Pappelallee in der Oberau: Gefahrenprognose eines Baumes war zutreffend
Entlang der Oberau im Stadtteil Waldsee stehen 38 mächtige Pappeln, die für das Quartier stadtbildprägend sind. Die Bäume werden, wie alle anderen Bäume im Stadtgebiet auch, regelmäßig von qualifizierten Baumkontrolleuren auf ihre Verkehrssicherheit geprüft. Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) war wegen des Zustandes der Baumriesen besorgt, weil bereits mehrfach große Grünäste abgebrochen sind und Sachschäden verursacht haben.
Jutta Herrmann-Burkart, stellvertretende Leiterin des Garten- und Tiefbauamtes, betont: „Die Stadt nimmt ihre Verantwortung in Bezug auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum sehr ernst. In diesem Fall haben wir kurzfristig einen Gutachter beauftragt, der die Bruchgefährdung und die Standsicherheit der alten Pappeln feststellen sollte.“
Nach einer ersten Einschätzung des beauftragten Gutachters standen mehrere notwendige Baumfällungen im Raum. Um jedoch eine fundierte Aussage über das von den Pappeln ausgehende Gefahrenpotential zu erhalten, hat das GuT eine vertiefte Untersuchung über den Zustand der Bäume und eine Gefahrenbewertung beauftragt. Dazu ist ein Spezialgerät, das mittels Schallwellen einen Einblick in das nicht sichtbare Innere des Baumes erlaubt, ein sogenannter Schalltomograph, notwendig. Das erfreuliche Ergebnis des Gutachtens war, dass lediglich ein Baum bruchgefährdet ist und deshalb gefällt werden sollte. Die potentielle Gefahr der übrigen Pappeln kann durch umfangreiche Schnittmaßnahmen beseitigt werden. Damit bestätigte der Gutachter die Einschätzung der Stadtverwaltung, die sich aus den regelmäßigen Baumkontrollen ergab.
Die mit den notwendigen Baumpflegearbeiten beauftragte Fachfirma hat die als gefährlich eingestufte Pappel am 7. November gefällt. Dabei hat sich die Gefahrenprognose von Stadtverwaltung und Gutachter bestätigt: Der gefällte Baum war, wie das Bild in der Anlage eindrücklich zeigt, innen vollständig hohl und so war die Standfestigkeit nicht mehr gegeben. Durch die Fällung wurde die Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig beseitigt.
Die Stadt Freiburg hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass der öffentliche Raum im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicher zu benutzen ist und Schäden vermieden werden. Dies fällt unter die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, kann dies auch die Fällung von einzelnen Bäumen bedeuten. |