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Karlsruhe: Windenergienutzung im Nachbarschaftsverband maßvoll lenken
Teil-Flächennutzungsplan Windenergie genehmigt

Wo sind Windkraftanlagen grundsätzlich denkbar, welche Gebiete kommen für Windenergieanlagen nicht in Frage? Für Ettlingen, Rheinstetten, Karlsbad und Weingarten weist der Teil-Flächennutzungsplan Windenergie (Teil-FNP Wind) Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von etwa 208 Hektar aus. Übernommen hat das Planwerk zudem den Energieberg in Karlsruhe als Bestandsareal. Das übrige Gebiet des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) wird dadurch als Ausschlussfläche im Sinne des Baugesetzbuches definiert. Der Teil-FNP hat mit der öffentlichen Bekanntmachung Mitte September Verbindlichkeit erlangt. Vorangegangen ist ein aufwändiges Prüfverfahren aller potentiellen Flächen, indem unter anderem Aspekte des Natur- und Immissionsschutzes eingehend beleuchtet wurden.

Für konkrete Vorhaben sind jeweils Genehmigungsverfahren erforderlich

Künftige Windkraftanlagen im NVK-Gebiet konzentrieren sich danach auf die vier Flächen Stiftäcker in Rheinstetten, Hagbuckel in Karlsbad, Kirchberg in Weingarten und Kreuzelberg in Ettlingen. Für konkrete Vorhaben sind jeweils Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz mit diversen Gutachten und Schallberechnungen erforderlich. Umfangreiche Angaben und Hinweise aus dem Teil-FNP Wind mit seinem Umweltbericht sind dann zu berücksichtigen. Eine von vielen Vorgaben lautet etwa, dass durch die Lage der Windkraftanlage innerhalb der Konzentrationszone und des vom NVK angesetzten Vorsorgeabstandes die Entfernung zu Wohngebieten mindestens 1.000 Meter betragen muss.

"Mit dem Flächennutzungsplan haben wir das Ziel erreicht, die Windenergienutzung auf Basis eines schlüssigen Gesamtkonzepts und umfangreichen Untersuchungen in die wenigen geeigneten Bereiche zu lenken", freut sich Oberbürgermeister Frank Mentrup als stellvertretender Verbandsvorsitzender über den Abschluss des mehrjährigen Verfahrens. Dieses wurde von der NVK-Planungsstelle im Planungsamt der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Eine große Herausforderung war die Abwägung der recht unterschiedlichen Belange.

Kreuzelberg: Artenschutz erforderte sorgfältigen Zuschnitt der Fläche

Einen Balanceakt hatte etwa der Verbandsvorsitzende Johannes Arnold zu meistern. Dem Ettlinger Oberbürgermeister kam die konfliktbehaftete Aufgabe zu, die Ettlinger Belange und die des NVK unter einen Hut zu bekommen – Ergebnis ist ein sorgfältig gewählter Zuschnitt der Ettlinger Fläche in Ergänzung zu den übrigen Konzentrationsflächen sowie der Schutz des restlichen Verbandsgebietes.

Zum Hintergrund: Der Ettlinger Kreuzelberg ist unter anderem Lebensraum für den Rotmilan. Sowohl der Ettlinger Gemeinderat als auch eine Bürgerinitiative hatten sich jedoch dafür stark gemacht, den Kreuzelberg aufgrund seiner Bedeutung für den Artenschutz bei den Standorten für Windkraftanlagen auszusparen. Andererseits ist die Fläche im Regionalplan bereits als Vorranggebiet festgelegt. Diese Vorgabe der dem FNP übergeordneten Planung muss der NVK grundsätzlich übernehmen. Die Darstellung wurde letztlich möglich, nachdem die höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe hier eine artenschutzrechtliche Ausnahmelage bestätigt hat.

Langer gemeinsamer Weg der Mitgliedsgemeinden

"Es war ein langer Weg, den wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsgemeinden gegangen sind", so Heike Dederer, Leiterin der Planungsstelle. Das Planverfahren war 2012 von der Verbandsversammlung eingeleitet worden. Der Teil-FNV Wind wurde nach intensiver fachlicher Bearbeitung und mehrfacher Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Umweltverbänden von der Verbandsversammlung am 3. Juni 2019 mehrheitlich beschlossen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigte den sachlichen Teil-FNP Wind am 2. August, mit der öffentlichen Bekanntmachung am 14. September erlangte er Wirksamkeit.
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Eintrag vom: 11.10.2019  




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