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NABU: Baugesetzbuch darf Flächenfraß nicht weiter fördern
Novelle steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Siedlungspolitik

Berlin – Am Montag, den 22. Februar, berät der Bauausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung über die Novellierung des Baugesetzbuchs. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im März abgestimmt werden. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger dazu:

„Die Novelle des Gesetzentwurfs, so wie sie jetzt vorliegt, widerspricht sämtlichen Zielen der Bundesregierung, die Innenentwicklung der Städte zu stärken und dem ruinösen Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten. Unser Appell an die Abgeordneten lautet daher, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Vor allem §13b BauGB führt dazu, das fast ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser an Dorfrändern, auf der grünen Wiese gebaut werden. In Zeiten stagnierender bzw. sinkender Bevölkerungszahlen und in Anbetracht eines Wohnungsleerstandes von deutschlandweit ca. 1,7 Millionen Wohnungen und zahlreichen aussterbenden Ortskernen im ländlichen Raum erscheint es aber geradezu grotesk, eine Beschleunigung für Einfamilienhausgebiete, die auf Umweltverträglichkeitsprüfung, Eingriffsausgleich und frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet, als Schaffung von Wohnraum zur Milderung des Wohnraummangels in Ballungsgebieten zu verkaufen. Wie wichtig die Auseinandersetzung mit dem Thema Flächenverbrauch ist, zeigt auch die aktuelle Debatte über die Wohnform des Einfamilienhauses. Die Verlängerung des §13b BauGB widerspricht einer nachhaltigen Siedlungspolitik und der Wertschätzung gegenüber der endlichen Ressource Boden. In Kombination mit der vorgelegten Verwässerung des Eingriffsausgleichs durch die Möglichkeit des Ersatzgeldes wäre der Umweltschaden immens."

Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag übergab NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger den Zwischenstand der NABU-Petition gegen § 13b BauGB an den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Sören Bartol. Sie zählt inzwischen 48.000 Unterschriften.
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Eintrag vom: 21.02.2021  




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