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NABU: „Betonparagraph“ 13b aus Baugesetzbuch streichen
Krüger übergibt „Flächenfraß“-Petition mit mehr als 35.000 Unterschriften

Berlin, 28.01.21 – Mehr als 35.000 Menschen sprechen sich für eine Streichung des § 13 b aus dem Baugesetzbuch aus. Die entsprechende Petition übergab NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger an den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol. Damit erhalten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD den Auftrag zu verhindern, dass der eigentlich ausgelaufene „Zersiedlungsparagraph“ erneut in die Novelle des Baugesetzbuchs aufgenommen wird, so wie es bisher vorgesehen ist.

Am Donnerstag, den 28.Januar, findet die erste Lesung des Gesetzentwurfes, der sogenannten Baulandmobilisierung im Bundestag statt. Anschließend wird der Entwurf u.a. in Bau- und Umweltausschuss diskutiert. Der NABU fordert zusammen mit den Unterzeichnern der Petition, anderen Umweltverbänden und Institutionen wie dem Umweltbundesamt die ersatzlose Streichung des § 13b.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger dazu: „Es ist an der Zeit, eine Forderung abzugeben, wie die Siedlungspolitik der Zukunft aussehen soll und wie ernst den Regierungsfraktionen ihre selbst gesteckten Ziele sind. Die einzig richtige Entscheidung kann nur sein, Paragraph 13b als gescheitertes Experiment zu verbuchen und ihn abzuschaffen, bevor er noch mehr Schaden anrichtet. Eine Beibehaltung würde nicht nur die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung missachten, den Flächenverbrauch wirksam zu reduzieren. Sie widerspräche auch der Bodenschutzklausel, die dem Baugesetzbuch vorangestellt ist: Innen- vor Außenentwicklung.“

„Für die SPD-Bundestagsfraktion war es wichtig, dass das Leitmotiv der Innenentwicklung in der Novelle im Fokus steht. Das sehen wir erreicht. Die Verlängerung des Paragraphen 13b Baugesetzbuch war das zentrale Anliegen von unserem Koalitionspartner. Mehr Bauland für den bezahlbaren Wohnungsbau und mehr kommunale Handlungsfähigkeit, wonach Bundesländer, Kommunen und Verbände händeringend rufen, gibt es nur in diesem Gesamtpaket. An die Kommunen vor Ort und die Bundesländer kann ich nur appellieren, auch wenn §13b verlängert werden sollte, ihre Ortskerne zu stärken und nicht auf die grüne Wiese auszuweichen“, erklärt Sören Bartol, SPD.

Stefan Petzold, NABU-Siedlungsreferent ergänzt: „Wir betonieren unsere Freiflächen auf Kosten zukünftiger Generationen und schaffen den Leerstand von morgen, da der Bedarf an den falschen Orten übererfüllt wird.“ Studien, wie beispielsweise die des Umweltbundesamtes (2020) ergaben, dass § 13b BauGB vor allem von kleineren Gemeinden angewandt wird. Er verschafft bürokratische Erleichterung auf Kosten von Umwelt- und Artenschutz, Bürgerbeteiligung und einer gezielten Siedlungsentwicklung.
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Eintrag vom: 28.01.2021  




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