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NABU: EEG-Reform zur echten Energiewende machen
Antwort auf die Krim-Krise lautet Energieeffizienz

Anlässlich des morgigen Treffens der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Energie-Sondergipfel, fordert der NABU, dass Bund und Länder die EEG-Reform nutzen, um eine sinnvolle Energiewende voranzubringen. „Die Antwort auf die Krim-Krise lautet Energieeffizienz. Mit der Einsparung von Energie wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien naturverträglicher, der Bedarf an Stromleitungen geringer, die Energiewende kostensparender und Deutschland unabhängiger von Energieimporten“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Der NABU fordert zudem bisherige Naturschutzstandards im EEG nicht komplett zu streichen. „Staatdessen sollte zumindest die Förderung für künftige Anlagen in Nationalparks, Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten ausgeschlossen und die Förderung von Wasserkraftanlagen kleiner als ein Megawatt installierter Leistung komplett gestrichen werden“, so Tschimpke. Eine Deckelung der Windenergie an Land lehnt der NABU ab. Mit der vorgesehenen Begrenzung des Ausbaus der Windenergie an Land auf brutto 2500 MW pro Jahr wird ausgerechnet diejenige Technologie im EEG 2014 pauschal gedeckelt, die künftig neben der Photovoltaik maßgeblich zur Kostendämpfung der EEG-Umlage beitragen soll. Mehr Kosteneffizienz im EEG lässt sich zudem über eine zielgenauere Standortdifferenzierung bei der Förderung für Windenergie erreichen. Die Überförderung sehr guter Windstandorte müsse vermieden werden und ein neues Referenzertragsmodell zukünftig auch naturverträgliche Standorte im Binnenland ermöglichen.

Wichtige Anreize für mehr Energieeffizienz und Kostendämpfung sieht der NABU auch in der Begrenzung von Industrieausnahmen. „Die Kosten der Energiewende dürfen nicht allein vom Verbraucher getragen werden, auch die Industrie muss ihren Beitrag leisten“, sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Dazu gehörten vor allem besonders energieintensive Unternehmen. Zudem sprach sich der NABU für eine Anhebung der Mindestumlage für die künftig noch privilegierten Unternehmen auf 15 bis 20 Prozent der EEG-Gesamtumlage aus. Auch die Definition der einzubeziehenden, energieintensiven Prozesse sowie Anforderungen an ein verbindliches Energiemanagementsystem seien erforderlich, so Sieberg.
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Eintrag vom: 31.03.2014  




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