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NABU: Bundestag muss Artenschutz stärken - "Hände weg vom Wolf!"
Tschimpke: "Lex Wolf" unnötig - Mehr als 27.000 Protestmails gegen Aufweichung des Bundesnaturschutzgesetzes

Berlin – Der NABU hat die Mitglieder des Deutschen Bundestages aufgefordert, sich gegen die vom Bundeskabinett geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf auszusprechen. Danach soll der Abschuss von Wölfen, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben, künftig einfacher werden. Am Donnerstag sollen die Abgeordneten über die so genannte „Lex Wolf“ beraten.

„27.000 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland haben sich schon an ihre Vertreterinnen und Vertreter im Bundestag gewandt, hier nicht zuzustimmen. Die 'Lex Wolf' regelt nichts, was nicht heute bereits geregelt ist. Sie gaukelt den Weidetierhaltern eine Scheinlösung vor, statt den Herdenschutz flächendeckend zu stärken. Daher sagen wir ‚Hände weg vom Wolf‘‘“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der NABU sieht in der Öffnung des Bundesnaturschutzgesetzes zudem die Gefahr einer Aufweichung des Schutzes für andere streng geschützte Arten wie zum Beispiel Biber, Kormoran und Kegelrobbe.

Bereits heute erlaubt das Naturschutzrecht die rechtssichere Entnahme von Wölfen. Die Hauptvoraussetzung für das Zusammenleben von Wölfen und Weidetieren sind Maßnahmen zum flächendeckenden Herdenschutz. „Wo Herdenschutzzäune errichtet und Herden von Schutzhunden begleitet werden, reduzieren sich die Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere deutlich. Dafür fehlt es bislang jedoch an dringend notwendigen einheitlichen Standards. Dazu sieht der Änderungsentwurf aber gar keine Regelungen vor. Die zentralen Konflikte werden also nicht gelöst“, so Tschimpke weiter.

Der NABU fordert daher statt Pseudolösungen die finanzielle Unterstützung der Weidetierhalter mit weniger bürokratischem Aufwand, auch abseits vom Thema Wolf. Denn ohne Weidetiere lassen sich viele aus Naturschutzsicht wertvolle Landschaftsarten wie die Heide oder die wichtigen Deiche in Deutschland nicht erhalten. Darüber hinaus fordert der NABU die Einrichtung eines nationalen Herdenschutzkompetenzzentrums, wo z.B. Leistungen wie Beratung und Forschung stattfinden. Die EU hat inzwischen mit der 100-Prozent-Förderung den Weg frei gemacht, um solche Maßnahmen zu etablieren. Bund und Länder haben daher nun entsprechend Spielraum.
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Eintrag vom: 25.10.2019  




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