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NABU zu Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Noch in dieser Legislatur handeln

Krüger: Bundesregierung muss sich sofort auf Begrenzung der Klima- und Artenkrise fokussieren

Berlin/Karlsruhe, 29.4.21 – Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung reicht nicht, um die Klimakrise wirksam zu begrenzen und die Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen: Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass dadurch die Freiheitsrechte der kommenden Generationen unzulässig eingeschränkt werden.

Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Freiheit bedeutet jetzt gerichtlich verbrieft eine hohe Artenvielfalt und ein stabiles Klima. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss dazu führen, dass die gesamte Politik auf die Begrenzung der Arten- und Klimakrise ausgerichtet wird. Eine bloße Nachbesserung des vom Gericht bemängelten Klimaschutzgesetzes von 2019 wird nicht ausreichen. Das Kabinett, von Wirtschaftsminister Peter Altmaier bis Finanzminister Olaf Scholz, muss in der Konsequenz das Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode anfassen und wirksamer machen - mit einem Klimaziel von minus 70 Prozent bis 2030. Jetzt muss gehandelt werden! Nur so kann die Bundesregierung dem Urteil aus Karlsruhe gerecht werden."
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Eintrag vom: 03.05.2021  




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