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Karlsruhe: Neues Förderprogramm für Lastenräder
© Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Heiko Simayer
 
Karlsruhe: Neues Förderprogramm für Lastenräder
Zuschüsse erleichtern den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad

Um eine nachhaltige und verträgliche Mobilität zu fördern, setzt sich die Stadt Karlsruhe dafür ein, die Zahl der Autofahrten zu verringern. Doch der Verzicht auf das Auto fällt vielen schwer, wenn es um Einkaufsfahrten oder Touren mit Kindern geht. Deshalb wird das beliebte Lastenradförderprogramm neu aufgelegt.

Bewerbung erst ab Ende Oktober möglich
Auch wenn sich Interessierte erst ab Samstag, 23. Oktober, 0 Uhr bewerben können - schon jetzt sollten sich Familien – und erstmalig auch Neubürgerinnen und Neubürger, die 2021 nach Karlsruhe gezogen sind - über die Anforderungen an ihren künftigen "Packesel" Gedanken machen. Ab Samstag, 18. September, sind dann die genauen Förderbedingungen auf der städtischen Internetseite eingestellt. Bis Ende November ist die Bewerbung möglich, die Bearbeitung richtet sich jedoch nach dem Eingangsdatum der Anträge, bis das Fördergeld ausgeschöpft ist. Um zukünftig auf belastbare Aussagen über mögliche Veränderungen im Mobilitätsverhalten zurückgreifen zu können, sollen Geförderte etwa ein Jahr nach Erwerb ihres Cargobikes an einer wissenschaftlichen Begleituntersuchung teilnehmen.

Neuauflage mit angepassten Fördersätzen
Schon vor zwei Jahren richtete sich ein Förderprogramm an Menschen, welche die Anschaffung eines Lastenrads planen. Der finanzielle Rahmen war in kürzester Zeit ausgeschöpft, weshalb der Gemeinderat die Wiederauflage beschloss. Aus den Mitteln des Klimaschutzes stellt die Stadt nun 200.000 Euro Fördermittel bereit. Nach erfolgreicher Bewerbung erhält man nun einen Fördersatz von 600 Euro für Cargobikes ohne elektrische Unterstützung und 1.000 Euro für E-Lastenräder. Gleichzeitig erhöht sich der Sozialbonus auf 400 Euro.

zum Bild oben;
Mit Lastenfahrrädern (auch Cargobikes genannt) lassen sich auch schwere und sperrige Dinge transportieren – beispielsweise der wöchentliche Einkauf.
© Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Heiko Simayer
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Eintrag vom: 29.07.2021  




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