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NABU erinnert an 30 Jahre Nationalparkprogramm der DDR
Miller: Naturschutz in Deutschland profitiert noch heute davon / Bundesregierung muss Naturerbe schützen

Berlin, 11.09.2020 – Das „Tafelsilber der Deutschen Einheit“ feiert Jubiläum: Am 12. September 1990 wurden auf Beschluss des letzten DDR-Ministerrats 4,5 Prozent der Landesfläche der DDR als Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks ausgewiesen. „Diese historische Leistung der DDR-Naturschützer ist nicht hoch genug anzuerkennen“, betont NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Zu verdanken ist dieser Erfolg ambitionierten Naturschützer rund um den engagierten Biologen Michael Succow. Davon profitiert der Naturschutz in Deutschland bis heute.“ Succow war auch maßgeblich an der Vereinigung des NABU zu einem gesamtdeutschen Verband beteiligt. Als NABU-Vizepräsident von 1990 bis 2003 hat er wichtige Impulse für den Aufbau des NABUs in Ostdeutschland gegeben.

Unter den damals gesicherten Flächen sind die fünf Nationalparke Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund auf Rügen, Müritz, der Hochharz und die Sächsische Schweiz. Dazu kommen sechs Biosphärenreservate: Südost-Rügen, Schorfheide-Chorin, Spreewald, Mittlere Elbe, Rhön und Vessertal sowie 16 Naturparke. Von den Naturparken wurden zunächst aber nur drei beschlossen, nämlich Schaalsee, Drömling und Märkische Schweiz. Damit waren rund 500.000 Hektar oder 4,5 Prozent des DDR-Gebiets gesichert und via Einheitsvertrag in das vereinte Deutschland übernommen. Fast alle übrigen einstweilig gesicherten Naturparke wurden in den Folgejahren noch ausgewiesen. Das gleiche gilt für den bereits zu DDR-Zeiten konzipierten Nationalpark Unteres Odertal. Andere Gebiete wurden erweitert oder umgewandelt. So ist die Schaalseeregion heute Biosphärenreservat und unweit des Vessertals entstand neu der Nationalpark Hainich.

Der Erfolg vom September 1990 hat eine lange Vorgeschichte. Schon 1953 hatte Kurt Kretschmann – Vater der Naturschutzeule und inzwischen verstorbener NABU-Ehrenpräsident – versucht, Nationalparke im DDR-Naturschutzgesetz zu verankern. Der Versuch scheitert ebenso wie spätere, etwa im Elbsandsteingebirge oder auf dem Darß ein solches Reservat einzurichten. So hat am Ende der Westen die Nase vorne, wo 1970 der Bayerische Wald zum ersten deutschen Nationalpark erklärt wird.

Das „Tafelsilber der deutschen Einheit“, wie der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer die 1990 ausgewiesenen Naturschutzgebiete nannte, müsse aber auch Verpflichtung für die heute Handelnden sein. Miller: „Es reicht nicht, sich auf der Vergangenheit auszuruhen. Heutzutage kann man Deutschlands Natur nicht ohne das Nationale Naturerbe denken – die Bundesregierung drückt sich aber aktuell um ihre diesbezüglichen Hausaufgaben.“ Der NABU fordert daher die Regierungskoalition auf, endlich den Weg frei zu machen für die Übertragung der Flächen der sogenannten vierten Tranche im Umfang von insgesamt 30.000 Hektar, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt ist.

Hintergrund Nationales Naturerbe (NNE):
Durch die Übertragung bundeseigener Flächen an Bundesländer und gemeinnützige Stiftungen wollen Bundesregierungen seit den 2000er Jahren wertvolle Gebiete für den Naturschutz sichern. Im Koalitionsvertrag hat die amtierende Bundesregierung die Fortführung des Nationalen Naturerbes vereinbart: „Das erfolgreiche Programm „Nationales Naturerbe“ werden wir mit einer vierten Tranche über 30 000 Hektar, darunter 20 000 Hektar von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH [BVVG], fortsetzen.“ Eine Übertragung der Flächen hat bisher jedoch nicht stattgefunden. Hierfür müsste das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) angepasst werden, das dafür notwendige Gesetzgebungsverfahren wurde immer noch nicht eingeleitet.
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Eintrag vom: 12.09.2020  




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