Umweltministerium hat vorgelegt, Landwirtschaftsministerium muss nachziehen
5.8.2020. Heute wurden die Inhalte für ein Insektenschutzgesetz des Bundesumweltministeriums öffentlich. Um dem dramatischen Insektensterben entgegenzuwirken, hatte die Bundesregierung im Rahmen ihres Koalitionsvertrags im September 2019 ein Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) ins Leben gerufen. Ein wichtiger Teil des Aktionsprogramms ist das sogenannte Insektenschutzgesetz. Die nun durchgesickerten Maßnahmen betreffen dabei jedoch fast ausschließlich Bereiche jenseits der Landwirtschaft.
Dazu erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
"Durch den hohen Pestizideinsatz, Überdüngung und den Verlust der Lebensräume und Nahrung erleben wir ein nie dagewesenes Insektensterben. Dabei ist das Überleben von Wildbienen und Co. auch für das menschliche Leben unverzichtbar. Ohne Insekten gibt es auch uns Menschen nicht mehr. Deshalb sind die Bestrebungen der Bundesregierung für ein Insektenschutzgesetz nur folgerichtig. Die heute öffentlich gewordenen Regelungen können dabei aber nicht mehr als ein Anfang sein: Reduzierung der Lichtverschmutzung, verpflichtende Gewässerrandstreifen und Verbot von Biozioden und Holzschutzmitteln in Schutzgebieten sind zweifellos wichtige Maßnahmen. Aber Insektenschutz ohne Minderung beim Pestizideinsatz in der Agrarlandschaft bleibt Stückwerk. Nun ist Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner am Zug – auch aus ihrem Haus müssen nun dringend Vorschläge kommen, wie die im Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossenen Ziele erreicht werden können.“
Der NABU wird den Gesetzentwurf im Zuge der in Kürze zu erwartenden Verbändeanhörung eingehend analysieren und in seiner Stellungnahme konkrete Verbesserungsvorschläge benennen. |