Finnland-Urteil sollte der Bundesregierung eine Mahnung sein
Berlin,11.10. – Zum gestern ergangenen Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof zur Rechtmäßigkeit der Wolfsjagd in Finnland begrüßt der NABU, dass der EuGH die hohen rechtlichen Hürden für die Bejagung von Wölfen und die Wichtigkeit der FFH-Richtlinien betont hat. In Deutschland war das Urteil vor dem Hintergrund der Erleichterung von Wolfsabschüssen oder Forderung nach Schutzjagden Spannung erwartet worden.
„Das Urteil zeigt, dass alle Forderungen nach Abschusserleichterungen oder gar der Bejagung von Wölfen im Widerspruch zum FFH-Recht stehen“, kommentiert NABU-Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik Ralf Schulte. „Darüber hinaus unterstreicht das Urteil, dass alle Maßnahmen des Wolfsmanagements im Einklang mit dem übergeordneten Ziel des günstigen Erhaltungszustandes stehen müssen. Dem Herdenschutz muss als Instrument der Vorbeugung und der Schadensabwehr daher deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.“
Der EuGH betont nochmals die strengen Auflagen der FFH-Richtlinie zur Vergabe von Ausnahmeregelungen bei der Quotenjagd oder ähnlichen Praktiken. So muss beispielsweise klar gezeigt werden, dass Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (z.B. Herdenschutz, Reduzierung von illegaler Jagd) zweckdienlich sind und dies nicht mit einer anderen zufriedenstellenden Lösung erreicht werden können. Und genau dies konnte Finnland bislang nicht hinreichend belegen.
Nach Auffassung des NABU müssen Herdenschutz und Weidetierhaltung unterstützt werden statt sich weiterhin von unsachlichen Forderungen nach präventiven Bestandsregulierungen, wie von Agrarministerin Klöckner propagiert, leiten zu lassen. Das gestrige Urteil unterstreicht einmal mehr die fehlende rechtliche Handhabe für ein solches Vorgehen.
Schon 22.500 Bürger sind dem Aufruf des NABU mit der Aktion „Hände weg vom Wolf“ gefolgt und haben ihre Abgeordneten aufgerufen, gegen das geplante Gesetz zu stimmen. |