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Mehrwegquote reicht nicht
Marktcheck belegt zu hohen Anteil von Einwegverpackungen

Mehrwegverpackungen für Getränke wie Limonadenflaschen aus Glas oder PET verschwinden seit Jahren zunehmend aus den Supermarktregalen. Diesen Trend sollte eigentlich das neue Verpackungsgesetz stoppen. Doch ein aktueller bundesweiter, nicht-repräsentativer Marktcheck von Verbraucherzentralen, Verbraucherverbänden und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass das Gesetz nicht entsprechend greift.

Anfang des Jahres trat das Verpackungsgesetz in Kraft, das eine Mehrwegquote im Einzelhandel von mindestens 70 Prozent bei Getränkeverpackungen als Ziel nennt. Eine neue verpflichtende Kennzeichnung am Regal soll Verbraucher zudem besser informieren, ob es sich bei Pfandverpackungen um Einweg oder Mehrweg handelt. Denn Pfand bedeutet immer seltener, dass der Behälter mehrmals aufgefüllt wird, also eine Mehrwegverpackung ist.
 
Eintrag vom: 14.11.2019  




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