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NABU: Elektrogeräte – Entsorgung von Smartphones & Co. soll einfacher werden
Miller: BMU-Entwurf zur ElektroG-Novelle unterstützt zwar das Recycling, tut aber nichts gegen immer mehr Elektroschrott

Berlin, 14.10.2020 – Beim Ausmisten in den letzten Pandemie-Monaten haben sich viele gefragt: Wohin mit meinem lädierten Laptop und ausgepowerten Smartphone? Größere Supermärkte und Lebensmittel-Discounter ab einer Fläche von 800 Quadratmetern sollen nach dem Willen des Bundesumweltministeriums in Zukunft nun genau solche Elektrogeräte unter 50 Zentimetern zurücknehmen müssen. So steht es im ersten Entwurf über die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, den das Bundesumweltministerium im September vorgelegt hat. Das ist ein erster Schritt in die richtige Recycling-Richtung. Gleichzeitig setzt das geplante Gesetz keine Anreize, um E-Geräte möglichst langlebig und reparaturfreundlich zu gestalten. Gerade die Abfallvermeidung trägt aber besonders zum Klima- und Ressourcenschutz bei. Sie muss beim am schnellsten wachsenden Abfallstrom in der EU ganz oben auf der politischen Agenda stehen.

„Wegen der bisher miserablen Sammelquoten von Elektroschrott in Deutschland ist eine ElektroG-Novelle überfällig. Viel zu viele Altgeräte gelangen bis heute über illegale Wege in den Globalen Süden ohne vernünftige Recyclingstrukturen. Darunter leiden Böden, Umwelt und natürlich besonders die Menschen vor Ort. Können Smartphone und Laptop zukünftig an der Supermarktkasse zurückgegeben werden, erleichtert das die Entsorgung für Verbraucher*innen und erhöht die Recyclingmengen. Das begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Aber es braucht noch mehr: Wer in Deutschland Elektrogeräte auf dem Markt bringt, sollte diese auch zurücknehmen, egal wie groß die Verkaufsfläche ist. Die geplante Mindestgröße von 800 Quadratmetern, die Läden zur Rücknahme von Kleingeräten verpflichten soll, ist deutlich zu hoch angesetzt. Viele Discounter würden mit ihrem Elektroangebot so durchs Raster fallen. Letztlich muss das Gesetz auch Online-Händler strikter zur Rücknahme verpflichten und Sammelstellen mindestens in jedem PLZ-Gebiet vorschreiben“, so Miller.

NABU-Abfallexperte Sascha Roth kritisiert, wie blind das Gesetz auf dem Auge der Abfallvermeidung ist: „Der Elektroschrott ist die Schattenseite der Digitalisierung. Durch immer neue, immer kurzlebigere Geräte steigt unser Rohstoffbedarf und wir kommen mit dem Recyceln nicht mehr hinterher. Ein ambitioniertes ElektroG würde dieser Entwicklung etwas entgegensetzen.“ Hier lohnt ein Blick ins Nachbarland. „Die Franzosen machen es vor und führen gerade ein Label ein, das Auskunft über die Reparierbarkeit eines Produkts gibt. Auch in Deutschland brauchen wir eine konsequente und transparente Kennzeichnungspflicht, damit sich Verbraucher*innen leichter für reparaturfreundliche Geräte entscheiden. Außerdem müssen wir Second-Hand-Betrieben den Zugriff auf funktionstüchtige Altgeräte erleichtern. Bei diesem Punkt hat sich weniger getan als erhofft. Wir warten bis heute auf eine Verordnung zu diesem Thema“, sagt Sascha Roth.

Die Gesetzesnovelle muss noch Bundeskabinett, Bundesrat und Bundestag passieren, sodass mit einem Inkrafttreten erst 2021 zu rechnen ist. Der NABU fordert diese Institutionen dazu auf, striktere Sammelregeln und bessere Kennzeichnungspflichten zu unterstützen.
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Eintrag vom: 17.10.2020  




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