Bürgerinnen und Bürger können sich in Listen eintragen
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat das Volksbegehren Artenschutz – "Rettet die Bienen" über das Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugelassen. Ziel des Volksbegehrens ist es, das notwendige Unterschriftenquorum von etwa 770.000 Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württembergs zu erreichen. Dann wäre das Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen, mit der Folge, dass der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen muss. Stimmt er diesem nicht zu, kommt es zu einer Volksabstimmung in Baden-Württemberg.
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten: entweder auf den Unterschriftenblättern der Initiatoren des Volksbehrens in der Zeit vom 24. September bis 23. März 2020 oder in der Zeit vom 18. Oktober bis 17. Januar 2020 in der amtlichen Sammlung der Hauptwohnsitzgemeinde.
Eintragberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist. Dies sind alle wahlberechtigten deutschen Staatsangehörigen, die am Tag des Eintrags mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Hauptwohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Eintraglisten für die amtliche Sammlung im Stadtkreis Karlsruhe liegen ab dem 18. Oktober in folgenden städtischen Dienststellen aus, die auch über rollstuhlgeeignete Zugänge verfügen:
Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Stadtamt Durlach, Pfinztalstr. 33
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 16 Uhr
Ortsverwaltung Stupferich, Kleinsteinbacher Str. 16
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 13 bis 17:30 Uhr
Ortsverwaltung Hohenwettersbach, Kirchplatz 4
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 13 bis 17:30 Uhr
Bei Fragen zum Volksbegehren können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auch telefonisch an die Behördennummer 115 wenden. |