EU-Öko-Verordnung mit strengen Vorgaben – mehr Kontrollen nötig
Bioprodukte stehen hoch im Kurs. Fast zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher (64 Prozent) kaufen zumindest manchmal Biolebensmittel, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigte. Label wie das EU-Biosiegel sollen dabei Orientierung geben. Welche Anforderungen die Produkte erfüllen müssen, um das EU-Biosiegel tragen zu dürfen, schreibt die EU-Öko-Verordnung vor. Die EU-Kommission hat heute einen Entwurf zur Überarbeitung der Verordnung veröffentlicht. Er sieht einheitlichere Standards vor. Es gebe aber Nachbesserungsbedarf, so der vzbv.
„Das Bio-Siegel soll das Vertrauen der Verbraucher in Bioprodukte stärken. Der Ansatz, Standards zu vereinheitlichen, ist richtig. Ebenso wichtig ist es aber, dass die Vorgaben auch eingehalten und angemessen kontrolliert werden“, sagt Jutta Jaksche, Referentin Lebensmittel beim vzbv.
Der Verband begrüßt, dass sich die Vorgaben etwa für die Kontrollen in den Ländern annähern werden und dass diese neben Landwirten und Verarbeitern künftig auch die Händler einschließen. In der Vergangenheit hatten die Mitgliedsstaaten zu viele Möglichkeiten, die Verordnung individuell auszulegen. Positiv ist auch, dass Betriebe, die ihre Waren mit dem Biosiegel kennzeichnen wollen, nun komplett auf Bio umstellen müssen. Das heißt: Wer Biogemüse anbaut, muss auch seine Rinder nach Biovorgaben halten. Das hatte der vzbv seit Langem gefordert.
Kontrollen sicherstellen
Damit die Vorgaben auch durchgesetzt werden, müssen aus Sicht des Verbands die notwendigen Ressourcen für Kontrollen zu Verfügung stehen. Das sei derzeit nicht der Fall. Der vzbv wird sich in der weiteren Diskussion über die Überarbeitung der Verordnung für eine Stärkung der Kontrollen einsetzen. Er fordert zudem strengere Regelungen für die Umweltfreundlichkeit von Verpackungen bei Bio-Lebensmitteln und klarere Regeln für die Tierhaltung. Tierhaltung nach Biostandards solle in Zukunft nicht nur nach der Zahl der Tiere pro Fläche und dem Alter der Tiere bemessen werden. Die Verwendung bestimmter Rassen solle verbindlich festgelegt werden.
Weiteren Verbesserungsbedarf sieht der vzbv in einheitlichen Regeln und Kontrollen der Außerhausverpflegung. Statt verschiedener nationaler und privatwirtschaftlicher Standards brauche es klare und verbindliche Standards für Kantinen und für Restaurants. Derzeit ist dieser Bereich von Land zu Land zu unterschiedlich geregelt: In Dänemark und Frankreich beispielsweise gibt es nationale Vorgaben, in den Niederlanden und in Großbritannien existieren private Regeln. In Deutschland gibt es sowohl einen nationalen Standard wie auch Regeln der Privatwirtschaft.
Hintergrund
Die Europäische Öko-Verordnung wurde im Jahr 1991 erlassen und seitdem mehrmals überarbeitet. Zuletzt regelte der Rat der EU den Bereich im Jahr 2007 komplett neu. Die Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen definiert seitdem, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. |