Soziales Gartenprojekt und charmanter Hausgarten zu besichtigen
Am ersten Wochenende im August laden private Gärten wieder zu einem Besuch ein. Das vom Gartenbauamt initiierte Projekt "Offene Pforte" stellt in den Sommermonaten ein Programm aus vielfältigen Hausgärten, Höfen und Grünanlagen zusammen, die üblicherweise nicht zu besichtigen sind.
Sozialer Garten in Wolfartsweier
Wer Pflanzenvielfalt genießen möchte, besucht am Samstag, 7. August, das weitläufige Areal des Vereins Initial in Wolfartsweier. In der Broschüre findet sich eine Wegbeschreibung. Von 13 bis 17.30 Uhr steht der Schaugarten, der 2018 Preisträger der UN-Dekade Biologische Vielfalt wurde, auf einer Fläche von mehr als 6000 Quadratmeter mit Blumen, ausgefallenen Kräutern und Gemüsepflanzen offen. Auch das große Gewächshaus und die über 60 Tomatensorten zeichnen die Anlage aus. Der soziale Garten ist eine von der Stadt Karlsruhe mitfinanzierte soziale Einrichtung, im Rahmen der Wiedereingliederung kümmern sich die dort Beschäftigten um die anfallenden gärtnerischen Arbeiten.
Liebevoll gestalteter Hausgarten in Neureut
Zwischen 14 und 18 Uhr kann man am selben Tag in Neureut ein privates Kleinod entdecken. Die Eigentümer des Hausgartens im Heideweg 14a öffnen die Pforte zu ihrem Grundstück, welches in verschiedene Bereiche aufgeteilt ist und so eine besondere Dynamik erhält. Eingefasst von einer Rotbuchenhecke, beeindruckt der Garten vor allem durch prächtige Blühpflanzen wie Rosen, Dahlien und Hortensien, er weist aber auch schattige, mit Stauden bepflanzte Böschungsteile auf. Ein Nutzgarten und ein sprudelnder Quellstein fügen dem privaten Freiraum weitere Facetten hinzu. Mehr Informationen sind in der Broschüre verzeichnet.
Nur nach telefonischer Anmeldung zu besuchen
Drei Gärten sind in der diesjährigen Ausgabe der Offenen Pforte erst nach telefonischer Vereinbarung im Vorfeld zu besuchen. Eine gesonderte Pressemeldung stellt sie näher vor. Der für Sonntag, 8. August, angekündigte Termin in der Lachnerstraße 7 findet nicht statt.
Für die Gartenbesuche gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften, sprich ein Mindestabstand von eineinhalb Metern. Etwaige Sonderregelungen für separate Wegenutzungen sind zu beachten. Die teilnehmenden Gärten sind dazu angehalten, gemäß der aktuell geltenden Corona-Verordnung gegebenfalls die Besucherzahl zu beschränken. Weiterhin werden Besucherinnen und Besucher gebeten, zur Nachverfolgung von Infektionswegen ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. |