Krüger: Echter Aufbruch für Natur- und Klimaschutz ist möglich – aber nicht garantiert
Berlin, 26.11.2021 – Mit Ehrgeiz und Beharrlichkeit zum Vorreiter beim Klimaschutz werden, so formulierte es der künftige Kanzler bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages. Ob das Kabinett um Olaf Scholz dem Anspruch gerecht wird, wird sich zeigen.
Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
„Der Koalitionsvertrag der Ampel verspricht einen Aufbruch beim Naturschutz. Klimapolitisch ist er ein gewaltiger Fortschritt im Vergleich zur Politik der letzten Jahre. Viel von dem, wofür der NABU seit Jahren mit Herzblut kämpft, wird als anzustrebendes Ziel auf der Agenda der Bundesregierung platziert: Für den Natur- und Artenschutz werden Flächen gesichert und erhebliche zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt, die Meere werden schrittweise von Altmunition bereinigt und von neuen Öl- und Gasbohrungen verschont, Glyphosat wird verboten, der Kohleausstieg wird auf 2030 vorgezogen. Es kann uns aber nicht reichen, wenn die neue Regierung lediglich besser sein will als die alte. Unsere Messlatte bleibt das, was ökologisch notwendig ist, um die Naturkrise und die Klimakrise zu stoppen – und so unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und Natur wieder mehr Raum zu geben. Daran gemessen springt der Koalitionsvertrag zu kurz: In der Landwirtschaftspolitik wird die nötige Wende nur teilweise vollzogen, der Abbau umweltschädlicher Subventionen kommt kaum voran, die Klimaziele werden weder erhöht noch zuverlässig mit Maßnahmen unterlegt, insbesondere im Verkehrssektor ist vieles fraglich."
Mit der Planungsbeschleunigung stellt der NABU in einer vertiefenden Betrachtung einen sensiblen Bereich voran. Das Thema findet sich im Koalitionsvertrag an verschiedenen Stellen wieder, teilweise mit unklaren, besorgniserregenden oder hilfreichen Formulierungen - in der Summe jedoch inkonsistent. Ganz klar, Deutschland muss beim Ausbau von Solar- und Windkraft schneller werden, der Bau neuer Bahntrassen darf nicht Jahrzehnte dauern. Wenn hier unter dem Deckmantel der Planungsbeschleunigung ein Generalangriff auf das Naturschutzrecht geplant sein sollte, ist mit entschiedenem Widerstand des NABU zu rechnen.
Aufbruch für den Naturschutz – das Ei ist gelegt, 2022 muss es ausgebrütet werden
Die jahrzehntelange Unterfinanzierung des Naturschutzes will von der neuen Bundesregierung offenbar beendet werden. Im Vertragstext finden sich viele Maßnahmen zur Stärkung des Naturschutzes. Das Engagement Deutschlands auf globaler Ebene soll ausgeweitet werden. Die Koalitionäre bekennen sich zum EU-Ziel, 30 Prozent der Land- und Meerfläche unter Schutz zu stellen. Darüber hinaus sieht der Vertragstext ein Aktionsprogramm für natürlichen Klimaschutz zur umfassenden Renaturierung kohlenstoffreicher Ökosysteme vor. Mehr Mittel für die Länder und ein Bundesnaturschutzfonds machen Hoffnung, dass dringend überfällige Maßnahmen für Schutzgebiete und eine bessere Honorierung von ökologischen Leistungen von Landnutzern endlich in Angriff genommen werden. Außerdem nehmen die Moorschutzstrategie und der Aktionsplan Schutzgebiete einen neuen Anlauf.
Erste Schritte hin zu nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft
Spätestens zur Mitte der Legislaturperiode soll ein neues Konzept für die Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)vorgelegt werden. Damit ist das Ende der schädlichen pauschalen Flächensubventionen besiegelt – vorausgesetzt die neue Bundesregierung setzt sich dafür auch auf EU-Eben ein. Ab sofort sollen verstärkt konkrete Klima- und Umweltleistungen honoriert werden. Ähnlich sieht es beim Wald aus. Statt Gießkannenförderung will man ein gezieltes Vergütungssystem für Waldbesitzer aufbauen, als Anreiz für eine klimagerechte Bewirtschaftung auf Grundlage eines zu novellierenden Bundeswaldgesetzes. Der Verzicht auf Holz als Energieträger fehlt schmerzlich.
Bei der Umsetzung des europäischen Green Deals schweigt sich der Koalitionsvertrag in vielen Bereichen aus. Positiv ist die Unterstützung einer neuen Bodenrichtlinie. Für den strengen Schutz von zehn Prozent der Landfläche fehlen Zusagen und konkrete Renaturierungsziele. Außerdem fehlen Pläne dazu wie das EU-Ziel erreicht werden soll, mindestens zehn Prozent Rückzugsräume für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu schaffen.
Wohl noch nie konnte man sich im Agrarministerium auf einen derart breiten Konsens von Interessensverbänden stützen, wie es derzeit dank der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft möglich ist. Auf diese Qualität sollte die Koalition setzen, um den Agrar- und Ernährungssektor klimaneutral, naturverträglich und zukunftsfähig zu machen.
Naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien
Der Kohleausstieg wird auf 2030 vorgezogen. Ein wichtiger Bestandteil dafür ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Einordnung von Energieinfrastruktur- und Bahnprojekten als „öffentliches Interesse“ mit Vorrang vor dem Naturschutz gleicht die Ampel durch ein nationales Artenhilfsprogramm für betroffene Arten aus. Das ist grundsätzlich positiv zu bewerten, darf aber kein Freibrief für einen Ausbau sein, der Belange des Artenschutzes ignoriert. Beides muss Hand in Hand gehen.
