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Irreführende Öko-Werbung für Bambusbecher
vzbv mahnt Anbieter von Geschirr aus Bambus erfolgreich ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Dutzend Onlineshops wegen irreführender Werbung für Becher und anderes Geschirr aus Bambus abgemahnt. Die Produkte wurden mit Aussagen wie „100% biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ als besonders umweltfreundlich beworben. Zehn der abgemahnten Unternehmen haben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Amazon wurde vom Landgericht München zur Unterlassung der irreführenden Werbung verurteilt.

„Bambusbecher enthalten Klebstoffe, die im Kompost nicht abgebaut werden können und auch nicht mithilfe von Lösungsmitteln von den Bambusfasern getrennt werden können“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. „Aussagen wie „biologisch abbaubar“ können daher bei Verbraucherinnen und Verbrauchern eine falsche Vorstellung über die Umweltfreundlichkeit der Produkte wecken.“
 
Eintrag vom: 18.12.2019  




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