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NABU: Änderung des Naturschutzgesetzes ist Angriff auf den Artenschutz
Miller: CDU, FDP und AfD treten Sorgen der Weidetierhalter mit Füßen

Berlin – Am Donnerstagabend hat der Bundestag in der ersten Lesung über einen Kabinettsvorschlag zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf beraten. Dies kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Es ist erschreckend, wie die Debatte seitens der Wolfsgegner für Panikmache und sogar Wahlkampf genutzt wird. CDU, FDP und AfD schieben die Schutzbedürftigkeit der Weidetierhaltung vor, um schnelle und EU-rechtswidrige Abschusslösungen für den Wolf zu fordern. Sie verraten damit nicht nur die Idee des Artenschutzes, sondern treten die Sorgen und Nöte der Schäfer und Weidetierhalter mit Füßen. Es ist doppelzüngig, die Bedeutung der Schaf- und Rinderbeweidung für den Schutz biologischer Vielfalt und das Insektensterben zu betonen, den Weidetierhaltern als Ökosystemdienstleistern aber eine nachhaltige Förderung durch die Weidetierprämie sowie Hilfen des Bundes, z.B. durch ein Herdenschutz-Kompetenzzentrum, zu versagen.“

Miller weiter: „Bereits heute erlaubt das Naturschutzrecht die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen. Die geplante Änderung beschränkt sich zudem nicht auf den Wolf, sondern ist ein Angriff auf den Artenschutz im Ganzen. Auch andere streng geschützte Arten wären von den Änderungen betroffen und geraten damit in Gefahr.

A&O für das Zusammenleben von Wölfen und Weidetieren ist der Herdenschutz. Dort, wo Herdenschutzzäune aufgestellt und Herden von Schutzhunden begleitet werden, reduzieren sich die Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere signifikant. Dafür fehlt es bislang jedoch an dringend notwendigen einheitlichen Standards. Der Änderungsentwurf sieht dazu aber gar keine Regelungen vor.“
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Eintrag vom: 30.10.2019  




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