Zum diesjährigen ZMF, das vom 4. bis zum 22. Juli beim Mundenhof stattfindet, gilt die Regelung „Eintrittskarte = Fahrausweis“ im gesamten Netz des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF). Die Eintrittskarten zum Konzert gelten dann ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn auf allen Linienverkehren des RVF in den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald sowie in der Stadt Freiburg. Auch der von der Freiburger Verkehrs AG (VAG) angebotene Busshuttle von der Munzinger Straße zum Festivalgelände ist in diese Regelung eingeschlossen. |