Wollbiene (c) Nabu, Foto: Helge May | | | NABU: Kleiner Konsens im Insektenschutz | Krüger: Ein erster Schritt in die richtige Richtung / Um Insektenschwund wirklich zu stoppen, sind deutlich ambitioniertere Maßnahmen erforderlich
Berlin, 25.6.21 – Heute hat der Bundesrat dem Insektenschutzpaket aus Insektenschutzgesetz (ISG) und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PfSchAnwV) zugestimmt. Es enthält einige wichtige Maßnahmen für den Insektenschutz. Dennoch wird das Paket durch zahlreiche Ausnahmen abgeschwächt.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Unsere Insekten schwinden weiterhin in rasantem Tempo. Auch wenn dieses Insektenschutzpaket ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, wird es noch keine Trendumkehr beim Insektenschwund bringen. Die Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den wertvollen Schutzgebieten ist ein erster, wichtiger Schritt. Insgesamt sind die gesetzlich verankerten Maßnahmen aber noch zu gering. Auch eine Erfolgskontrolle ist bislang nicht vorgesehen. Für viele Regelungen gelten künftig auch noch Ausnahmen - die kommende Bundesregierung sollte den Insektenschwund daher als eine der großen Herausforderungen unserer Zeit ernst nehmen und hier deutlich nachbessern.“
Der NABU fordert, eine allgemeine Strategie zur Pestizid-Reduktion in der gesamten Agrarlandschaft sowie naturnahe strukturreiche Landschaften und Lebensräume stärker in den Blick zu nehmen. Hier braucht es u.a. weitere Regelungen, etwa zehn Prozent unbewirtschaftete Flächen in der Agrarlandschaft. Dafür sollte auch der im Aktionsprogramm Insektenschutz vorgesehene Refugialflächenansatz umgesetzt werden. Danach dürften biodiversitätsschädigende Pestizide nur dann auf einer Fläche eingesetzt werden, wenn auf dieser eine Rückzugsfläche für Insekten vorhanden ist oder sie an eine Rückzugsfläche grenzt.
Zum Hintergrund:
Das Insektenschutzpaket besteht aus dem ISG in Form von Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) und der PfSchAnwV. Während das ISG Maßnahmen wie den Biotopschutz oder die Lichtverschmutzung adressiert, sind in der PfSchAnwV Regelungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen. So werden im BNatschG etwa Streuobstwiesen, artenreiches Grünland, Trockenmauern und Steinriegel als geschützte Biotope unter Schutz gestellt. Die Lichtverschmutzung wird reduziert, das „Natur auf Zeit“-Konzept gestärkt und einige Biozide in Naturschutzgebieten werden verboten. In der PfSchAnwV wird die Anwendung von einigen Pflanzenschutzmitteln (Herbizide und bienengefährdende Insektizide) in wertvollen Schutzgebieten eingeschränkt und Pflanzenschutzmittel auf Gewässerrandstreifen generell verboten. Auch der stufenweise Ausstieg aus dem umweltschädlichen Unkrautvernichter Glyphosat ist darin geregelt.
Kritisch sieht der NABU, dass in FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) etwa Obst-, Wein- und Gartenbau sowie Sonderkulturen von den Anwendungsverboten für Pflanzenschutzmittel ausgenommen sind. Übrig bleibt damit nur das Grünland, auf dem die genannten Pflanzenschutzmittel kaum eingesetzt werden. Darüber hinaus wird auf Ackerflächen von FFH-Gebieten bis zum 30. Juni 2024 lediglich auf freiwillige Maßnahmen gesetzt. | | | Eintrag vom: 26.06.2021 | |
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