Nicht der NABU verhindert den Windenergieausbau, sondern eine planlose Energiepolitik
Berlin – 44 Klagen gegen den Ausbau der Windenergie hat der NABU in den vergangenen zehn Jahren geführt, weil die Planungen gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen. Davon sind 20 abgeschlossen, bei denen die Gerichte planungsrechtliche Fehler festgestellt haben. 24 laufen noch. Bei fast 30.000 bestehenden Windenergieanlagen in Deutschland und rund 9.000 Genehmigungsanträgen in diesem Zeitraum sind das nur etwa 0,5 Prozent der Anträge, die vom NABU beklagt wurden. Das zeigt, dass der NABU keinesfalls das Haupthindernis beim Ausbau der Windenergie darstellt. Vielmehr stehen eine fehlende regionalplanerische Steuerung sowie ein nicht funktionierendes Ausschreibungsmodell dem Ausbau der Windenergie im Weg. Die durch die Untätigkeit der Politik entstandenen Folgen, wie die schwindende Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Energiewende, dürfen nicht auf dem Rücken des Naturschutzes ausgetragen werden.
Dass der NABU bei so gut wie allen Verfahren vor Gericht gewonnen hat, zeigt, dass der NABU nur dann Klage erhebt, wenn nachweislich gegen Naturschutzrecht verstoßen wird und massive qualitative Mängel bei der Planung oder Genehmigung vorliegen. |