Tote Blaumeisen bitte beim NABU melden
Berlin, 9.4.2020 – Seit Kurzem erhält der NABU vermehrt Meldungen zu krank wirkenden Blaumeisen, die schnell versterben. Die Tiere sind offenbar von einer bislang nicht identifizierten, aber vermutlich sehr ansteckenden Krankheit betroffen. Um mehr über die Ursachen und die Verbreitung dieser Krankheit zu erfahren, ruft der NABU jetzt dazu auf, kranke und tote Meisen unter www.NABU.de/meisensterben zu melden.
„Erste Fälle wurden uns bereits Mitte März aus Rheinhessen in Rheinland-Pfalz gemeldet. Inzwischen ist die Zahl der toten Blaumeisen auf über 150 gestiegen. Betroffen ist bisher vor allem der Streifen vom Westerwald in Rheinland-Pfalz über Mittelhessen bis ins westliche Thüringen“, so NABU-Vogelschutzexperte Marius Adrion.
Neben Blaumeisen erkranken in einzelnen Fällen auch Kohlmeisen oder andere kleine Singvögel. Die Tiere fallen dadurch auf, dass sie nicht mehr auf ihre Umwelt reagieren, apathisch und aufgeplustert auf dem Boden sitzen und nicht vor Menschen fliehen. Oft wirken die Vögel als hätten sie Atemprobleme. Augen, Schnabel und Teile des Federkleids sind häufig verklebt.
Zum neuen Phänomen passt keine der bisher bekannten Vogelkrankheiten. Die meisten Tiere wurden, oft auch in größerer Zahl, in der Nähe von Vogelfütterungen gefunden. Der NABU rät daher dazu, die Fütterung und das Bereitstellen von Tränken sofort einzustellen, wenn mehr als ein kranker Vogel an einer Futterstelle beobachtet wird.
Ab sofort können unter www.NABU.de/meisensterben kranke und tote Meisen gemeldet und Fotos übermittelt werden. „Entscheidend ist jetzt, den Krankheitserreger schnell zu identifizieren. Daher müssen tote Tiere von Experten untersucht werden“, so Adrion. Wer also einen gerade erst gestorbenen Vogel findet, sollte diesen – unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen und ohne den Vogel zu berühren – luftdicht verpacken und im Eisfach aufbewahren. Nach den Oster-Feiertagen sollten die Tiere zur Untersuchung an das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI) in Hamburg oder – nach vorheriger Rücksprache – an das zuständige Kreisveterinäramt geschickt werden. |