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NABU: Innenministerium darf Mantelverordnung nicht länger blockieren
Miller: Entsorgung und Verwertung von Bauabfällen braucht endlich einheitlichen gesetzlichen Rahmen

Berlin, 28.91.21 – Derzeit blockiert das Innenministerium einen Beschluss über eine Mantelverordnung, die einheitliche Regelungen für den Umgang mit mineralischen Abfällen festlegt. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kommentiert:

„In keinem anderen Bereich fallen so große Mengen an Abfällen an wie in der Baubranche. Knapp 230 Millionen Tonnen waren dies im Jahr 2018. Davon wird bisher viel zu wenig hochwertig recycelt. Umso wichtiger ist es, endlich einen rechtlichen Rahmen für einen umweltschonenden Umgang mit den Abfällen zu schaffen. Der im vergangenen Jahr erzielte Kompromiss, der dem Bundeskabinett vorliegt, ist eine Grundlage für mehr Boden- und Grundwasserschutz und für eine Kreislaufwirtschaft von mineralischen Abfällen wie Bauschutt. Bundesminister Seehofer muss die Blockade gegen die Gesetzesvorlage aufgeben und mit Bundesumweltministerium und den Bundesländern zusammenarbeiten, um einen erneuten Stillstand des Vorhabens zu verhindern.

Die vorliegende Fassung schöpft zwar nicht alle Potenziale für den Schutz von Ressourcen, Böden und Grundwasser aus. Dennoch bietet sie für den Augenblick einen dringend notwendigen, einheitlichen Rahmen für die Entsorgung und Verwertung der Bauabfälle. Der langjährige Prozess der Kompromissfindung darf nicht so kurz vor Abschluss scheitern. Die Mantelverordnung muss beschlossen und von Tag eins an in Hinblick auf Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz kritisch evaluiert und entsprechend nachjustiert werden.“
 
Eintrag vom: 28.01.2021  




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