Bundeseigene Flächen im Außenbereich haben für den Klimaschutz sowohl als potenzielle Standorte für Windkraft- und PV-Anlagen, als auch für die Biodiversität – wie beispielsweise Biotopverbund, Nationales Naturerbe, Wildnisgebiete, Gewässer- und Artenschutz – eine erhebliche Bedeutung und können die Entwicklung im ländlichen Raum unterstützen und einer nachhaltigen Nutzung zur Verfügung stehen. Hierfür geeignete Flächen werden künftig von der Privatisierung ausgenommen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen, soweit sie sich noch nicht in deren Eigentum befinden. Bis zu einer abschließenden Bewertung aller Flächen erscheint ein Verkaufsmoratorium sinnvoll, findet sich aber nicht im Koalitionsvertrag wieder.
Die Mobilitätswende darf nicht auf der Strecke bleiben
Der Verkehrssektor droht zum Krisensektor der Ampel zu werden. Im Koalitionsvertrag wird viel von Technologien der Zukunft geträumt, gleichzeitig werden nur wenige konkrete Schritte beschrieben. Einfache und effektive Maßnahmen, wie das Tempolimit wurden leichtfertig unter den Teppich gekehrt. Beim Abbau umweltschädlicher Subventionen bleiben die Koalitionäre zu unkonkret: Weder die Novellierung der Pendlerpauschale noch ein sofortiges Ende der Kaufzuschüsse und Steuernachlässe für Plug-in-Hybride und gasbetriebene Lkw oder die zeitnahe Besteuerung von Kerosin oder mariner Kraftstoffe sind Teil des Koalitionsvertrags. Einzig ein vager Prüfauftrag zur Besteuerung von Diesel ist enthalten.
Hier muss die Koalition im Lauf der nächsten Jahre deutlich nachschärfen, um die gesetzlichen Vorgaben zur Emissionsminderung zu erfüllen. Der Koalitionsvertrag kann das Bundesklimaschutzgesetz nicht aushebeln. Positiv ist die geplante Neubewertung des Bundesverkehrswegeplans. Gleichzeitig fehlt ein Autobahnmoratorium, damit keine weiteren Mittel in den Neubau von unnötigen Fernstraßen fließen. Künftig könnten dennoch einzelne Straßenbauprojekte entfallen.
Gefährlichen Kurs in der Wasser- und Meerespolitik vermeiden
Die neue Bundesregierung beabsichtigt die Binnenschifffahrt und die Hinterlandanbindung der Seehäfen über die großen Flüsse zu stärken. Dies wird nicht ohne weitere Verbauung und Zerstörung von Flüssen und Mündungen möglich sein und deren Entwicklung zu einem guten ökologischen Zustand mit klimaresilienter Nutzung entgegenwirken. Für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, gemeinsam mit den Ländern, fehlen Strategie und Zeitplan. Unklar ist zudem, wie das Wasser-Management so aufgestellt wird, dass Hochwasser, wie das diesjährige, sich künftig besser abfedern lassen und so schwere Schäden und großes menschliches Leid reduziert werden können. Dazu ist ein klimaresilienten Landschaftswasserhaushalt zu entwickeln.
Im Bereich der Meerespolitik sind die Meeresoffensive zur Gesundung der Nord- und Ostsee, Wiederherstellungsmaßnahmen, Munitionsräumung und effektive Schutzgebiete mit Flächen frei von schädlichen Nutzungen gute Ansätze, um den Umweltzustand der Meere endlich zu verbessern und die Voraussetzung für einen naturverträglichen Zubau von Windenergie auf See. Doch deren Erfolg wird durch das pauschal formulierte Ausbauziel von 70 Gigawatt Offshore-Windenergie bis 2045 in Frage gestellt. Es muss klar sein, dass die ökologischen Belastungsgrenzen der Meere den Rahmen setzen, nicht allein der errechnete Bedarf. Hier muss die Koalition noch beschreiben, wie Klima-, Umwelt- und Naturschutz im Meer gemeinsam funktionieren.
Illegalen Abschuss von Wildtieren verhindern
Der NABU unterstützt die Absicht der Koalition, den Kampf gegen die Wilderei zu intensivieren und den illegalen Handel mit geschützten Arten zu unterbinden und den Vollzug durch eine Task-Force zu stärken - international und national. Hier müssen zum Beispiel rechtswidrige Greifvogel-Tötungen oder illegale Abschüsse von geschützten Arten wie Wölfen, Luchsen oder Bibern mitgedacht werden.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller sagt abschließend:
„Die NABU-Kernthemen Naturschutz und Klimaschutz sind Schwerpunkte im Koalitionsvertrag. Das ist ein großer Erfolg. Insgesamt stimmt die Richtung und wir haben das Gefühl, dass die Koalitionäre uns zugehört haben - auch, wenn sie vieles nicht so formuliert ist, wie wir es am liebsten hätten. Das Regierungsprogramm ist eine große Chance für einen ökologischen Aufbruch – es garantiert ihn aber nicht. 2022 muss ein Jahr der ökologischen Umsetzungsoffensiven sein, um den Stillstand der letzten Jahre aufzuholen. Das Regierungsprogramm sehen wir aber auch als Herausforderung für den NABU: Die ehrenamtliche Arbeit tausender NABU-Mitglieder kann dadurch in den nächsten vier Jahren auf fruchtbareren Boden fallen und gewinnt an Bedeutung. Der NABU als mitgliederstärkste Umweltorganisation in Deutschland wird die neue Bundesregierung fachlich weiter intensiv begleiten und sich konstruktiv und kritisch für wirksamen Natur- und Klimaschutz einsetzen.“
Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher Kenntnisse. |