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NABU kritisiert Abschussgenehmigung für drei Wölfe
Krüger: Niedersächsisches Negativbeispiel zeigt, welche Probleme unvollständiger Herdenschutz verursacht

Hannover/Berlin – Der NABU kritisiert die erneute Tötungsanordnung für drei Wölfe in Niedersachsen. Ein männliches und ein weibliches Tier im Landkreis Uelzen sowie eine Wölfin im Landkreis Emsland sollen geschossen werden, da sie mehrfach geschützt gehaltene Schafe gerissen haben.

„Niedersachsens Negativbeispiel zeigt leider, welche Probleme unvollständiger Herdenschutz verursacht. Die Wölfe haben offenkundig an ungeschützten Herden gelernt, dass Schafe eine leichte Beute sind. Zudem sind zumindest nach Informationen vor Ort offenbar leider nicht die empfohlenen und machbaren Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt worden, auch wenn sich die betroffenen Schäfer tatsächlich Mühe gegeben haben“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Leidtragende des politischen Versagens seien daher nicht nur die drei jetzt auf der Abschlussliste stehenden Wölfe sondern auch die betroffenen Schäfereibetriebe, die sich bereits um einen verbesserten Herdenschutz bemüht hatten.

Weltweit sind stromführende Herdenschutzzäune und der ergänzende Einsatz von Herdenschutzhunden bewährte und anerkannte Maßnahmen, um Wölfe von Übergriffen auf Herden abzuhalten. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist jedoch, dass sie von den Weidetierhaltern flächendeckend im Rahmen ihrer tierschutzrechtlichen Verpflichtung und spätestens bei Übergriffen entsprechend der Empfehlungen angewendet werden. Geschieht dies nicht, lernen die Wölfe bei Übergriffen auf ungeschützte Schafe schnell, dass diese ein leichte und schmackhafte Beute sind. Daher ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe und insbesondere eine gute fachliche Beratung der Schäfer dringend notwendig, wird aber bisher vom Land Niedersachsen vernachlässigt.

„In Wolfsgebieten darf es daher keine Ausnahmen von den empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen geben. Durch seine Forderung nach erleichterten Wolfsabschüssen hat Umweltminister Lies jedoch immer wieder den Eindruck erweckt, dass Vorbeugung nicht notwendig sei. Damit untergräbt er das System des Herdenschutzes. Und ignoriert zudem die Empfehlungen seiner eigenen Fachbehörde“, kritisiert der niedersächsische NABU-Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann.

Der NABU hat volles Verständnis für jene Schäfereibetriebe, die trotz vorbeugender Maßnahmen Schafe an Wölfe verloren haben. Politisch verantwortlich sei jedoch der niedersächsische Umweltminister.

„Wir haben große Zweifel daran, dass die jetzt – auf Grundlage des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes – getroffenen Abschussanordnungen auch den strengen europarechtlichen Vorgaben entsprechen. Wir werden daher alles daran setzen, diese Tötungsanordnungen auch durch das höchste europäische Gericht überprüfen zu lassen“, so der NABU-Landesvorsitzende.
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Eintrag vom: 15.04.2020  




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