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NABU: Umweltsünder können Investitionen weiterhin als „grün“ labeln
Krüger: Chance für echte Verbesserungen weit verfehlt / Industrielle Abholzung von CO2-speichernden Wäldern gilt weiterhin als „nachhaltig“

Berlin/Brüssel, 21.4.21 - Heute hat die EU-Kommission den ersten delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie, die sogenannte Klima-Taxonomie, in Brüssel vorgestellt. Darin werden Prüfkriterien definiert, nach welchen Investitionen in Technologien und wirtschaftliche Aktivitäten als klimaverträglich bezeichnet werden dürfen. Die EU-Taxonomie soll Investoren und Nationalstaaten dabei helfen, nachhaltiger zu investieren und Gelder im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes einzusetzen. Der heute vorgestellte Entwurf bleibt laut NABU jedoch weit hinter diesen Zielen zurück.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Mit den Finanzkriterien in der neuen EU-Taxonomie hat die EU-Kommission die Chance für echte Verbesserungen in der Forst- und Energiewirtschaft vertan. Auf Druck der nordischen Lobby gelten auch die industrielle Abholzung von CO2-speichernden Wäldern und das klimaschädliche Verbrennen von Holz zur Energiegewinnung als nachhaltig. Umweltsünder können ihre Investitionen somit weiterhin als „grün“ labeln. Das Ziel, Greenwashing zukünftig zu verhindern, ist damit weit verfehlt. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen diesen Entwurf ablehnen. Wir brauchen eine wissenschaftsbasierte EU-Taxonomie – nur so erreichen wir die Ziele des European Green Deal und eine klimaneutrale EU bis 2050.“

In relevanten Bereichen wie Forstwirtschaft und der Förderung von Biomasse ist die EU-Kommission nicht den Empfehlungen ihrer Expertengruppe, sondern Lobbyinteressen gefolgt. Konkret kritisiert der NABU, dass in der Fortwirtschaft de facto alle Formen des Holzeinschlages bzw. der Abholzung von Wäldern als "grün" definiert werden.

Darüber hinaus wird im jetzigen Entwurf jede Art von Bioenergie, die in der überholten Erneuerbaren Energie Direktive von 2018 (RED II) erlaubt ist, ebenfalls als „grüne Aktivität“ gewertet. Die RED II erlaubt jedoch weiterhin, dass z.B. Wälder abgeholzt und in deren Holz in Kraftwerken verbrannt werden, was hohe Netto-Emissionen verursacht, Waldökosysteme schädigt und gleichzeitig mit Milliarden als "Erneuerbare Energie" subventioniert wird.

Die Entscheidung, ob Erdgas und Atomkraft als „klimafreundliche“ Formen der Stromgewinnung aufgenommen werden, wurde auf das vierte Quartal des Jahres verschoben. Hier droht ein schmutziger Kompromiss, wenn Frankreich sich für Atomstrom und Deutschland für Erdgas durchsetzt.

Hintergrund

Die europäische Taxonomie-Verordnung ist ein Rahmen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten. Sie trat im Juli 2020 in Kraft. Das Ziel: Investoren, Nationalstaaten und die Europäische Union sollen nachhaltiger investieren, "Greenwashing" soll verhindert werden. Eine Investition bzw. die der Investition zugrunde liegende Wirtschaftsaktivität gilt in der Taxonomie als nachhaltig, wenn sie wesentlich zu mindestens einem von sechs Umweltzielen beiträgt („substantial contribution“) und keinen erheblichen Schaden im Sinne der übrigen Umweltziele verursacht („do-no-significant-harm“ - DNSH).

Dazu werden Prüfkriterien (Grenzwerte) für ausgewählte Wirtschaftstätigkeiten für sechs Umweltziele definiert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität. Die EU-Kommission hat diese Kriterien nun in einem „delegierten Rechtsakt“ festgeschrieben, der im weiteren Schritt von Parlament und Rat bestätigt werden muss.
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Eintrag vom: 23.04.2021  




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