeiden. Auch die Gefahr einer Übertragung durch Kontakt mit Wildvögeln lasse sich durch eine engmaschige Umzäunung mit Überdachung oder durch die Haltung des Geflügels im Stall deutlich verringern. Dennoch könne es je nach Gefahrenlage auch zur Anordnung einer Stallpflicht für alle empfänglichen Geflügelarten durch die Veterinärbehörde kommen. |